Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2017
— 2018
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https://doi.org/10.11588/diglit.55651#0311
DOI Kapitel:
C. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
DOI Kapitel:II. Das WIN-Kolleg
DOI Kapitel:Sechster Forschungsschwerpunkt„Messen und Verstehen der Welt durch die Wissenschaft“
DOI Kapitel:7. Quantifizierung in Politik und Recht am Beispiel von Wirtschaftssanktionen
DOI Seite / Zitierlink:https://doi.org/10.11588/diglit.55651#0311
- Schmutztitel
- Titelblatt
- 5-10 Inhaltsverzeichnis
- 11-176 A. Das akademische Jahr 2017
-
177-276
B. Die Forschungsvorhaben
- 177-178 I. Forschungsvorhaben und Arbeitsstellenleiter (Übersicht)
-
179-276
II. Tätigkeitsberichte (chronologisch)
- 179-182 1. Deutsche Inschriften des Mittelalters
- 183-186 2. Wörterbuch der altgaskognischen Urkundensprache (DAG)
- 186-191 3. Deutsches Rechtswörterbuch
- 191-193 4. Goethe-Wörterbuch (Tübingen)
- 193-197 5. Melanchthon-Briefwechsel
- 197-201 6. Altfranzösisches etymologisches Wörterbuch (DEAF)
- 201-206 7. Epigraphische Datenbank Heidelberg (EDH)
- 207-209 8. Evangelische Kirchenordnungen des 16.Jahrhunderts
- 210-214 9. Edition literarischer Keilschrifttexte aus Assur
- 214-220 10. Buddhistische Steininschriften in Nordchina
- 220-225 11. Geschichte der südwestdeutschen Hofmusik im 18.Jahrhundert (Schwetzingen)
- 225-236 12. The Role of Culture in Early Expansions of Humans (Frankfurt/Tübingen)
- 236-241 13. Nietzsche-Kommentar (Freiburg i.Br.)
- 241-245 14. Klöster im Hochmittelalter: Innovationslabore europäischer Lebensentwürfe und Ordnungsmodelle (Heidelberg/Dresden)
- 246-252 15. Der Tempel als Kanon der religiösen Literatur Ägyptens (Tübingen)
- 253-257 16. Kommentierung der Fragmente der griechischen Komödie (Freiburg i.Br.)
- 257-261 17. Kommentierung und Gesamtedition der Werke von Karl Jaspers sowieEdition der Briefe und des Nachlasses in Auswahl
- 261-266 18. Historisch-philologischer Kommentar zur Chronik des Johannes Malalas (Tübingen)
- 266-272 19. Religions- und rechtsgeschichtliche Quellen des vormodernen Nepal
- 272-276 20. Theologenbriefwechsel im Südwesten des Reichs in der Frühen Neuzeit (1550–1620)
-
277-355
C. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- 277-284 I. Die Preisträger
-
285-346
II. Das WIN-Kolleg
- 285-286 Aufgaben und Ziele des WIN-Kollegs
- 287 Verzeichnis der WIN-Kollegiaten
- 289-298 Fünfter Forschungsschwerpunkt „Neue Wege der Verflechtung von Natur- und Geisteswissenschaften“
-
299-346
Sechster Forschungsschwerpunkt„Messen und Verstehen der Welt durch die Wissenschaft“
- 299-301 3. Analyzing, Measuring and Forecasting Financial Risks by means of High-Frequency Data
- 302-305 4. Das menschliche Spiegelneuronensystem: Wie erfassen wir, was wir nicht messen können?
- 305-306 5. Geld, Gunst und Gnade. Die Monetarisierung der Politik im 12. und 13. Jahrhundert
- 306-308 6. Neogeographie einer Digitalen Erde: Geo-Informatik als methodische Brücke in der interdisziplinären Naturgefahren-analyse (NEOHAZ)
- 309-312 7. Quantifizierung in Politik und Recht am Beispiel von Wirtschaftssanktionen
- 313-317 8. Europäischer Datenschutz und Datentausch in der genetischen Forschung: interdisziplinäre Bedingungen und internationale Implikationen
- 317-321 9. Der „digital turn“ in den Altertumswissenschaften: Wahrnehmung – Dokumentation – Reflexion
- 322-325 10. Computergestützte Rechtslinguistik (CAL²) – Zu einer Digitalen Forschungs- und Experimentierplattform zur Analyse juristischer Semantik
- 325-327 11. Die Vermessung der Welt: Religiöse Deutung und empirische Quantifizierung im mittelalterlichen Europa
- 327-331 12. „Working Numbers“: Science and Contemporary Politics
- 331-338 13. Thermischer Komfort und Schmerz – Wechselwirkung zwischen Methode und Interpretation
- 338-342 14. Charakterisierung von durchströmten Gefäßen und der Hämodynamik mittels modell- und simulationsbasierter Fluss-MRI (CFD-MRI): Qualitative Analyse des Genauigkeitsgewinns der kombinierten Methode
- 342-345 15. Zählen und Erzählen. Spielräume und Korrelationen quantitativer und qualitativer Welterschließung im Spannungsfeld von wissenschaftlichem Objekt und Methode
- 345-346 16. Metaphern und Modelle – Zur Übersetzung von Wissen in Verstehen
- 347-355 III. Konferenzen
- 357-420 D. Antrittsreden, Nachrufe, Organe und Mitglieder
- 421-437 E. Anhang
- 429-437 Personenregister
C. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
„wissenschaftliche“ Frage aus dem Diskurs zu nehmen versucht. Diese gleichlau-
fende Problematik sichert eine Anschlussfähigkeit von Politik- und Rechtswissen-
schaft und verspricht weiteren Erkenntnistransfer.
