Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2014
— 2015
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https://doi.org/10.11588/diglit.55654#0323
DOI Kapitel:
D. Antrittsreden, Nachrufe, Organe, Mitglieder
DOI Kapitel:I. Antrittsreden
DOI Artikel:Grzeszick, Bernd: Bernd Grzeszick: Antrittsrede vom 26. April 2014
DOI Seite / Zitierlink:https://doi.org/10.11588/diglit.55654#0323
- Schmutztitel
- Titelblatt
- Geleitwort
- 7-12 Inhaltsverzeichnis
- 13-128 A. Das akademische Jahr 2014
-
129-228
B. Die Forschungsvorhaben
- 129-130 I. Forschungsvorhaben und Arbeitsstellenleiter
-
131-225
II. Tätigkeitsberichte
- 131-132 1. Goethe-Wörterbuch (Tübingen)
- 133-141 2. The Role of Culture in Early Expansions of Humans (Frankfurt und Tübingen)
- 141-145 3. Historische und rezente Hochwasserkonflikte an Rhein, Elbe und Donau im Spannungsfeld von Naturwissenschaft, Technik und Sozialökologie (Stuttgart)
- 145-148 4. Deutsche Inschriften des Mittelalters
- 149-151 5. Wörterbuch der altgaskognischen Urkundensprache/Dictionnaire onomasiologique de l’ancien gascon (DAG)
- 151-156 6. Deutsches Rechtswörterbuch
- 156-158 7. Martin Bucers Deutsche Schriften
- 158-162 8. Melanchthon-Briefwechsel
- 162-167 9. Dictionnaire étymologique de l’ancien français (DEAF)/Altfranzösisches etymologisches Wörterbuch
- 167-171 10. Epigraphische Datenbank Heidelberg (EDH)
- 172-175 11. Evangelische Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts
- 175-181 12. Edition literarischer Keilschrifttexte aus Assur
- 181-187 13. Buddhistische Steininschriften in Nordchina
- 187-192 14. Geschichte der südwestdeutschen Hofmusik im 18. Jahrhundert
- 193-196 15. Nietzsche-Kommentar (Freiburg)
- 196-199 16. Klöster im Hochmittelalter: Innovationslabore europäischer Lebensentwürfe und Ordnungsmodelle
- 200-207 17. Der Tempel als Kanon der religiösen Literatur Ägyptens (Tübingen)
- 207-210 18. Kommentierung der Fragmente der griechischen Komödie (Freiburg)
- 210-216 19. Kommentierung und Gesamtedition der Werke von Karl Jaspers sowie Edition der Briefe und des Nachlasses in Auswahl
- 216-219 20. Historisch-philologischer Kommentar zur Chronik des Johannes Malalas (Tübingen)
- 219-225 21. Religions- und rechtsgeschichtliche Quellen des vormodernen Nepal
- 226-228 III. Archivierung der Materialien abgeschlossener Forschungsvorhaben
-
229-309
C. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- 229-233 I. Die Preisträger
-
234-302
II. Das WIN-Kolleg
- 234-235 Aufgaben und Ziele
- 236-238 Verzeichnis der WIN-Kollegiaten
- 239 Fünfter Forschungsschwerpunkt „Neue Wege der Verflechtung von Natur‑ und Geisteswissenschaften“
-
251
Sechster Forschungsschwerpunkt „Messen und Verstehen der Welt durch die Wissenschaft“
- 251 3. Analyzing, Measuring and Forecasting Financial Risks by means of High-Frequency Data
- 252-257 4. Das menschliche Spiegelneuronensystem: Wie erfassen wir, was wir nicht messen können?
- 257-259 5. Geld, Gunst und Gnade. Die Monetarisierung der Politik im 12. und 13. Jahrhundert
- 259-264 6. Neogeographie einer Digitalen Erde: Geo-Informatik als methodische Brücke in der interdisziplinären Naturgefahrenanalyse (NEOHAZ)
- 264-267 7. Quantifizierung und Operationalisierung der Verhältnismäßigkeit von internationalen und interlokalen Sanktionen
- 267-269 8. Selbstregulierung in den Naturwissenschaften
- 270-275 9. Texte messen – Messungen interpretieren. Altertumswissenschaften und Digital Humanities als zukunftsträchtige Symbiose
- 275-278 10. Vom corpus iuris zu den corpora iurum. Konzeption und Erschließung eines juristischen Referenzkorpus (JuReko)
- 278-281 11. Die Vermessung der Welt: Religiöse Deutung und empirische Quantifizierung im mittelalterlichen Europa
- 281-284 12. Wissen(schaft), Zahl und Macht
- 284-290 13. Thermischer Komfort und Schmerz: Verstehen von menschlicher Adaption an Störfaktoren durch die Kombination psychologischer, physikalischer und physiologischer Messungen und Messmethoden
- 291-293 14. Charakterisierung von durchströmten Gefäßen und der Hämodynamik mittels modell- und simulationsbasierter Fluss-MRI (CFD-MRI)
- 294-299 15. Zählen und Erzählen – Spielräume und Korrelationen quantitativer und qualitativer Welterschließung
- 300-302 16. Metaphern und Modelle. Zur Übersetzung von Wissen in Verstehen
- 303-309 III. Akademiekonferenzen
- 311-368 D. Antrittsreden, Nachrufe, Organe, Mitglieder
- 401-406 E. Anhang
- 407-415 Personenregister
Antrittsrede von Bernd Grzeszick
Dass sich damit der berufliche Werdegang vom 1. Staatsexamen in Heidelberg
bis hin zum Lehrstuhl eben hier zu einem Kreis schloss, ist purer Zufall - aus mei-
ner Sicht ein glücklicher.
