D. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
zende „Scheingenauigkeit“. Generell besteht ein Problem inkompatibler Forma-
lisierungen. So wie Zahlen einen Ausschnitt aus der Lebenswirklichkeit auf einen
Zahlenwert reduzieren, formalisiert und reduziert auch das Recht die Lebenswirk-
lichkeit, indem es selektiv nur bestimmte Tatbestandsmerkmale abfragt. Aus dieser
unterschiedlichen Formalisierung folgt eine grundsätzliche Inkompatibilität von
Quantifizierung und rechtlicher Wertung und Abwägung.1 * *
Das Recht kann Quantifizierungen daher nur hinterfragend und wertend in
den rechtlichen Abwägungsprozess einstellen. Helfen Quantifizierungen somit
nur eingeschränkt zur rechtlichen Komplexitätsbewältigung, bleibt die Prozedura-
lisierung in Form von ständigen Beobachtungs- und Anpassungspflichten.
Die Erkenntnisse wurden bei der rechtlichen Bewertung von Wirtschafts-
sanktionen erprobt. Im Ergebnis haben sich Quantifizierungen als juristisch un-
geeignet erwiesen. Vielversprechend sind hingegen ständige Beobachtungs- und
Anpassungspflichten, die eine Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit
humanitären Gütern bei weitgehend aufrechterhaltenem Sanktionsdruck sicher-
stellen. Diese Erkenntnisse flössen in die 2019 erschienene Habilitationsschrift
„Staatenbezogene Wirtschaftssanktionen zwischen Souveränität und Menschen-
rechtsschutz“ ein.
Ein Ziel des Projektes war es, die methodischen Einwände gegen solche
Quantifizierungen in den internationalen politischen Prozess einzuspeisen. Die
Zusammenarbeit mit dem Partnerprojekt,Working Numbers4: „Science and Con-
temporary Politics“ von Markus Prutsch hat hierzu Gelegenheit geboten.
Schließlich konnten Erkenntnisse des Projekts für die Lehre fruchtbar ge-
macht werden. Das Problem der Wirtschaftssanktionen wurde im Wintersemester
2018/2019 sowie 2019/20jeweils als ein besonderer Schwerpunkt der an der Hein-
rich-Heine-Universität Düsseldorf gehaltenen Vorlesung „Wirtschaftsvölkerrecht“
behandelt. Neben der Vermittlung der völkerrechtlichen Grundlagen standen die
rechtstatsächlichen Auswirkungen der Sanktionspraxis und deren kritische metho-
dische Verknüpfung im Vordergrund.
Ein weiterer Transfer gelang im Rahmen des im Wintersemester 2019/20 an
der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf angebotenen Begleitstudiums zu den
Auswirkungen der Digitalisierung und des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im
Recht. In der Vorlesungsstunde „Rechtsmethodische Fragen des Einsatzes von KI“
wurde reflektiert, inwieweit die juristische Formalisierung von Künstlichen Intel-
ligenzen erlernbar oder in Algorithmen abbildbar ist.
1 Valta, M., Quantifizierung und Operationalisierung der Verhältnismäßigkeit von internatio-
nalen Wirtschaftssanktionen, in Schweiker/Hass/Novokhatko/Halbleib (Hrsg.), Messen und
Verstehen der Welt durch Wissenschaft, 2017, S. 107—118.
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zende „Scheingenauigkeit“. Generell besteht ein Problem inkompatibler Forma-
lisierungen. So wie Zahlen einen Ausschnitt aus der Lebenswirklichkeit auf einen
Zahlenwert reduzieren, formalisiert und reduziert auch das Recht die Lebenswirk-
lichkeit, indem es selektiv nur bestimmte Tatbestandsmerkmale abfragt. Aus dieser
unterschiedlichen Formalisierung folgt eine grundsätzliche Inkompatibilität von
Quantifizierung und rechtlicher Wertung und Abwägung.1 * *
Das Recht kann Quantifizierungen daher nur hinterfragend und wertend in
den rechtlichen Abwägungsprozess einstellen. Helfen Quantifizierungen somit
nur eingeschränkt zur rechtlichen Komplexitätsbewältigung, bleibt die Prozedura-
lisierung in Form von ständigen Beobachtungs- und Anpassungspflichten.
Die Erkenntnisse wurden bei der rechtlichen Bewertung von Wirtschafts-
sanktionen erprobt. Im Ergebnis haben sich Quantifizierungen als juristisch un-
geeignet erwiesen. Vielversprechend sind hingegen ständige Beobachtungs- und
Anpassungspflichten, die eine Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit
humanitären Gütern bei weitgehend aufrechterhaltenem Sanktionsdruck sicher-
stellen. Diese Erkenntnisse flössen in die 2019 erschienene Habilitationsschrift
„Staatenbezogene Wirtschaftssanktionen zwischen Souveränität und Menschen-
rechtsschutz“ ein.
Ein Ziel des Projektes war es, die methodischen Einwände gegen solche
Quantifizierungen in den internationalen politischen Prozess einzuspeisen. Die
Zusammenarbeit mit dem Partnerprojekt,Working Numbers4: „Science and Con-
temporary Politics“ von Markus Prutsch hat hierzu Gelegenheit geboten.
Schließlich konnten Erkenntnisse des Projekts für die Lehre fruchtbar ge-
macht werden. Das Problem der Wirtschaftssanktionen wurde im Wintersemester
2018/2019 sowie 2019/20jeweils als ein besonderer Schwerpunkt der an der Hein-
rich-Heine-Universität Düsseldorf gehaltenen Vorlesung „Wirtschaftsvölkerrecht“
behandelt. Neben der Vermittlung der völkerrechtlichen Grundlagen standen die
rechtstatsächlichen Auswirkungen der Sanktionspraxis und deren kritische metho-
dische Verknüpfung im Vordergrund.
Ein weiterer Transfer gelang im Rahmen des im Wintersemester 2019/20 an
der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf angebotenen Begleitstudiums zu den
Auswirkungen der Digitalisierung und des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im
Recht. In der Vorlesungsstunde „Rechtsmethodische Fragen des Einsatzes von KI“
wurde reflektiert, inwieweit die juristische Formalisierung von Künstlichen Intel-
ligenzen erlernbar oder in Algorithmen abbildbar ist.
1 Valta, M., Quantifizierung und Operationalisierung der Verhältnismäßigkeit von internatio-
nalen Wirtschaftssanktionen, in Schweiker/Hass/Novokhatko/Halbleib (Hrsg.), Messen und
Verstehen der Welt durch Wissenschaft, 2017, S. 107—118.
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