Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2019
— 2020
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https://doi.org/10.11588/diglit.55176#0076
DOI Kapitel:
A. Das akademische Jahr 2019
DOI Kapitel:II. Wissenschaftliche Vorträge
DOI Artikel:Boyd, Robert W.: How light behaves when the refractive index vanishes
DOI Artikel:Pawlik, Michael: Karl Marx über Verbrechen und Strafe
DOI Seite / Zitierlink:https://doi.org/10.11588/diglit.55176#0076
- Schmutztitel
- Titelblatt
- Inhaltsverzeichnis
-
A. Das akademische Jahr 2019
-
11-48
I. Jahresfeier am 18. Mai 2019
- 11-12 Begrüßung durch den Präsidenten Thomas Holstein
- 13-15 Grußwort des Präsidenten der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina Jörg Hacker
- 16-21 Rechenschaftsbericht des Präsidenten
- 22-23 Kurzbericht der Sprecherin des WIN-Kollegs Daniela Mier: „JungeWissenschaft in der Akademie: das WIN-Kolleg“
- 24 Verleihung der Preise
-
49-80
II. Wissenschaftliche Vorträge
- III. Veranstaltungen
-
11-48
I. Jahresfeier am 18. Mai 2019
- B. Die Mitglieder
-
C. Die Forschungsvorhaben
- 223-224 I. Forschungsvorhaben und Arbeitsstellenleiter
-
225-331
II. Tätigkeitsberichte
- 225-228 1. Deutsche Inschriften des Mittelalters
- 229-234 2. Wörterbuch der altgaskognischen Urkundensprache (DAG)
- 234-240 3. Deutsches Rechtswörterbuch
- 240-242 4. Goethe-Wörterbuch (Tübingen)
- 242-246 5. Melanchthon-Briefwechsel
- 246-249 6. Altfranzösisches etymologisches Wörterbuch (DEAF)
- 250-255 7. Epigraphische Datenbank römischer Inschriften
- 255-260 8. Edition literarischer Keilschrifttexte aus Assur
- 261-267 9. Buddhistische Steininschriften in Nordchina
- 267-274 10. Geschichte der südwestdeutschen Hofmusik im 18.Jahrhundert (Schwetzingen)
- 275-287 11. The Role of Culture in Early Expansions of Humans (Frankfurt/Tübingen)
- 287-293 12. Nietzsche-Kommentar (Freiburg)
- 293-298 13. Klöster im Hochmittelalter: Innovationslabore europäischer Lebensentwürfe und Ordnungsmodelle (Heidelberg/Dresden)
- 299-305 14. Der Tempel als Kanon der religiösen Literatur Ägyptens (Tübingen)
- 306-310 15. Kommentierung der Fragmente der griechischen Komödie (Freiburg)
- 310-314 16. Kommentierung und Gesamtedition der Werke von Karl Jaspers sowie Edition der Briefe und des Nachlasses in Auswahl
- 314-318 17. Historisch-philologischer Kommentar zur Chronik des Johannes Malalas
- 319-325 18. Religions- und rechtsgeschichtliche Quellen des vormodernen Nepal
- 325-331 19. Theologenbriefwechsel im Südwesten des Reichs in der Frühen Neuzeit (1550–1620)
-
332-341
III. Drittmittel-geförderte Projekte
- 332-335 20. Nepal Heritage Documentation Project
- 335-338 21. Ludwik Fleck und seine ‚Denkkollektive‘: Der (Lemberger) Entstehungskontext seiner Ideen vom Denkstil und Denkkollektiv und ihre interdisziplinäre Rezeption
- 338-340 22. Individualisierung und Demokratisierung der Versorgung von Krebspatienten mittels künstlicher Intelligenz: transdisziplinäre Lösungen und normative Überlegungen
- 340-341 23. EUCANCan: a federated network of aligned and interoperable infrastructures for the homogeneous analysis, management and sharing of genomic oncology data for Personalized Medicine
-
D. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
-
I. Die Preisträger
- 343-344 Akademiepreis
- 345 Karl-Freudenberg-Preis
- 346 Walter-Witzenmann-Preis
- 347-348 Ökologiepreis der Viktor-und-Sigrid-Dulger-Stiftung
-
349-351
Manfred-Fuchs-Preis
- 349-350 Julia Burkhardt: „Von Bienen lernen. Das Bonum universale de apibus des Thomas von Cantimpré als Gemeinschaftsentwurf (Analyse, Edition, Übersetzung, Kommentar)“
- 350-351 Thomas Böttcher: „Virulenz krankheitserregender Bakterien, die Entwicklung neuer Antibiotika sowie die Untersuchung der chemischen Interaktionen zwischen Mikroorganismen“
-
II. Das WIN-Kolleg
- 352 Aufgaben und Ziele
- 353-354 Verzeichnis der WIN-Kollegiaten
-
355-385
Sechster Forschungsschwerpunkt „Messen und Verstehen der Welt durch die Wissenschaft“
- 355-357 1. Analyzing, Measuring and Forecasting Financial Risks by means of High-Frequency Data
- 358-363 2. Das menschliche Spiegelneuronensystem: Wie erfassen wir, was wir nicht messen können?