Fachlich bin ich meiner breiten Aufstellung treu geblieben. Dies ist eine
positive Umschreibung einer Position, die auch als „Spezialist fürs Allgemeine“
bezeichnet werden kann. Meine fachliche Ausrichtung und die institutionelle Ein-
bettung ließen und lassen mir die Freiheit, mich für verschiedene Dinge zu in-
teressieren: Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Geschichte und Philosophie des
Rechts sowie das Internationale Recht gehören zu den Gebieten meiner Aufmerk-
samkeit.
Neben die Anforderungen einer wissenschaftlich-theoretischen Durchdrin-
gung des Rechts ist in den letzten Jahren verstärkt die Perspektive verschiedener
praktischer Tätigkeiten getreten.
Auch dabei versuche ich mich auf das aus meiner Sicht Wesentliche zu kon-
zentrieren. Die rechtliche Verfasstheit der Gesellschaft ist eine der wesentlichen
Bedingungen für ein gedeihliches Funktionieren eines Gemeinwesens, das seinen
Bürgern Sicherheit, Freiheit und Selbstbestimmung gewährt. Mit seinem norma-
tiven Anspruch hat das Recht einen Selbstand gegenüber den konkurrierenden
Ansprüchen anderer Systeme, Institutionen und Wissenschaften. Allerdings ist
dieser Selbstand ein relativer. Er hängt davon ab, dass das Recht die ihm überant-
worteten gesellschaftlichen Aufgaben erfüllt.
Das Recht hat daher immanente und externe Grenzen und Bedingtheiten,
die es zu beachten und einzustellen gilt. Dem entsprechend muss das Recht für
die Eigengesetzlichkeiten des jeweils erfassten Lebensbereichs offen sein. Und die
entsprechende Rechtswissenschaft muss für die Ansätze und Erklärungen anderer
Wissenschaften offen sein - ebenso, wie die anderen Wissenschaften für juristische
Erkenntnisse und Erfahrungen empfänglich sein sollten, wo dies förderlich ist.
Zur Diskussion dieser Fragen dürfte es wenige Orte geben, die dazu so geeig-
net sind wie die Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Mit dieser Haltung
werde ich versuchen, den mit meiner Aufnahme in die Akademie verbunden Er-
wartungen gerecht zu werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Dass sich damit der berufliche Werdegang vom 1. Staatsexamen in Heidelberg
bis hin zum Lehrstuhl eben hier zu einem Kreis schloss, ist purer Zufall - aus mei-
ner Sicht ein glücklicher.
Fachlich bin ich meiner breiten Aufstellung treu geblieben. Dies ist eine
positive Umschreibung einer Position, die auch als „Spezialist fürs Allgemeine“
bezeichnet werden kann. Meine fachliche Ausrichtung und die institutionelle Ein-
bettung ließen und lassen mir die Freiheit, mich für verschiedene Dinge zu in-
teressieren: Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Geschichte und Philosophie des
Rechts sowie das Internationale Recht gehören zu den Gebieten meiner Aufmerk-
samkeit.
Neben die Anforderungen einer wissenschaftlich-theoretischen Durchdrin-
gung des Rechts ist in den letzten Jahren verstärkt die Perspektive verschiedener
praktischer Tätigkeiten getreten.
Auch dabei versuche ich mich auf das aus meiner Sicht Wesentliche zu kon-
zentrieren. Die rechtliche Verfasstheit der Gesellschaft ist eine der wesentlichen
Bedingungen für ein gedeihliches Funktionieren eines Gemeinwesens, das seinen
Bürgern Sicherheit, Freiheit und Selbstbestimmung gewährt. Mit seinem norma-
tiven Anspruch hat das Recht einen Selbstand gegenüber den konkurrierenden
Ansprüchen anderer Systeme, Institutionen und Wissenschaften. Allerdings ist
dieser Selbstand ein relativer. Er hängt davon ab, dass das Recht die ihm überant-
worteten gesellschaftlichen Aufgaben erfüllt.
Das Recht hat daher immanente und externe Grenzen und Bedingtheiten,
die es zu beachten und einzustellen gilt. Dem entsprechend muss das Recht für
die Eigengesetzlichkeiten des jeweils erfassten Lebensbereichs offen sein. Und die
entsprechende Rechtswissenschaft muss für die Ansätze und Erklärungen anderer
Wissenschaften offen sein - ebenso, wie die anderen Wissenschaften für juristische
Erkenntnisse und Erfahrungen empfänglich sein sollten, wo dies förderlich ist.
Zur Diskussion dieser Fragen dürfte es wenige Orte geben, die dazu so geeig-
net sind wie die Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Mit dieser Haltung
werde ich versuchen, den mit meiner Aufnahme in die Akademie verbunden Er-
wartungen gerecht zu werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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