III. Veranstaltungen
Paul Huber warf einen Blick auf die historische Entwicklung von Leitsätzen,
die aus einer Entwicklung richterlichen Arbeitens entstanden und damit zuvör-
derst „praktisch gewachsen“ seien. Sie seien auch Ausprägung der rechtsstaatlichen
Begründungs- und Publikationspflicht. Die Entwicklung der Leitsätze spiele, so
der Referent, auch auf verfassungstheoretischer Ebene eine Rolle, insbesondere
mit Blick auf das Gewaltenteilungsprinzip und die Stellung und Aufgaben der Ju-
dikative. Leitsätze deuteten auf eine Tendenz zur judikativen Rechtsetzungstätig-
keit durch Bildung abstrakt-genereller Rechtssätze hin.
Den Abschluss des deutsch-ungarischen Verfassungsdialogs 2019 bildete
eine Podiumsdiskussion zu dem zusammenfassenden Thema „Konsistenz von
Rechtsprechung - Die Verklammerung von Zuständigkeitsfragen und Urteilswir-
kungen“, moderiert von Frau Dr. Fruzsina Molnär-Gäbor, in welcher Dr. Daräk,
Prof. Graßhof, Prof. Rennert und Dr. Sulyok miteinander diskutierten und ihre
Erkenntnisse des Tages zusammenfassten. Dr. Andräs Jözsef Pomeisl (Oberberater
der Kurie) und Dr. Dr. Hanjo Hamann (Referent am MPI zur Erforschung von
Gemeinschaftsgütern) eröffneten die Runde mit einleitenden Vorträgen, in wel-
chen sie eine Zusammenfassung über die im Rahmen der Konferenz behandelten
Themen gaben, die Relevanz von Geschäftsverteilungsplänen hervorhoben und
den Zusammenhang von Rechtsprechungskonsistenz und Zuständigkeitsfragen
herausarbeiteten. Für die Konsistenz von Rechtsprechung sei die Kontinuität von
Zuständigkeiten von entscheidender Bedeutung.
Prof. Graßhof warf einen Blick auf mögliche Fortentwicklungen der norma-
tiven Relevanz von Leitsätzen. So ließe sich eine Bindungswirkung von Leitsätzen
überlegen.
Prof. Rennert betrachtete die Konsistenz der Rechtsprechung und sah in der
standardisierten Juristenausbildung, der Methodenschulung und -bindung eine
essentielle Gewährleistung von Rechtsprechungskonsistenz.
Dr. Sulyok schloss die Podiumsdiskussion, indem er nicht nur den rechts-
vergleichenden Dialog, sondern auch den Austausch der verschiedenen Gerichte
Ungarns untereinander als fruchtbar lobte.
Auch abseits der fachlichen Diskussionen führten die Teilnehmer beim Nach-
mittags- und Abendprogramm intensive Gespräche. Die Konferenz wurde so zu
einem besonderen kulturellen Austausch mit bereichernden Begegnungen. Die
Beiträge der Konferenz werden in der Akademie-Reihe beim Winter Verlag 2020
publiziert.
Julian Seltner und Fruzsina Molnär-Gäbor
114
Paul Huber warf einen Blick auf die historische Entwicklung von Leitsätzen,
die aus einer Entwicklung richterlichen Arbeitens entstanden und damit zuvör-
derst „praktisch gewachsen“ seien. Sie seien auch Ausprägung der rechtsstaatlichen
Begründungs- und Publikationspflicht. Die Entwicklung der Leitsätze spiele, so
der Referent, auch auf verfassungstheoretischer Ebene eine Rolle, insbesondere
mit Blick auf das Gewaltenteilungsprinzip und die Stellung und Aufgaben der Ju-
dikative. Leitsätze deuteten auf eine Tendenz zur judikativen Rechtsetzungstätig-
keit durch Bildung abstrakt-genereller Rechtssätze hin.
Den Abschluss des deutsch-ungarischen Verfassungsdialogs 2019 bildete
eine Podiumsdiskussion zu dem zusammenfassenden Thema „Konsistenz von
Rechtsprechung - Die Verklammerung von Zuständigkeitsfragen und Urteilswir-
kungen“, moderiert von Frau Dr. Fruzsina Molnär-Gäbor, in welcher Dr. Daräk,
Prof. Graßhof, Prof. Rennert und Dr. Sulyok miteinander diskutierten und ihre
Erkenntnisse des Tages zusammenfassten. Dr. Andräs Jözsef Pomeisl (Oberberater
der Kurie) und Dr. Dr. Hanjo Hamann (Referent am MPI zur Erforschung von
Gemeinschaftsgütern) eröffneten die Runde mit einleitenden Vorträgen, in wel-
chen sie eine Zusammenfassung über die im Rahmen der Konferenz behandelten
Themen gaben, die Relevanz von Geschäftsverteilungsplänen hervorhoben und
den Zusammenhang von Rechtsprechungskonsistenz und Zuständigkeitsfragen
herausarbeiteten. Für die Konsistenz von Rechtsprechung sei die Kontinuität von
Zuständigkeiten von entscheidender Bedeutung.
Prof. Graßhof warf einen Blick auf mögliche Fortentwicklungen der norma-
tiven Relevanz von Leitsätzen. So ließe sich eine Bindungswirkung von Leitsätzen
überlegen.
Prof. Rennert betrachtete die Konsistenz der Rechtsprechung und sah in der
standardisierten Juristenausbildung, der Methodenschulung und -bindung eine
essentielle Gewährleistung von Rechtsprechungskonsistenz.
Dr. Sulyok schloss die Podiumsdiskussion, indem er nicht nur den rechts-
vergleichenden Dialog, sondern auch den Austausch der verschiedenen Gerichte
Ungarns untereinander als fruchtbar lobte.
Auch abseits der fachlichen Diskussionen führten die Teilnehmer beim Nach-
mittags- und Abendprogramm intensive Gespräche. Die Konferenz wurde so zu
einem besonderen kulturellen Austausch mit bereichernden Begegnungen. Die
Beiträge der Konferenz werden in der Akademie-Reihe beim Winter Verlag 2020
publiziert.
Julian Seltner und Fruzsina Molnär-Gäbor
114