- 363-364 3. Quantifizierung in Politik und Recht am Beispiel von Wirtschaftssanktionen
- 365-368 4. Europäischer Datenschutz und Datenaustausch: interdisziplinäre Bedingungen und internationale Implikationen
- 369-372 5. CAL²Lab – Eine rechtslinguistische Experimentierplattform
- 373-375 6. „Working Numbers“: Science and Contemporary Politics
- 376-379 7. Thermischer Komfort und Schmerz – Untersuchungen zur Dynamik der Schmerz- und Komfortwahrnehmung
- 380-382 8. Charakterisierung von durchströmten Gefäßen und der Hämodynamik mittels modell- und simulationsbasierter Fluss-MRI (CFD-MRI)
- 383-384 9. Zählen und Erzählen. Spielräume und Korrelationen quantitativer und qualitativer Welterschließung
- 385 10. Metaphern und Modelle – Zur Übersetzung von Wissen in Verstehen
-
386-402
Siebter Forschungsschwerpunkt „Wie entscheiden Kollektive?“
- 386-388 11. Heiligenleben: Erzählte Heiligkeit zwischen Individualentscheidung und kollektiver Anerkennung
- 389-392 12. How does group composition influence collective sensing and decision making?
- 393-396 13. Fake News and Collective Decision Making. Rapid Automated Assessment of Media Bias
- 397-399 14. Heterogeneity and Convergence in Shared Data Sources – The Importance of Cognitive Coherence in Collective Decision Making
- 400-402 15. Ein transdisziplinäres Modell zur Struktur- und Musterbildung kollektiven Entscheidens: Synergieeffekte zwischen linguistischen, biologischen und physikalischen Ansätzen
- 403-406 III. Das Akademie-Kolleg
-
IV. Akademiekonferenzen
-
I. Die Preisträger
- 415-440 E. Anhang
- 447-455 Personenregister
II. Wissenschaftliche Vorträge
References
[1] A. Einstein, Physikalische Zeitschrift 18, 121 (1917).
[2] PW Milonni, J. Modern Optics 42, 1991 (1995).
[3] M. Silveirinha and N. Engheta, Phys. Rev. Lett. 97, 157403 (2006).
[4] M. Z. Alam, I. De Leon, and R. W Boyd, Science 352, 795 (2016).
[5] M. Z. Alam, S. A. Schulz, J. Upham, I. De Leon and R.W Boyd, Nature Photonics 12,
79 (2018).
Michael Pawlik
„Karl Marx über Verbrechen und Strafe"
Sitzung der Philosophisch-historischen Klasse am 25. Oktober 2019
Die Leser der Rheinischen Zeitung, die 1842 eine Artikelserie über ein rechtspoli-
tisch heißes Eisen der Zeit — die Pönalisierung der von der armen Bevölkerung
seit jeher geübten Praxis, Bruchholz im Wald aufzusammeln - vorfanden, hatten
keinen Anlass zu der Annahme, dass der Verfasser dieser Artikel einmal zu den be-
deutendsten Denkern ihres Jahrhunderts gerechnet werden würde. Der 24-jährige
Karl Marx präsentierte sich dort als Prototyp des Junghegelianers: staatskritisch,
sensibel für die Nöte der Armen und allergisch gegen die Phrasen, mit denen die
Mächtigen ihre Privatinteressen zu Allgemeinbelangen aufzublasen pflegen, aber
unverkennbar auf den Fundamenten der Hegelschen Philosophie aufbauend. In
den kommenden Jahren löste Marx sich allerdings zusehends von Hegel. Während
dieser es dem Staat als dem Sachwalter des Allgemeinen noch zutraute, die poten-
tiell zerstörerischen Kräfte der bürgerlichen Marktgesellschaft zu bändigen, hielt
Marx einen solchen Glauben für illusionär. Der moderne Staat sei nicht etwa der
Herr der bürgerlichen Gesellschaft, sondern ihr Diener, und seine Überhöhung
durch Hegel sei nichts als Ideologie.
