Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Franz, Gunther [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0121
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
io. Stipendiatenreverse

ab 1556

Vorgeschichte

Schon vor der Reformation gab es am Öhringer Stift Kanonikate zum Studium der Stiftsher-
ren. Die Grafen Albrecht und Georg von Hohenlohe (f 1551) verliehen Kanonikate an verdiente
Beamte und deren Kinder. Der Öhringer Rat D.Ägidius Stemler erhielt beispielsweise 1537 die
Versicherung, daß die erste frei werdende Chorherrenpfründe einem seiner Freunde, den er vor-
schlüge, verliehen würde, und diese auch einem Sohn von ihm, wenn er einen bekäme und dieser
Lust dazu hätte, über kurz oder lang zukommen sollte 1. Der Sohn des Pädagogen Sebastian
Coccius mußte sich (um 1551) bei der Annahme des Kanonikats gegenüber den Grafen Albrecht und
Georg verpflichten, ,,da er zu seinen tagen kumbt, uf dem stift zu residiren oder da das an ine be-
gert, meiner herrschaft vor allen anderen herrschaften zu dienen, inmassen das lang vor der zeyt
mit denen so uf denn stift genohmen, verordnet und fürgenohmen worden.“ Als Coccius als Prin-
zenerzieher nach Stuttgart gegangen war, hat man dem Sohn nur auf Fürbitte hin das Kanonikat
,,wie andern, so in studio seind, uf ein jar nachgevolgt.“ 2 Die Grafen hatten auch Hieronymus
Stemler, ,,uf dem stift Oringen ein canonicat zu seinem stüdio gnedig conferirt und die gefell
volgen lasen.“ 3 Die Verpflichtung von JohannesSchwarz am 2. März 1553 ist unten abgedruckt. 1556
erfolgte die Reformation des Stifts. Alle Stipendiaten sollten sich neu verpflichten und in Zukunft
von beiden Herrschaften gemeinsam angenommen werden 4.

Durchführung

Am 22. Juli 1557 teilte Graf Ludwig Casimir dem Stiftssyndicus Heinrich Keller mit, er habe
dem Schultheißen zu Michelbach Hans Wolleben von seiner Seite aus gewährt ,,seinem jungen sone
viertzig guldin zum studiern gleich andern unsern stipendiaten jerlichen von unserm styft Öringew
raichen zu lassen.“ Am 16.August 1557 gab auch Gräfin Helena (als Vormund von Eberhard) in
Waldenburg ihrerseits die Bewilligung und schrieb sie an ihren Öhringer Beamten. Albrecht
Fiecht von Wildenholz erhielt auf einen Empfehlungsbrief von Philipp Melanchthon hin ein Sti-
pendium zur Fortsetzung des Studiums, für das laufende Jahr 1557 20 fh, für die folgenden drei
Jahre je 40 fi. Ihm wurde das Konzept der Verpflichtung mit der Aufforderung, sich gegen Gräfin
Helena statt gegen Eberhard zu verpflichten, übersandt. Da das übersandte Formular für den
Einzelfall formuliert worden war, ist es hier nicht abgedruckt worclen 5.

1 Wibel 1, 346 Anm. Stemler wird seinen Neffen Hie-
ronymus vorgeschlagen haben, siehe unten.

2 PA 105, 1, 11. Zu Coccius siehe S. 46. Bs wird sich

um den Sohn Victor Coccius, immatrikuliert Tü-

bingen 17. 8. 1551 handeln (Lenckner in WP 20/21
(1939/40), 288). Im .Tanuar 1553 verwandte sich so-

gar Herzog Christoph von Württemherg für die
Belassung des Kanonikats (HStA A 63, Bü. 40).
Coccius ging dieser und einer anderen Pfründe ver-
lustig.

3 Gefell volgen = Einkünfte verabfolgen. Der Vater
Hans Stemler war 1558 kaiserlicher Kat der Land-
vogtei im unteren Elsaß.

4 Siehe oben Nr. 9b.

5 GA 14, 18. Konzept. Doppelblatt, enthaltend Schrei-
ben von Gräfin Helena an Heinrich Keller, Stifts-
syndicus in Öhringen 24. 2. 1557; Schreiben der Grä-
fin an Piecht, 24. 2. 1557; Konzept Revers von
Fiecht. Dabei liegt Abschrift des Reverses mit Än-
derungen. Doppelblatt. Piecht verpfiichtete sich,

105
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften