224 | TÄTIGKEITSBERICHTE
friedigend edierte Gutachten zu einem Themenbereich zusammenstellt, in welchem
die Vermittlungstätigkeit des Straßburger Reformators am exemplarischsten zutage
tritt: dem Abendmahlsstreit. Das Herzstück des Bandes bildet eine 80seitige Stellung-
nahme Bucers zum Abendmahlsstreit in der oberschwäbischen Reichsstadt Kemp-
ten Ende 1533. Darm versucht Bucer auf Bitte des dortigen Rates zwischen dem zur
Zwinglischen Abendmahlslehre neigenden Prädikanten Jakob Haystung und den
beiden Lutheranhängern Johannes Rottach und Johannes Seeger zu vermitteln. Von
besonderem Interesse sind auch die als Anlage beigefugten Abendmahlsbekenntnisse
aller drei Prädikanten, denn sie weisen umfangreiche und detaillierte von Bucer
stammende Marginalien auf, die ebenfalls ediert werden. Eine Reihe von kurzen
Abendmahlseingaben vom Ende der 1520er Jahre sowie ein für die Schweinfurter
Religionsverhandlungen vom April 1532 vorbereitetes Bekenntnis gehen dem
Kemptener Komplex voraus. Darauf folgt ein für die Stadt Augsburg im Oktober
1533 erstelltes Abendmahlsgutachten, in welchem Bucer eine zwischen Luther selbst
und den dortigen Predigern entbrannte Kontroverse zu entschärfen versucht.
Den äußerst schwierigen Beziehungen zwischen Bucer und den Schweizer
Theologen nach dem Abschluß der Wittenberger Konkordie 1536 ist der letzte Teil
des Bandes gewidmet. Eine Stellungnahme Bucers auf zehn Einwände der Zürcher
Theologen vom April 1538 sowie Bucers Auseinandersetzung mit dem Churer
Reformator Johannes Comander und mit dem dortigen Rat in Gestalt von zwei
Briefen und einer deutsch und lateinisch überlieferten Thesenreihe schließen den
Band ab.
Im Laufe des Berichtjahres wurde die Eingabe der Texte der obengenannten
Schriften abgeschlossen und mit der Korrektur derselben sowie mit der Erstellung
textkritischer Apparate begonnen. Parallel dazu wurde an der Kommentierung der
Texte sowie an der Verfassung der Einleitungen gearbeitet. Mit einem Erscheinen des
Bandes BDS 8 ist im Frühjahr 2003 zu rechnen.
Dr. Wilhelmi arbeitete im Berichtjahr an Band 11,2 der Deutschen Schriften
weiter. Der Band soll enthalten: die im Spätsommer 1543 in Bonn publizierte
„Zweite Verteidigungsschrift“, mit der sich Bucer gegen die Angriffe der Kölner
Universität und des Klerus zur Wehr setzt, die 1545 in Straßburg erschienene Schrift
„Wie leicht und füglich christliche Vergleichung der Religion und des ganzen Kir-
chendienstes Reformation bei uns Deutschen zu finden und in das Werk zu brin-
gen“, mit der Bucer sich an die in Worms zum Reichstag versammelten Stände
richtete, und die Schrift „Von den einigen rechten Wegen und Mitteln, Deutsche
Nation in christlicher Religion zu vergleichen“, mit der er sich ebenfalls an die
Reichsstände wendet und sich gegen die zunehmend heftiger werdenden Angriffe
des Kölner Klerus verwahrt. Bucer untermauert seine Aussagen in diesen rasch nie-
dergeschriebenen Kampfschriften mit zahlreichen Hinweisen auf Stellen bei den
Kirchenvätern, dem Kirchenrecht, mittelalterlichen Autoren (zum Beispiel Johannes
Gerson) und auch Zeitgenossen. Die entsprechenden Stellen weist er sehr oft nicht
oder nicht genau nach und gibt sie meistens bloß sinngemäß in deutscher Überset-
zung wieder. Der Nachweis dieser Stellen gestaltete sich deshalb aufwendig und zeit-
raubend.
