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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2014 — 2015

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C. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
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II. Das WIN-Kolleg
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Sechster Forschungsschwerpunkt „Messen und Verstehen der Welt durch die Wissenschaft“
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8. Selbstregulierung in den Naturwissenschaften
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https://doi.org/10.11588/diglit.55654#0267
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8. Selbstregulierung in den Naturwissenschaften (WIN-Programm)

besondere Kombination von Daten vorliegen, die die eindeutige Herstellung der
Bindung zu der Person ermöglichen. Zudem ist es oft nicht ratsam, die vollständi-
ge Anonymisierung der Daten anzustreben, denn hierdurch wird die Möglichkeit
unterbunden, dem Patienten neue Therapiemaßnahmen im Rahmen einer Studie
anzubieten. Zweitens wächst aufgrund großer Datenmengen die Zahl der Analy-
semöglichkeiten und ihrer Ergebnisse, die nicht alle vorhersehbar sind. Inwieweit
dies die ursprüngliche Einwilligung des Patienten beeinflusst und inwieweit die
Einwilligung einen Einfluss auf die Analysemöglichkeiten und die Ergebniserzeu-
gung ausübt, muss im Falle großer Datensammlungen speziell durchdacht wer-
den. Drittens erschweren die Zahl der Länder, aus denen die betroffenen Patienten
kommen, und die Verschiedenheit ihrer Rechtssysteme die Vereinheitlichung von
datenschutzrelevanten Regelungen.
Die Herausforderungen durch diese Eigenschaften der genetischen For-
schung werden zusätzlich insgesamt dadurch weiter erschwert, dass Daten wegen
der Verarbeitung häufig in Drittstaaten übermittelt werden, da die technischen
Möglichkeiten der Datenanalyse dort zurzeit oft besser sind. Als erstes soll daher
überprüft werden, ob die derzeitig üblichen Praktiken der Übermittlung großer
Datenmengen die speziellen Herausforderungen der genetischen Forschung be-
rücksichtigen.
Hierbei muss stets vor Augen behalten werden, dass sowohl die Forschungs-
freiheit des in der Genetik Forschenden als auch das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung des Patienten, dessen Daten gesammelt wurden, Individual-
rechte sind, sodass die Ausgestaltung des Spannungsverhältnisses zwischen For-
schungsfreiheit und informationellem Selbstbestimmungsrecht auch im Fall
großer Datensammlungen einen einzelfallbezogenen Ausgleich dieser Rech-
te zulassen muss. Im Mittelpunkt stehen auf beiden Seiten die Individuen, das
forschende und das erforschte Individuum. Eine, die Person stets im Zentrum
der Fragestellungen und Lösungen stellende Vorgehensweise soll für das gesamte
Projekt leitendes Prinzip sein. Lösungen der Selbstregulierung können allerdings
nur dann überzeugen, wenn sie die nationalen gesetzlichen Bestimmungen befol-
gen und ihre praktische Umsetzung gewährleisten. In Bereichen, in denen solche
Bestimmungen noch nicht existieren wird es wichtig, die europarechtlichen und
völkerrechtlichen Maßstäben stets zu beachten und so zur Spezifizierung der Re-
gelungen beizutragen.
Literatur
American College of Medical Genetics and Genomics (2013), Recommendations for Re-
porting of Incidental Findings in Clinical Exome and Genome Sequencing.
EURAT (2013), Eckpunkte für eine Heidelberger Praxis der Ganzgenomsequenzierung,
Stellungnahme.
Tucker (2012), Innovation, Dual Use, and Security. The MIT Press.

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