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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]; Franz, Gunther [Oth.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0677
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a. Unser Wolffgangs, ... schuel- und gesangsordnung . .. 1596

recitatio verborum coenae nicht zue disem end ge-
schicht, als ob durch mittel solches sprechens des
kirchendieners brott und wein zum leib und bluet
Christi gemacht wurden (welches geschicht einig und
allein durchs sprechen Christi einmall in der ersten
einsatzung bescheehen in craft seiner göttlichen all-
mechtigkeit oder geists) sonder allein umb der zu-
hörer willen selbige gepraucht werden, sie dardurch
zu erinnern, wie das h. abendmall ein stiftung und
ordnung Christi seye, auch was Christus im heyligen
abendmall bey inen handlen und würken wölle, also
soll auf befehlen unsers genedigen herrn gedachte
repetitio verborum coenae in mangel eines teils
brotts oder weins hinfort underlassen werden und
diß sovil desto mehr, damit dem papistischen wohn
von der consecration des priesters bey den unver-
stendigen gewehret werde * 1 * * * * 6.

Also auch die monstration belangend 11 patinae et
calicis under der recitation verborum coenae achten
wir auch, dieweyl brott und wein in der handlung
des abendmalls ohne das auf dem altar offentlich
aufgestelt sind, das derowegen solche monstratio
panis et vmi 1 (weyl es unsere gnedige herrschaft je
also haben will) soll eingestelt werden 7.

Was die tuchlein betreffen tuet, so under der hal-
tung k des abendmals furgehalten werden 8, ist unser
mainung nicht weniger, das auf befehlen I.G. dise
ceremonia hinfuro underlassen werde, sonderlich,
dieweyl ohne das dißfalls ungleichheit in der herr-
schaft gehalten würd etc.

h Fehlt 1601.

1 In A geändert für: calicis.

k Yergleichung 1607: handlung.

1 ,,und hey“ fehlt E und F.

m In Vergleichung 1607 A Einfügung: + wie auch

das wetterleuten zu donnerszeiten.

n Satz fehlt 1601 und Vergleichung 1607.

7 Beim Öhringer Konvent betonte die andere Partei,
daß es zwar eine „verdampte ahgötterey“ sei, wenn
man bei der Monstration vor Leib und Blut Christi
extra usum niederfallen würde, daß die Monstration
aber ,,in reverentia istius sacramenti“ geschehen
könne.

8 Siehe Nr. 37 zu Frage 10 und Nr. 48. Beim Öhringer
Konvent 1595 wollte die eine Partei die Tüchlein hei-
behalten, damit nicht Brot und Wein auf den Boden
fallen und „irreverenter tractiert“ werden können.

9 Wegen dieser Frage ist kein früherer Befehl erhalten.

Vielmehr hatte Assum vorgeschlagen, die ganze

Den taufstein halten wir auch zu diser zeit für so
nöttig nicht, dieweyl I.G. solchen begeren außzu-
reumen 9, das wir uns künden deßhalben odiose
widersetzen, dieweyl die gantze handlung der tauf
woll auf und bey 1 dem altar auß einem besondern
darzu verordneten saubern gefäß verrichtet werden
kan und mag, seytemal heutigs tags die immersio
oder eintauchung (darzu die taufstein zweifelsohne
anfenglich verordnet) nicht mehr üblich.

Die scheidungsglock am freytag ml° abzuschaffen,
wo sie noch in übung, kann auch I.G. nachgeben
werden, und sovil desto mehr, dieweyl solches leuten
in diser herrschaft durch die tägliche bettglocken
und zusammenkunft woll compensiert ist.

Was dann die glocken zum wetter 11 anbelangt, die-
weyl zu solcher zeit Gott der Herr durch donner und
blitz selbsten die hertzen zum gebett erinnert, hal-
ten wir ebenermassen darftir, das auch solch leuten
vergeblich und demnach auf befehlen unsers gnedi-
gen herrn soll abgeschafft werden 11.

Und dieweyl die versio der psalmen Davids
(welche D. Lobwasser auß dem französischen prae-
stiret 12) dem biblischen text gemäß, achten wir, das
solcher psalmen etliche neben den andern bißhero in
unsern kirchen üblichen psalmen und gesängen mö-
gen und sollen nach gelegenheit der schuelen, sowol
in dörfern als stätten in den kirchen angerichtet
werden. Und wollen wir dißes orts auf die verfaste
und von unser gnedigen herrschaft approbierte

Handlung beim Taufstein vorzunehmen (s. S. 643).
Die eine Partei auf dem Konvent wollte ehenso wie
für Predigt und Abendmahl für die Taufe einen he-
sonderen sichtbaren Ort in der Kirche haben.

10 Das Läuten zur Sterbestunde Jesu oder Tenebrae-
läuten sollte schon KO 1582, Nr. 32, § B 12 (siehe
dort) durch das Läuten zum gemeinsamen Gebet am
Freitag ersetzt werden. Positiv sah man beim Frei-
tagsläuten an, daß die in Haus und Feld beschäftig-
ten dadurch zum Gebet erinnert werden.

11 Das Wetterläuten sollte ursprünglich in magischer
Weise das Unwetter vertreiben und wurde dann als
Gebetsruf verstanden (KO 1582, § B 13). In Öhrin-
gen wurde 1595 gegen das Wetterläuten vorge-
bracht, daß Gott durch Donner und Blitz selber die
Herzen zum Gebet erinnert. Die Konservativen
wollten das Läuten beibehalten, weil es nicht aber-
gläubisch gemeint sei.

12 = gemacht, angefertigt. (Dazu siehe S. 642.)

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