III. Veranstaltungen
kann, tatsächlich von denselben Sachverhalten zu sprechen - obgleich es sie als Vorstel-
lung nur in den je individuellen Köpfen der angesprochenen (oder mithörenden)
Menschen gibt.
Das ist der Ursprungsakt bewusster Mitteilung] Hier hat jeder nur sein individuelles
Bewusstsein, doch unter dem Eindruck sachhaltiger Vorstellungen ist es jedem Einzel-
bewusstsein möglich, so bei etwas anderem seiner selbst zu sein, dass es den Eindruck
haben kann, sich mit seinesgleichen in einer gemeinsamen Welt zu befinden. Und
damit ist auch schon der Anfang eines begrifflichen Umgangs mit der in der Verständi-
gung erschlossenen gemeinsamen Welt gemacht.
Wie weit dieser Akt begrifflicher Welterschließung reicht, zeigt sich darin, dass sich
jeder Mensch mit diesem Akt auch selbst erschließt] Denn der ganze Vorgang ist
daran gebunden, dass jeder an ihm teilnehmende Mensch bereit und in der Lage
sein muss, auf das (in der gemeinsamen Außenwelt) Gemeinte auch zumindest so
zeigen zu können, dass er nicht nur auf den Sach verhalt (durch eine Bewegung der
Hand, durch Kopfnicken oder Kopfschütteln) veiweist, sondern auch der sich so
mitteilende Mensch von seinesgleichen identifiziert werden kann. Tatsächlich muss
er in diesem Akt auch selbst so bestimmt werden können, dass man ihm seinen
Ausdruck zuordnen kann.
Kurz: Jeder muss in dem Akt, in dem er einen Sachverhalt identifiziert, auch selbst
als das Wesen erkennbar werden, das zu dieser Leistung fähig ist und sich selbst in
dieser Leistung als dieses bestimmte Individuum auszeichnet.
Ich kann hier nur um Verständnis für die Zumutung dieser in sich verschlun-
genen Formulierung bitten! Doch das, was ich Ihnen hiermit zumute, ist die ver-
einfachte Umschreibung des zentralen Akts der transzendentalen Logik, der von Kant
mit dem Hinweis auf die Unverzichtbarkeit des „Ich denke, das alle meine Vor-
stellungen muss begleiten können“ benannt wird.5 Meine Kennzeichnung dieses
Akts soll nur anschaulich machen, wie in ihm eine Reihe physischer, psychischer und
sozialer Aktivitäten Zusammenwirken, um es sowohl zur Auszeichnung bestimmter
Sachverhalte wie auch zur Bezeichnung bestimmter „ich“ sagender Personen kommen zu
lassen.
Und um den ganzen Vorgang als Erkenntnis bezeichnen zu können, brauchen
wir nur noch die Einsicht, dass in ihm sowohl im Zeigen auf etwas Gemeintes wie
auch in dessen bewusstem Festhalten durch die, die ihn verstehen, ein Moment der
Notwendigkeit liegen muss, um der Aussage überhaupt eine Bedeutung zukommen
zu lassen. Eben das ist der Anteil des „Ich denke“, das alle Vorstellungen „muss
begleiten können“.6 Und mit dieser (im Wörtchen „muss“ liegenden) Notwendig-
keit des Begleiten-Könnens schießt sich die Verbindung, die ich hier zwischen Kants
„transzendentaler Logik“ und Karl Jaspers’ „Erkennen ist Mitteilen“ herstelle.
5 Kant, Kritik der reinen Vernunft, § 15 B 132.
6 Ebd.
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kann, tatsächlich von denselben Sachverhalten zu sprechen - obgleich es sie als Vorstel-
lung nur in den je individuellen Köpfen der angesprochenen (oder mithörenden)
Menschen gibt.
Das ist der Ursprungsakt bewusster Mitteilung] Hier hat jeder nur sein individuelles
Bewusstsein, doch unter dem Eindruck sachhaltiger Vorstellungen ist es jedem Einzel-
bewusstsein möglich, so bei etwas anderem seiner selbst zu sein, dass es den Eindruck
haben kann, sich mit seinesgleichen in einer gemeinsamen Welt zu befinden. Und
damit ist auch schon der Anfang eines begrifflichen Umgangs mit der in der Verständi-
gung erschlossenen gemeinsamen Welt gemacht.
Wie weit dieser Akt begrifflicher Welterschließung reicht, zeigt sich darin, dass sich
jeder Mensch mit diesem Akt auch selbst erschließt] Denn der ganze Vorgang ist
daran gebunden, dass jeder an ihm teilnehmende Mensch bereit und in der Lage
sein muss, auf das (in der gemeinsamen Außenwelt) Gemeinte auch zumindest so
zeigen zu können, dass er nicht nur auf den Sach verhalt (durch eine Bewegung der
Hand, durch Kopfnicken oder Kopfschütteln) veiweist, sondern auch der sich so
mitteilende Mensch von seinesgleichen identifiziert werden kann. Tatsächlich muss
er in diesem Akt auch selbst so bestimmt werden können, dass man ihm seinen
Ausdruck zuordnen kann.
Kurz: Jeder muss in dem Akt, in dem er einen Sachverhalt identifiziert, auch selbst
als das Wesen erkennbar werden, das zu dieser Leistung fähig ist und sich selbst in
dieser Leistung als dieses bestimmte Individuum auszeichnet.
Ich kann hier nur um Verständnis für die Zumutung dieser in sich verschlun-
genen Formulierung bitten! Doch das, was ich Ihnen hiermit zumute, ist die ver-
einfachte Umschreibung des zentralen Akts der transzendentalen Logik, der von Kant
mit dem Hinweis auf die Unverzichtbarkeit des „Ich denke, das alle meine Vor-
stellungen muss begleiten können“ benannt wird.5 Meine Kennzeichnung dieses
Akts soll nur anschaulich machen, wie in ihm eine Reihe physischer, psychischer und
sozialer Aktivitäten Zusammenwirken, um es sowohl zur Auszeichnung bestimmter
Sachverhalte wie auch zur Bezeichnung bestimmter „ich“ sagender Personen kommen zu
lassen.
Und um den ganzen Vorgang als Erkenntnis bezeichnen zu können, brauchen
wir nur noch die Einsicht, dass in ihm sowohl im Zeigen auf etwas Gemeintes wie
auch in dessen bewusstem Festhalten durch die, die ihn verstehen, ein Moment der
Notwendigkeit liegen muss, um der Aussage überhaupt eine Bedeutung zukommen
zu lassen. Eben das ist der Anteil des „Ich denke“, das alle Vorstellungen „muss
begleiten können“.6 Und mit dieser (im Wörtchen „muss“ liegenden) Notwendig-
keit des Begleiten-Könnens schießt sich die Verbindung, die ich hier zwischen Kants
„transzendentaler Logik“ und Karl Jaspers’ „Erkennen ist Mitteilen“ herstelle.
5 Kant, Kritik der reinen Vernunft, § 15 B 132.
6 Ebd.
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