Aus rechtswissenschaftlicher Seite ist zudem von besonderem Interesse, dass
das Recht selbst von der Politik als Formalisierung ähnlich der Quantifizierung
genutzt wird. Rechtliche Verpflichtungen werden vorgebracht, um politische Wer-
tungen unangreifbar zu machen und dem politischen Diskurs zu entziehen. Dies
weist darauf hin, dass sich die juristische Argumentationstechnik durch eine be-
sondere Formalisierung auszeichnet, welche Entscheidungen unter begrenztem
Wissen ermöglicht.1 Dabei werden zum einen die zulässigen Argumente auf die
rechtserheblichen beschränkt, zum anderen die Eiwartung an das Ergebnis auf
einen rechtlichen Minimalstandard gesenkt. Die Grenzen zur politischen Ent-
scheidung sind jedoch fließend, gerade im Verfassungsrecht, und müssen reflek-
tiert werden. Zwar ist es gerade ein Merkmal des Verfassungsrechts, bestimmte
Wertentscheidungen zumindest der Tagespolitik zu entziehen. Umfangreiche ver-
fassungsrechtliche Vorgaben und verfassungsrichterlicher „Aktivismus“ können
entsprechend zu einer Flucht aus der Politik in das Recht genutzt werden. Der in
Deutschland bekannte „Gang nach Karlsruhe“ ist oftmals ein Zwischenend- und
Wendepunkt im politischen Prozess.
III. Konferenz „Working Numbers“: Science and Contemporary Politics
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit dem Projekt „»Working Numbers«: Sci-
ence and Contemporary Politics“ hat sich auf der von Markus Prutsch organisier-
ten gleichnamigen Konferenz im Juni 2016 bewährt. Die wichtigsten Ausgangs-
erkenntnisse und Zielsetzungen der Projekte wurden gegenseitig vorgestellt. In
der Diskussion und den ersten gemeinsamen Vorarbeiten am Policy Paper hat sich
gezeigt, dass die Probleme und Erkenntnisse beider Projekte parallel strukturiert
und teilweise sogar identisch sind. Dies führte zu einer umgehenden Sprech- und
Diskussionsfähigkeit, welche die Ausarbeitung des Policy Papers auf eine breite
Grundlage stellt. Ein gemeinsames Augenmerk lag auf der fehlenden Transparenz
der Produktion und (Um)nutzung von Zahlen, welche den Kontext und mögliche
subjektive Wertungen verdeckt.
1 Vgl. Engel: Herrschaftsausübung bei offener Wirklichkeitsdefinition - Das Proprium des
Rechts aus der Perspektive des öffentlichen Rechts, in ders./Schön, Das Proprium der Rechts-
wissenschaft, 2007, S. 205 ff.
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„wissenschaftliche“ Frage aus dem Diskurs zu nehmen versucht. Diese gleichlau-
fende Problematik sichert eine Anschlussfähigkeit von Politik- und Rechtswissen-
schaft und verspricht weiteren Erkenntnistransfer.
Aus rechtswissenschaftlicher Seite ist zudem von besonderem Interesse, dass
das Recht selbst von der Politik als Formalisierung ähnlich der Quantifizierung
genutzt wird. Rechtliche Verpflichtungen werden vorgebracht, um politische Wer-
tungen unangreifbar zu machen und dem politischen Diskurs zu entziehen. Dies
weist darauf hin, dass sich die juristische Argumentationstechnik durch eine be-
sondere Formalisierung auszeichnet, welche Entscheidungen unter begrenztem
Wissen ermöglicht.1 Dabei werden zum einen die zulässigen Argumente auf die
rechtserheblichen beschränkt, zum anderen die Eiwartung an das Ergebnis auf
einen rechtlichen Minimalstandard gesenkt. Die Grenzen zur politischen Ent-
scheidung sind jedoch fließend, gerade im Verfassungsrecht, und müssen reflek-
tiert werden. Zwar ist es gerade ein Merkmal des Verfassungsrechts, bestimmte
Wertentscheidungen zumindest der Tagespolitik zu entziehen. Umfangreiche ver-
fassungsrechtliche Vorgaben und verfassungsrichterlicher „Aktivismus“ können
entsprechend zu einer Flucht aus der Politik in das Recht genutzt werden. Der in
Deutschland bekannte „Gang nach Karlsruhe“ ist oftmals ein Zwischenend- und
Wendepunkt im politischen Prozess.
III. Konferenz „Working Numbers“: Science and Contemporary Politics
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit dem Projekt „»Working Numbers«: Sci-
ence and Contemporary Politics“ hat sich auf der von Markus Prutsch organisier-
ten gleichnamigen Konferenz im Juni 2016 bewährt. Die wichtigsten Ausgangs-
erkenntnisse und Zielsetzungen der Projekte wurden gegenseitig vorgestellt. In
der Diskussion und den ersten gemeinsamen Vorarbeiten am Policy Paper hat sich
gezeigt, dass die Probleme und Erkenntnisse beider Projekte parallel strukturiert
und teilweise sogar identisch sind. Dies führte zu einer umgehenden Sprech- und
Diskussionsfähigkeit, welche die Ausarbeitung des Policy Papers auf eine breite
Grundlage stellt. Ein gemeinsames Augenmerk lag auf der fehlenden Transparenz
der Produktion und (Um)nutzung von Zahlen, welche den Kontext und mögliche
subjektive Wertungen verdeckt.
1 Vgl. Engel: Herrschaftsausübung bei offener Wirklichkeitsdefinition - Das Proprium des
Rechts aus der Perspektive des öffentlichen Rechts, in ders./Schön, Das Proprium der Rechts-
wissenschaft, 2007, S. 205 ff.
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