7. Martin Bucers Deutsche Schriften
April 1545 an den Waldensern des provenzalischen Städtchens Cabrieres began-
gene Massaker, eine rigorose, mit biblischen Argumenten begründete Abweisung
der Bitte eines nordelsässischen Pfarrers von Ende 1546, dem einfachen Volk das
Tanzen an Sonntagen zu erlauben, sowie eine Bitte Bucers von Ende 1547 an den
Straßburger Rat, den Pfarrern mehr Kompetenzen und mehr Autorität gegenüber
den städtischen Kirchenpflegern zuzugestehen.
Hinzu kommen neun, als eigene Abteilung „Persönliche Dokumente“ er-
scheinende, nur knapp kommentierte Texte: der Heiratsbrief (Ehekontrakt) von
Bucer und seiner 1541 geheirateten Ehefrau Wibrandis Rosenblat vom 4. Oktober
1542 und ein Zusatz vom 14. Februar 1544, fünf Testamente Bucers aus den Jahren
1541 bis 1548 und ein Codicill (lateinisch und deutsch) vom 22. Februar 1551.
Als Ergänzung zu früher erschienenen BDS-Bänden werden ohne größere
Kommentierung eine mit eigenhändigen Ergänzungen Bucers versehene, editi-
onskritisch bisher nicht erfasste Konstanzer Überlieferung der „Confessio Tetra-
politana“ sowie Bucers „Axiomata apologetica“ auf die Schlußreden von Nikolaus
Amsdorf in einer deutschen und von der bislang bekannten lateinischen Fassung
(ediert in BDS 6,1, S. 85-93) wesentlich abweichenden und zudem ausführli-
cheren Fassung, die sich im Politischen Archiv Landgraf Philipps von Hessen im
Staatsarchiv Marburg auffinden ließ, wiedergegeben.
Als Anhang erscheinen in BDS kurze Beschreibungen von rund 16 nicht
edierten, zum Teil nicht eindeutig Bucer zuzuweisenden Texten sowie relevante
Korrekturen zu den bisher erschienenen 22 BDS-Bänden.
Für das Gesamtregister der Edition konnte in diesem Jahr eine vorläufige
Fassung des mehr als 2.000 Lemmata enthaltenden Personenregisters angefer-
tigt werden, das sich zu den in den vergangenen Jahren erstellten Registern der
Rechtskorpora und der Bibelstellen gesellt. Im kommenden Jahr steht neben ab-
schließenden Arbeiten am Ortsregister und den Ergänzungen aus BDS 18 noch
die Erstellung des Sachregisters aus. Letzteres wird nicht das Ziel haben, kurze
Erwähnungen eines Themas konkordanzartig aufzulisten, sondern längere In-
haltsblöcke, in welchen Bucer das betreffende Thema ausführlich entfaltet, zu
erfassen.
Am 20. Februar nahm Stephen Buckwalter an einem von der Stadt Ettlingen
zum Thema „Caspar Hedio: Wirken und Wirkung“ organisierten Symposium
teil, zu dessen Anlass er ein Referat mit dem Titel „Caspar Hedio und Martin
Bucer“ hielt.
Am 25. März fand in der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg die Präsen-
tation des 16. Bandes der Edition von Martin Bucers Deutschen Schriften statt.
Daran teilgenommen haben der Forschungsstellenleiter und die Mitarbeiter der
Forschungsstelle. Bei dieser Gelegenheit referierte Buckwalter über „Bucers
Augsburger Kirchenordnung - eine Leistung der Vermittlung“, während Prof.
Strohm einen Vortrag zum Thema „Reformation und Politik“ hielt.
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April 1545 an den Waldensern des provenzalischen Städtchens Cabrieres began-
gene Massaker, eine rigorose, mit biblischen Argumenten begründete Abweisung
der Bitte eines nordelsässischen Pfarrers von Ende 1546, dem einfachen Volk das
Tanzen an Sonntagen zu erlauben, sowie eine Bitte Bucers von Ende 1547 an den
Straßburger Rat, den Pfarrern mehr Kompetenzen und mehr Autorität gegenüber
den städtischen Kirchenpflegern zuzugestehen.
Hinzu kommen neun, als eigene Abteilung „Persönliche Dokumente“ er-
scheinende, nur knapp kommentierte Texte: der Heiratsbrief (Ehekontrakt) von
Bucer und seiner 1541 geheirateten Ehefrau Wibrandis Rosenblat vom 4. Oktober
1542 und ein Zusatz vom 14. Februar 1544, fünf Testamente Bucers aus den Jahren
1541 bis 1548 und ein Codicill (lateinisch und deutsch) vom 22. Februar 1551.
Als Ergänzung zu früher erschienenen BDS-Bänden werden ohne größere
Kommentierung eine mit eigenhändigen Ergänzungen Bucers versehene, editi-
onskritisch bisher nicht erfasste Konstanzer Überlieferung der „Confessio Tetra-
politana“ sowie Bucers „Axiomata apologetica“ auf die Schlußreden von Nikolaus
Amsdorf in einer deutschen und von der bislang bekannten lateinischen Fassung
(ediert in BDS 6,1, S. 85-93) wesentlich abweichenden und zudem ausführli-
cheren Fassung, die sich im Politischen Archiv Landgraf Philipps von Hessen im
Staatsarchiv Marburg auffinden ließ, wiedergegeben.
Als Anhang erscheinen in BDS kurze Beschreibungen von rund 16 nicht
edierten, zum Teil nicht eindeutig Bucer zuzuweisenden Texten sowie relevante
Korrekturen zu den bisher erschienenen 22 BDS-Bänden.
Für das Gesamtregister der Edition konnte in diesem Jahr eine vorläufige
Fassung des mehr als 2.000 Lemmata enthaltenden Personenregisters angefer-
tigt werden, das sich zu den in den vergangenen Jahren erstellten Registern der
Rechtskorpora und der Bibelstellen gesellt. Im kommenden Jahr steht neben ab-
schließenden Arbeiten am Ortsregister und den Ergänzungen aus BDS 18 noch
die Erstellung des Sachregisters aus. Letzteres wird nicht das Ziel haben, kurze
Erwähnungen eines Themas konkordanzartig aufzulisten, sondern längere In-
haltsblöcke, in welchen Bucer das betreffende Thema ausführlich entfaltet, zu
erfassen.
Am 20. Februar nahm Stephen Buckwalter an einem von der Stadt Ettlingen
zum Thema „Caspar Hedio: Wirken und Wirkung“ organisierten Symposium
teil, zu dessen Anlass er ein Referat mit dem Titel „Caspar Hedio und Martin
Bucer“ hielt.
Am 25. März fand in der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg die Präsen-
tation des 16. Bandes der Edition von Martin Bucers Deutschen Schriften statt.
Daran teilgenommen haben der Forschungsstellenleiter und die Mitarbeiter der
Forschungsstelle. Bei dieser Gelegenheit referierte Buckwalter über „Bucers
Augsburger Kirchenordnung - eine Leistung der Vermittlung“, während Prof.
Strohm einen Vortrag zum Thema „Reformation und Politik“ hielt.
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