D. Antrittsreden, Nachrufe, Organe, Mitglieder
dazu, dass ich im Herbst 1996 Mitarbeiter am Lehrstuhl von Otto Depenheuer
wurde, zunächst in Mannheim. Der mir nicht leicht fallende Wegzug aus Berlin
wurde dadurch unterstützt, dass meine Partnerin als Medizinerin gleichfalls in
die Wissenschaft strebte, und ihr Weg sie nach Heidelberg geführt hatte.
Im Frühjahr 2002 erfolgte dann in Köln, wohin mein Betreuer zwischenzeit-
lich einen Ruf angenommen hatte, die Habilitation mit einer Arbeit über das Recht
der staatlichen Ersatzleistungen. Die Staatshaftung ist ein sperriges und wenig at-
traktives Gebiet, das deshalb in Wissenschaft und Praxis gerne ein wenig vernach-
lässigt wird. Zu Unrecht, denn die rechtliche Verantwortung für staatlich bedingte
Verluste oder gar Verletzungen der Rechte der Bürger berührt das grundsätzliche
Verhältnis zwischen Bürger und Staat.
Der defizitäre Zustand dieses Rechtsgebietes ist Grund dafür, überkommene
Sichtweisen und Dogmen in Frage zu stellen, aber nicht aus bloßer Kritiklust, son-
dern in intensiver Auseinandersetzung mit den Gründen, die hinter dem geltenden
Recht stehen. Überzeugen diese Gründe allerdings nicht, sollte das Recht geändert
und stärker an den Grundideen eines liberalen und demokratischen Rechtsstaates
ausgerichtet werden.
Das in meiner Habilitationsschrift propagierte Ziel einer Reform des Staats-
haftungsrechts wurde im Koalitionsvertrag der 2009 gebildeten Bundesregierung
erstmals explizit ausgewiesen; eine Umsetzung erfolgte aber nicht. Im Koalitions-
vertrag der aktuellen Regierung ist das Ziel wieder ausgewiesen. Ich bin gespannt,
ob der Gesetzgeber die längst überfällige Reform nun endlich in Angriff nimmt
und den rechtsstaatlichen Grundimperativen Vorrang einräumt gegenüber den
Ängsten vor einer Haftungsausweitung und einer - bei näherer Untersuchung äu-
ßerst moderat ausfallenden - Belastung der Haushalte.
Die auf die Habilitation folgenden Lehrstuhlvertretungen weiteten die aus
privaten Gründen bereits zuvor begonnene Fernpendelei erheblich aus hin zu ei-
nem Zustand der über mehrere Wohnungen und mehrere Büros verteilten Uten-
silien. Auf der Seite meiner Frau verlief die berufliche Entwicklung im Grundsatz
ähnlich; allerdings an anderen Orten. Dass dann auch noch zwei recht aktive Kin-
der hinzukamen, rundet das Bild ab.
Es folgten Wechsel auf Stellen, deren Ausrichtung meinen breit gestreuten
wissenschaftlichen Neigungen entsprechen: 2003 an die Universität Münster auf
eine Professur für Öffentliches Recht. 2004 an die Universität Erlangen auf einen
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Rechtsphilosophie. 2009 an die
Universität Mainz auf einen fachlich entsprechenden Lehrstuhl, begleitet von der
Bestellung zum Direktor des Mainzer Medieninstituts.
2010 folgte ich dann einem Ruf an die Universität Heidelberg auf einen
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Internationales Öffentliches Recht und Rechts-
philosophie. Hinzu kommt die Tätigkeit als Direktor des Heidelberg Center for
American Studies.
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dazu, dass ich im Herbst 1996 Mitarbeiter am Lehrstuhl von Otto Depenheuer
wurde, zunächst in Mannheim. Der mir nicht leicht fallende Wegzug aus Berlin
wurde dadurch unterstützt, dass meine Partnerin als Medizinerin gleichfalls in
die Wissenschaft strebte, und ihr Weg sie nach Heidelberg geführt hatte.
Im Frühjahr 2002 erfolgte dann in Köln, wohin mein Betreuer zwischenzeit-
lich einen Ruf angenommen hatte, die Habilitation mit einer Arbeit über das Recht
der staatlichen Ersatzleistungen. Die Staatshaftung ist ein sperriges und wenig at-
traktives Gebiet, das deshalb in Wissenschaft und Praxis gerne ein wenig vernach-
lässigt wird. Zu Unrecht, denn die rechtliche Verantwortung für staatlich bedingte
Verluste oder gar Verletzungen der Rechte der Bürger berührt das grundsätzliche
Verhältnis zwischen Bürger und Staat.
Der defizitäre Zustand dieses Rechtsgebietes ist Grund dafür, überkommene
Sichtweisen und Dogmen in Frage zu stellen, aber nicht aus bloßer Kritiklust, son-
dern in intensiver Auseinandersetzung mit den Gründen, die hinter dem geltenden
Recht stehen. Überzeugen diese Gründe allerdings nicht, sollte das Recht geändert
und stärker an den Grundideen eines liberalen und demokratischen Rechtsstaates
ausgerichtet werden.
Das in meiner Habilitationsschrift propagierte Ziel einer Reform des Staats-
haftungsrechts wurde im Koalitionsvertrag der 2009 gebildeten Bundesregierung
erstmals explizit ausgewiesen; eine Umsetzung erfolgte aber nicht. Im Koalitions-
vertrag der aktuellen Regierung ist das Ziel wieder ausgewiesen. Ich bin gespannt,
ob der Gesetzgeber die längst überfällige Reform nun endlich in Angriff nimmt
und den rechtsstaatlichen Grundimperativen Vorrang einräumt gegenüber den
Ängsten vor einer Haftungsausweitung und einer - bei näherer Untersuchung äu-
ßerst moderat ausfallenden - Belastung der Haushalte.
Die auf die Habilitation folgenden Lehrstuhlvertretungen weiteten die aus
privaten Gründen bereits zuvor begonnene Fernpendelei erheblich aus hin zu ei-
nem Zustand der über mehrere Wohnungen und mehrere Büros verteilten Uten-
silien. Auf der Seite meiner Frau verlief die berufliche Entwicklung im Grundsatz
ähnlich; allerdings an anderen Orten. Dass dann auch noch zwei recht aktive Kin-
der hinzukamen, rundet das Bild ab.
Es folgten Wechsel auf Stellen, deren Ausrichtung meinen breit gestreuten
wissenschaftlichen Neigungen entsprechen: 2003 an die Universität Münster auf
eine Professur für Öffentliches Recht. 2004 an die Universität Erlangen auf einen
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Rechtsphilosophie. 2009 an die
Universität Mainz auf einen fachlich entsprechenden Lehrstuhl, begleitet von der
Bestellung zum Direktor des Mainzer Medieninstituts.
2010 folgte ich dann einem Ruf an die Universität Heidelberg auf einen
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Internationales Öffentliches Recht und Rechts-
philosophie. Hinzu kommt die Tätigkeit als Direktor des Heidelberg Center for
American Studies.
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