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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2017 — 2018

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C. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
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II. Das WIN-Kolleg
DOI Kapitel:
Sechster Forschungsschwerpunkt„Messen und Verstehen der Welt durch die Wissenschaft“
DOI Kapitel:
7. Quantifizierung in Politik und Recht am Beispiel von Wirtschaftssanktionen
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https://doi.org/10.11588/diglit.55651#0311
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C. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

„wissenschaftliche“ Frage aus dem Diskurs zu nehmen versucht. Diese gleichlau-
fende Problematik sichert eine Anschlussfähigkeit von Politik- und Rechtswissen-
schaft und verspricht weiteren Erkenntnistransfer.
Aus rechtswissenschaftlicher Seite ist zudem von besonderem Interesse, dass
das Recht selbst von der Politik als Formalisierung ähnlich der Quantifizierung
genutzt wird. Rechtliche Verpflichtungen werden vorgebracht, um politische Wer-
tungen unangreifbar zu machen und dem politischen Diskurs zu entziehen. Dies
weist daraufhin, dass sich die juristische Argumentationstechnik durch eine be-
sondere Formalisierung auszeichnet, welche Entscheidungen unter begrenztem
Wissen ermöglicht.1 Dabei werden zum einen die zulässigen Argumente auf die
rechtserheblichen beschränkt, zum anderen die Erwartung an das Ergebnis auf
einen rechtlichen Minimalstandard gesenkt. Die Grenzen zur politischen Ent-
scheidung sind jedoch fließend, gerade im Verfassungsrecht, und müssen reflek-
tiert werden. Zwar ist es gerade ein Merkmal des Verfassungsrechts, bestimmte
Wertentscheidungen zumindest der Tagespolitik zu entziehen. Umfangreiche ver-
fassungsrechtliche Vorgaben und verfassungsrichterlicher „Aktivismus“ können
entsprechend zu einer Flucht aus der Politik in das Recht genutzt werden. Der in
Deutschland bekannte „Gang nach Karlsruhe“ ist oftmals ein Zwischenend- und
Wendepunkt im politischen Prozess.
III. Konferenz „Working Numbers“: Science and Contemporary Politics
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit dem Projekt „»Working Numbers«: Sci-
ence and Contemporary Politics“ hat sich auf der von Markus Prutsch organisier-
ten gleichnamigen Konferenz im Juni 2016 bewährt. Die wichtigsten Ausgangs-
erkenntnisse und Zielsetzungen der Projekte wurden gegenseitig vorgestellt. In
der Diskussion und den ersten gemeinsamen Vorarbeiten am Policy Paper hat sich
gezeigt, dass die Probleme und Erkenntnisse beider Projekte parallel strukturiert
und teilweise sogar identisch sind. Dies führte zu einer umgehenden Sprech- und
Diskussionsfähigkeit, welche die Ausarbeitung des Policy Papers auf eine breite
Grundlage stellt. Ein gemeinsames Augenmerk lag auf der fehlenden Transparenz
der Produktion und (Um)nutzung von Zahlen, welche den Kontext und mögliche
subjektive Wertungen verdeckt.

1 Vgl. Engel: Herrschaftsausübung bei offener Wirklichkeitsdefinition - Das Proprium des
Rechts aus der Perspektive des öffentlichen Rechts, in ders./Schön, Das Proprium der Rechts-
wissenschaft, 2007, S. 205 ff.

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