Die Verdoppelung moderner Gesellschaften in eine reale Welt ökonomischer
Interessenkonflikte und die ätherische Region einer unwirklichen staatlichen All-
gemeinheit hat nach Marx zur Folge, dass derartige Gesellschaften sich nicht mit
einer Straftheorie begnügen können, sondern zwei Theorien benötigen: eine auf
robusten Interessenschutz abstellende Präventionslehre und eine Vergeltungsthe-
orie, die sich auf der Höhe der idealistischen Vernunft- und Freiheitssemantik be-
wegt. Den Funktionsgesetzlichkeiten der bürgerlichen Gesellschaft, die sämtliche
Handlungen auf den Motivationsfaktor Eigennutz herunterrechne, entspreche
es, das Strafrecht als Instrument des Kampfes der Güterbesitzer gegen ihre Fein-
de zu konzipieren. Seine Aufgabe bestehe danach darin, entweder den Egoismus
durch hinreichend eindrucksvolle Sanktionsdrohungen zu neutralisieren (negati-
ve Generalprävention) oder aber ihn dergestalt umzuformen, dass die rechtswid-
76
References
[1] A. Einstein, Physikalische Zeitschrift 18, 121 (1917).
[2] PW Milonni, J. Modern Optics 42, 1991 (1995).
[3] M. Silveirinha and N. Engheta, Phys. Rev. Lett. 97, 157403 (2006).
[4] M. Z. Alam, I. De Leon, and R. W Boyd, Science 352, 795 (2016).
[5] M. Z. Alam, S. A. Schulz, J. Upham, I. De Leon and R.W Boyd, Nature Photonics 12,
79 (2018).
Michael Pawlik
„Karl Marx über Verbrechen und Strafe"
Sitzung der Philosophisch-historischen Klasse am 25. Oktober 2019
Die Leser der Rheinischen Zeitung, die 1842 eine Artikelserie über ein rechtspoli-
tisch heißes Eisen der Zeit — die Pönalisierung der von der armen Bevölkerung
seit jeher geübten Praxis, Bruchholz im Wald aufzusammeln - vorfanden, hatten
keinen Anlass zu der Annahme, dass der Verfasser dieser Artikel einmal zu den be-
deutendsten Denkern ihres Jahrhunderts gerechnet werden würde. Der 24-jährige
Karl Marx präsentierte sich dort als Prototyp des Junghegelianers: staatskritisch,
sensibel für die Nöte der Armen und allergisch gegen die Phrasen, mit denen die
Mächtigen ihre Privatinteressen zu Allgemeinbelangen aufzublasen pflegen, aber
unverkennbar auf den Fundamenten der Hegelschen Philosophie aufbauend. In
den kommenden Jahren löste Marx sich allerdings zusehends von Hegel. Während
dieser es dem Staat als dem Sachwalter des Allgemeinen noch zutraute, die poten-
tiell zerstörerischen Kräfte der bürgerlichen Marktgesellschaft zu bändigen, hielt
Marx einen solchen Glauben für illusionär. Der moderne Staat sei nicht etwa der
Herr der bürgerlichen Gesellschaft, sondern ihr Diener, und seine Überhöhung
durch Hegel sei nichts als Ideologie.
Die Verdoppelung moderner Gesellschaften in eine reale Welt ökonomischer
Interessenkonflikte und die ätherische Region einer unwirklichen staatlichen All-
gemeinheit hat nach Marx zur Folge, dass derartige Gesellschaften sich nicht mit
einer Straftheorie begnügen können, sondern zwei Theorien benötigen: eine auf
robusten Interessenschutz abstellende Präventionslehre und eine Vergeltungsthe-
orie, die sich auf der Höhe der idealistischen Vernunft- und Freiheitssemantik be-
wegt. Den Funktionsgesetzlichkeiten der bürgerlichen Gesellschaft, die sämtliche
Handlungen auf den Motivationsfaktor Eigennutz herunterrechne, entspreche
es, das Strafrecht als Instrument des Kampfes der Güterbesitzer gegen ihre Fein-
de zu konzipieren. Seine Aufgabe bestehe danach darin, entweder den Egoismus
durch hinreichend eindrucksvolle Sanktionsdrohungen zu neutralisieren (negati-
ve Generalprävention) oder aber ihn dergestalt umzuformen, dass die rechtswid-
76