III. Veranstaltungen
Vorbereitung. In einer weiteren Konferenz im März 2021 sollen „Landrechte und
Landrechtsreformationen“ (und ihr Verhältnis zu den Stadtrechten) beleuchtet
werden. Ein ausführlicher Tagungsbericht von Katharina Falkson, Ingrid Lemberg
und Stefaniya Ptashnyk ist abrufbar unter: www.hsozkult.de/conferencereport/id/
tagungsberichte-8281.
„Rechtswege - Urteilswirkungen.
Deutsch-Ungarischer Verfassungsdialog"
Internationale Konferenz am 10. Mai 2019
Am 10. Mai 2019 fand die dritte Konferenz des deutsch-ungarischen Verfassungs-
dialogs statt, der in Kooperation mit der ungarischen Kurie und dem ungarischen
Verfassungsgericht von der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität
Heidelberg (Prof. Dr. Hanno Kube und Prof. Dr. Ekkehart Reimer) und der Hei-
delberger Akademie der Wissenschaften (Dr. Fruzsina Molnär-Gäbor) ausgerich-
tet wurde. Unter dem Leitthema „Rechtswege - Urteilswirkungen“ setzten die
Teilnehmer der Konferenz, hochrangige Vertreter der deutschen und ungarischen
Rechtsprechungspraxis, Professoren und Nachwuchswissenschaftler, in Refera-
ten und Diskussionsrunden ihren fruchtbaren Gedankenaustausch der vergange-
nen drei Jahre fort. Als Referenten traten Dr. Peter Daräk (Präsident der Kurie),
Dr. Katalin Gombos (lehrstuhlleitende akademische Dozentin an der Nationalen
Universität des öffentlichen Dienstes und Richterin der Kurie), Prof. Dr. Malte
Graßhof (Präsident des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Ver-
waltungsgerichts Stuttgart), Dr. Arpäd Orosz (Senatspräsident der Kurie), Prof.
Dr. Andreas Piekenbrock (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Insolvenzrecht,
Universität Heidelberg), Prof Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert (Präsident des Bundes-
verwaltungsgerichts) sowie Dr. Tamas Sulyok (Präsident des ungarischen Verfas-
sungsgerichts) auf
Während des Vormittags widmeten sich die Teilnehmer dem Rahmenthema
„Das Recht auf den gesetzlichen Richter und das Recht der Geschäftsverteilung“.
Dr. Arpäd Orosz führte die Teilnehmer in seinem Vortrag in die Rechtswege
und Gerichtsorganisation Ungarns ein. Dabei ging er auf die Anforderungen der
ungarischen Verfassung an das Gerichtsverfahren, und die verfassungsrechtliche
Gewährleistung richterlicher Unabhängigkeit ein. Mitunter sei das Amt des ge-
setzlichen Richters nach dem ungarischen Grundgesetz unvereinbar mit der Mit-
gliedschaft in einer politischen Partei. Richter seien nur dem Gesetz unterworfen
und somit auch von Weisungen unabhängig. Er stellte heraus, dass das Recht der
Geschäftsverteilung essentielle Bedeutung für das Recht auf den gesetzlichen
Richter habe. Letzteres sei gewahrt, wenn bereits im Vorfeld eines Verfahrens per
Geschäftsverteilungsplan festgelegt sei, welcher Spruchkörper über die Streit-
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Vorbereitung. In einer weiteren Konferenz im März 2021 sollen „Landrechte und
Landrechtsreformationen“ (und ihr Verhältnis zu den Stadtrechten) beleuchtet
werden. Ein ausführlicher Tagungsbericht von Katharina Falkson, Ingrid Lemberg
und Stefaniya Ptashnyk ist abrufbar unter: www.hsozkult.de/conferencereport/id/
tagungsberichte-8281.
„Rechtswege - Urteilswirkungen.
Deutsch-Ungarischer Verfassungsdialog"
Internationale Konferenz am 10. Mai 2019
Am 10. Mai 2019 fand die dritte Konferenz des deutsch-ungarischen Verfassungs-
dialogs statt, der in Kooperation mit der ungarischen Kurie und dem ungarischen
Verfassungsgericht von der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität
Heidelberg (Prof. Dr. Hanno Kube und Prof. Dr. Ekkehart Reimer) und der Hei-
delberger Akademie der Wissenschaften (Dr. Fruzsina Molnär-Gäbor) ausgerich-
tet wurde. Unter dem Leitthema „Rechtswege - Urteilswirkungen“ setzten die
Teilnehmer der Konferenz, hochrangige Vertreter der deutschen und ungarischen
Rechtsprechungspraxis, Professoren und Nachwuchswissenschaftler, in Refera-
ten und Diskussionsrunden ihren fruchtbaren Gedankenaustausch der vergange-
nen drei Jahre fort. Als Referenten traten Dr. Peter Daräk (Präsident der Kurie),
Dr. Katalin Gombos (lehrstuhlleitende akademische Dozentin an der Nationalen
Universität des öffentlichen Dienstes und Richterin der Kurie), Prof. Dr. Malte
Graßhof (Präsident des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Ver-
waltungsgerichts Stuttgart), Dr. Arpäd Orosz (Senatspräsident der Kurie), Prof.
Dr. Andreas Piekenbrock (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Insolvenzrecht,
Universität Heidelberg), Prof Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert (Präsident des Bundes-
verwaltungsgerichts) sowie Dr. Tamas Sulyok (Präsident des ungarischen Verfas-
sungsgerichts) auf
Während des Vormittags widmeten sich die Teilnehmer dem Rahmenthema
„Das Recht auf den gesetzlichen Richter und das Recht der Geschäftsverteilung“.
Dr. Arpäd Orosz führte die Teilnehmer in seinem Vortrag in die Rechtswege
und Gerichtsorganisation Ungarns ein. Dabei ging er auf die Anforderungen der
ungarischen Verfassung an das Gerichtsverfahren, und die verfassungsrechtliche
Gewährleistung richterlicher Unabhängigkeit ein. Mitunter sei das Amt des ge-
setzlichen Richters nach dem ungarischen Grundgesetz unvereinbar mit der Mit-
gliedschaft in einer politischen Partei. Richter seien nur dem Gesetz unterworfen
und somit auch von Weisungen unabhängig. Er stellte heraus, dass das Recht der
Geschäftsverteilung essentielle Bedeutung für das Recht auf den gesetzlichen
Richter habe. Letzteres sei gewahrt, wenn bereits im Vorfeld eines Verfahrens per
Geschäftsverteilungsplan festgelegt sei, welcher Spruchkörper über die Streit-
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