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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2002 — 2003

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I. Das Geschäftsjahr 2002
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Wissenschaftliche Sitzungen
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Sitzung der Phil.-hist. Klasse am 7. Juni 2002
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Nörr, Knut Wolfgang: Wirtschaftliche Macht: ein Begriff, ergiebig für die Rechtsordnung?
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https://doi.org/10.11588/diglit.66351#0061
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72 | SITZUNGEN

Auf Vorschlag des Kommissionsvorsitzenden E. A. Schmidt wird Frau Marie-
Odile Goulet-Caze zum Mitglied der Kommission für das Vorhaben „Annee
Philologique“ bestellt.
3. Die Klasse debattiert über ein von der Zuwahlkommission erarbeitetes Tableau
der Fächer der Philosophisch-historischen Klasse. Die Zuwahlkommission hatte
dabei das Ziel im Auge, die Fächergruppen besser auszubalancieren, als das in der
bisher benutzten Aufstellung der Fall war. Auch das neue Tableau wird von Klas-
senmitgliedern als unausbalanciert empfunden. Teils wird es als zu stark aufge-
fächert, teils als zu wenig aufgefächert kritisiert. Die Klasse stellt unter Hinweis
auf die Notwendigkeit der Offenheit der Zuwahlkommission anheim, sich bei
ihrer Arbeit an einem Tableau ihrer Wahl zu orientieren, hält es aber für unzweck-
mäßig, ein bestimmtes Fächerschema zu autorisieren.
4. Der Sekretär berichtet über das Nachwuchsprogramm WIN. Für den zweiten
Arbeitsbereich „Die kulturellen Grundlagen der europäischen Einigung“ hat Herr
Reinhardt sich als Koordinator zur Verfügung gestellt.
5. Das Wissenschaftsministerium hat die Akademie aufgefordert, sich an dem Dis-
kussionsprozess zu beteiligen, der nach der Vorstellung der Landesregierung die
Beratungen des europäischen Konventes in den nächsten zwei Jahren im Land
begleiten soll. Der Sekretär teilt mit, dass dazu im Gespräch zwischen der Akade-
mie und dem Ministerium in den nächsten Wochen konkrete Vorstellungen ent-
wickelt werden sollen. Es sei insbesondere daran gedacht, einen einschlägigen
Arbeitsschwerpunkt im Rahmen des Nachwuchsprogrammes einzurichten.
WISSENSCHAFTLICHE SITZUNG
Herr Nörr hält einen Vortrag „Wirtschaftliche Macht: ein Begriff, ergiebig für die
Rechtsordnung?“
Wer immer sich dem Phänomen der Macht zuwendet, sucht zunächst nach Defini-
tionen. Max Weber verstand unter Macht die Chance, den eigenen Willen auch
gegenWiderstreben durchzusetzen. Er bezeichnete den Begriff aber auch als gestalt-
los. Daher versuchten viele, dem Begriff eine Gestalt zu verleihen.
Vorweg unterscheidet man die Macht im Ruhezustand (m habitu) und die Ver-
wirklichung der Macht {in actu). Ein Beispiel für ersteres wäre die Macht, die der
Bodeneigentümer hat. Wenn wir uns den Formeln zuwenden, die die Macht in actu
ausdrücken wollen, so finden wir oft einen quantitativen Aspekt enthalten. So wird
beispielsweise gesagt, Macht sei die Differenz zwischen den Einwirkungsmöglich-
keiten des Mächtigeren (M) und der Widerstandsmöghchkeit des Wemger-Mächti-
gen (W). Oder Macht bestimme sich nach den Kosten, die M für die Machtverwirk-
lichung aufwenden muss, und den Kosten des W für seinen Widerstand dagegen.
Insoweit handelt es sich allerdings um kein „Nullsummenspiel“. So können die
 
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