friedigend edierte Gutachten zu einem Themenbereich zusammenstellt, in welchem
die Vermittlungstätigkeit des Straßburger Reformators am exemplarischsten zutage
tritt: dem Abendmahlsstreit. Das Herzstück des Bandes bildet eine 80seitige Stellung-
nahme Bucers zum Abendmahlsstreit in der oberschwäbischen Reichsstadt Kemp-
ten Ende 1533. Darm versucht Bucer auf Bitte des dortigen Rates zwischen dem zur
Zwinglischen Abendmahlslehre neigenden Prädikanten Jakob Haystung und den
beiden Lutheranhängern Johannes Rottach und Johannes Seeger zu vermitteln. Von
besonderem Interesse sind auch die als Anlage beigefugten Abendmahlsbekenntnisse
aller drei Prädikanten, denn sie weisen umfangreiche und detaillierte von Bucer
stammende Marginalien auf, die ebenfalls ediert werden. Eine Reihe von kurzen
Abendmahlseingaben vom Ende der 1520er Jahre sowie ein für die Schweinfurter
Religionsverhandlungen vom April 1532 vorbereitetes Bekenntnis gehen dem
Kemptener Komplex voraus. Darauf folgt ein für die Stadt Augsburg im Oktober
1533 erstelltes Abendmahlsgutachten, in welchem Bucer eine zwischen Luther selbst
und den dortigen Predigern entbrannte Kontroverse zu entschärfen versucht.
Den äußerst schwierigen Beziehungen zwischen Bucer und den Schweizer
Theologen nach dem Abschluß der Wittenberger Konkordie 1536 ist der letzte Teil
des Bandes gewidmet. Eine Stellungnahme Bucers auf zehn Einwände der Zürcher
Theologen vom April 1538 sowie Bucers Auseinandersetzung mit dem Churer
Reformator Johannes Comander und mit dem dortigen Rat in Gestalt von zwei
Briefen und einer deutsch und lateinisch überlieferten Thesenreihe schließen den
Band ab.
Im Laufe des Berichtjahres wurde die Eingabe der Texte der obengenannten
Schriften abgeschlossen und mit der Korrektur derselben sowie mit der Erstellung
textkritischer Apparate begonnen. Parallel dazu wurde an der Kommentierung der
Texte sowie an der Verfassung der Einleitungen gearbeitet. Mit einem Erscheinen des
Bandes BDS 8 ist im Frühjahr 2003 zu rechnen.
Dr. Wilhelmi arbeitete im Berichtjahr an Band 11,2 der Deutschen Schriften
weiter. Der Band soll enthalten: die im Spätsommer 1543 in Bonn publizierte
„Zweite Verteidigungsschrift“, mit der sich Bucer gegen die Angriffe der Kölner
Universität und des Klerus zur Wehr setzt, die 1545 in Straßburg erschienene Schrift
„Wie leicht und füglich christliche Vergleichung der Religion und des ganzen Kir-
chendienstes Reformation bei uns Deutschen zu finden und in das Werk zu brin-
gen“, mit der Bucer sich an die in Worms zum Reichstag versammelten Stände
richtete, und die Schrift „Von den einigen rechten Wegen und Mitteln, Deutsche
Nation in christlicher Religion zu vergleichen“, mit der er sich ebenfalls an die
Reichsstände wendet und sich gegen die zunehmend heftiger werdenden Angriffe
des Kölner Klerus verwahrt. Bucer untermauert seine Aussagen in diesen rasch nie-
dergeschriebenen Kampfschriften mit zahlreichen Hinweisen auf Stellen bei den
Kirchenvätern, dem Kirchenrecht, mittelalterlichen Autoren (zum Beispiel Johannes
Gerson) und auch Zeitgenossen. Die entsprechenden Stellen weist er sehr oft nicht
oder nicht genau nach und gibt sie meistens bloß sinngemäß in deutscher Überset-
zung wieder. Der Nachweis dieser Stellen gestaltete sich deshalb aufwendig und zeit-
raubend.