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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2014 — 2015

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D. Antrittsreden, Nachrufe, Organe, Mitglieder
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II. Nachrufe
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Deutsch, Andreas: Adolf Laufs (18.11.1935 – 3.1.2014)
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https://doi.org/10.11588/diglit.55654#0341
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Nachruf auf Adolf Laufs

tisches Programm. Das Ziel, Rechtsgeschichte an angehende Juristen auf lebendi-
ge Weise zu vermitteln, verfolgte Laufs bereits 1973 mit dem damals innovativen
und in seiner Art bis heute unvergleichlichen Lehrbuch „Rechtsentwicklungen in
Deutschland“, das 2006 in sechster Auflage erschien. In Erinnerung bleiben wird
Laufs auch als Editor mehrerer rechtshistorisch bedeutsamer Texte, so etwa des
„Jüngsten Reichsabschieds von 1654“ (1975), der „Reichskammergerichtsord-
nung von 1555“ (1976) oder auch des nationalsozialistischen Ermächtigungsge-
setzes mit Materialien und kritischer Einleitung (2003). Seine historischen und
rechtshistorischen Publikationen im Einzelnen anzuführen, würde jeden Rahmen
sprengen; erwähnt seien aber einige bedeutende Herausgeberschaften und sons-
tigen Engagements: Von 1973 - also ab Reihengründung - bis 2005 wirkte Laufs
als Mitherausgeber der „Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit
im Alten Reich“. Ab 1975 bis 1984 war er zudem Mitherausgeber der „Heidelber-
ger Jahrbücher“. Von 1978 bis 2000 zählte Laufs zum Herausgebergremium der
renommierten „Savigny-Zeitschrift für Rechtsgeschichte“ (ZRG). Ebenfalls von
1978 bis 2000 war Laufs Vorstandsmitglied der „Kommission für geschichtliche
Landeskunde in Baden-Württemberg“. 2005 wurde er Mitbegründer der „Heidel-
berger Rechtshistorischen Gesellschaft“. 2006 übernahm Laufs gemeinsam mit an-
deren Wissenschaftlern im sog. „Badischen Kulturgüterstreit“ die schwierige und
politisch heikle Aufgabe der Klärung der Eigentumsfragen an vom Haus Baden
beanspruchten Kulturgütern aus badischem Hofbesitz.
Laufs zweiter wissenschaftlicher Schwerpunkt, das „Medizinrecht“, war als
eigenständiges Forschungsgebiet noch gar nicht etabliert, als er sich damit zu be-
fassen begann. Bereits in seinem Habilitationsvortrag 1968 griff er das Themenfeld
auf, indem er über die ärztliche Aufklärungspflicht referierte. 1969 erschien seine
erste arztrechtliche Abhandlung - ein Aufsatz zur deliktsrechtlichen Problematik
der ärztlichen Eigenmacht. Danach ließ Laufs in großer Regelmäßigkeit Berichte
und Kommentare zum Thema folgen - vor allem in der Neuen Juristischen Wo-
chenschrift (NJW). 1977 erschien Laufs Lehrbuch „Arztrecht“, das bis heute als
Standardwerk des Faches gilt, in erster Auflage (6. Auflage 2009; von Schülern neu
bearbeitete 7. Aufl. 2014). 1983 folgte das (zusammen mit Bernd-Rüdiger Kern
verfasste) Fachbuch „Die ärztliche Aufklärungspflicht“, 1992 die Schrift „Fort-
pflanzungsmedizin und Arztrecht“. Im selben Jahr brachten Laufs und Wilhelm
Uhlenbruck mit dem „Handbuch des Arztrechts“ (4. Auflage 2010) ein weiteres
sowohl von Juristen als von Medizinern vielkonsultiertes Standardwerk heraus.
Laufs Verdienst für das Medizinrecht geht aber weit über sein schriftliches
Werk hinaus: 1982 wirkte er als Mitbegründer der Zeitschrift „Medizinrecht“, für
die er von 1985 bis 2006 auch als Schriftleiter fungierte - verantwortlich für ins-
gesamt 264 Ausgaben, erst zusammen mit Helmut Narr, ab 1991 gemeinsam mit
Hans-Jürgen Rieger. Laufs war ferner 1982 Gründungsmitglied und von 1990 bis
1992 Präsident der „Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht“. Zudem wirkte er

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