Mitarbeitervortragsreihe „Wir forschen. Für Sie'
„»0 Herr behüt vor falscher Lehr.« Die Reformation im Spiegel
südwestdeutscher Inschriften"
Mitarbeitervortrag von Dr. Harald Drös am 28. Juni 2017
Auf der Materialgrundlage der im Rahmen des interakademischen Forschungs-
vorhabens „Die Deutschen Inschriften des Mittelalters und der Frühen Neuzeit“
bislang edierten Inschriften der Nordhälfte Baden-Württembergs, erweitert um
einige für die Fragestellung wichtige Inschriftenkomplexe in Tübingen als würt-
tembergischer Universitätsstadt und Grablege der württembergischen Herzöge
und bedeutender württembergischer Theologen, soll der Frage nachgegangen
werden, wo und wie die Reformation in Inschriften thematisiert wird und wo
reformatorisches Gedankengut in Inschriften greifbar wird.
Das Bibelzitat Verbum Domini Manet In Eternum (Jesaia 40, Vers 8) war ur-
sprünglich der persönliche Wahlspruch des sächsischen Kurfürsten Friedrich III.,
entwickelte sich aber rasch - auch in der Initialenform VDMIE - zu einer Art „Par-
teiabzeichen“ der Neugläubigen, derer sich auch die württembergischen Herzöge
gern bedienten. Als solche fand die Devise auch bald epigraphische Verwendung.
In dem untersuchten Material findet sich das Bibelzitat - ausgeschrieben oder
abgekürzt - knapp 30mal, wobei der dezidiert protestantisch-lutherische Zusam-
menhang freilich nicht immer eindeutig zu belegen ist. Das früheste Beispiel aus
Wertheim datiert von 1522. Die Devise tritt vorwiegend als Inschrift an Gebäuden
auf, mitunter auch kombiniert mit weiteren Texten, gelegentlich auch auf Teilen
der Kirchenausstattung, auf Vasa sacra und häufig auf Glocken, in vier Fällen auch
auf Grabmälern.
Unter den Grabinschriften, in welchen die Reformation thematisiert wird,
sind vorweg jene für Landesherren aussage kräftig, welche die Reformation in ih-
rem Herrschaftsbereich eingeführt oder besonders gefördert haben. Eindrucksvolle
Beispiele liefern das Epitaph für Graf Georg von Wertheim (f 1530), für den Ritter
Dietrich von Gemmingen in Neckarmühlbach (f 1526), für die Herzöge Ulrich
(f 1550), Christoph (f 1568) und Eberhard von Württemberg (f 1568) in Tübin-
gen, für die Grafen Ludwig Kasimir (f 1568) und Eberhard von Hohenlohe (f 1570)
in Öhringen, für Weirich von Gemmingen (f 1548) aus Michelfeld im Kraichgau
sowie für Markgraf Karl II. von Baden-Durlach in Pforzheim (f 1577).
Immer wiederkehrende Motive sind das Eintreten für die „wahre Religion“,
die Abwehr falscher Lehre, die Einführung, Verteidigung und Förderung der
evangelischen Lehre, Reinigung des Gottesdienstes von alten Bräuchen. Schar-
fe Polemik gegen die katholische Kirche, aber auch gegen andere protestantische
Strömungen findet sich vor allem in den württembergischen Epitaphien in der
Tübinger Stiftskirche: Abschaffung des Götzendienstes, Schwächung der Macht
des Antichrist, Bekämpfung von Irrlehrern und heuchlerischen Sekten.
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„»0 Herr behüt vor falscher Lehr.« Die Reformation im Spiegel
südwestdeutscher Inschriften"
Mitarbeitervortrag von Dr. Harald Drös am 28. Juni 2017
Auf der Materialgrundlage der im Rahmen des interakademischen Forschungs-
vorhabens „Die Deutschen Inschriften des Mittelalters und der Frühen Neuzeit“
bislang edierten Inschriften der Nordhälfte Baden-Württembergs, erweitert um
einige für die Fragestellung wichtige Inschriftenkomplexe in Tübingen als würt-
tembergischer Universitätsstadt und Grablege der württembergischen Herzöge
und bedeutender württembergischer Theologen, soll der Frage nachgegangen
werden, wo und wie die Reformation in Inschriften thematisiert wird und wo
reformatorisches Gedankengut in Inschriften greifbar wird.
Das Bibelzitat Verbum Domini Manet In Eternum (Jesaia 40, Vers 8) war ur-
sprünglich der persönliche Wahlspruch des sächsischen Kurfürsten Friedrich III.,
entwickelte sich aber rasch - auch in der Initialenform VDMIE - zu einer Art „Par-
teiabzeichen“ der Neugläubigen, derer sich auch die württembergischen Herzöge
gern bedienten. Als solche fand die Devise auch bald epigraphische Verwendung.
In dem untersuchten Material findet sich das Bibelzitat - ausgeschrieben oder
abgekürzt - knapp 30mal, wobei der dezidiert protestantisch-lutherische Zusam-
menhang freilich nicht immer eindeutig zu belegen ist. Das früheste Beispiel aus
Wertheim datiert von 1522. Die Devise tritt vorwiegend als Inschrift an Gebäuden
auf, mitunter auch kombiniert mit weiteren Texten, gelegentlich auch auf Teilen
der Kirchenausstattung, auf Vasa sacra und häufig auf Glocken, in vier Fällen auch
auf Grabmälern.
Unter den Grabinschriften, in welchen die Reformation thematisiert wird,
sind vorweg jene für Landesherren aussage kräftig, welche die Reformation in ih-
rem Herrschaftsbereich eingeführt oder besonders gefördert haben. Eindrucksvolle
Beispiele liefern das Epitaph für Graf Georg von Wertheim (f 1530), für den Ritter
Dietrich von Gemmingen in Neckarmühlbach (f 1526), für die Herzöge Ulrich
(f 1550), Christoph (f 1568) und Eberhard von Württemberg (f 1568) in Tübin-
gen, für die Grafen Ludwig Kasimir (f 1568) und Eberhard von Hohenlohe (f 1570)
in Öhringen, für Weirich von Gemmingen (f 1548) aus Michelfeld im Kraichgau
sowie für Markgraf Karl II. von Baden-Durlach in Pforzheim (f 1577).
Immer wiederkehrende Motive sind das Eintreten für die „wahre Religion“,
die Abwehr falscher Lehre, die Einführung, Verteidigung und Förderung der
evangelischen Lehre, Reinigung des Gottesdienstes von alten Bräuchen. Schar-
fe Polemik gegen die katholische Kirche, aber auch gegen andere protestantische
Strömungen findet sich vor allem in den württembergischen Epitaphien in der
Tübinger Stiftskirche: Abschaffung des Götzendienstes, Schwächung der Macht
des Antichrist, Bekämpfung von Irrlehrern und heuchlerischen Sekten.
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