Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2019
— 2020
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https://doi.org/10.11588/diglit.55176#0363
DOI Kapitel:
D. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
DOI Kapitel:II. Das WIN-Kolleg
DOI Kapitel:Sechster Forschungsschwerpunkt „Messen und Verstehen der Welt durch die Wissenschaft“
DOI Kapitel:3. Quantifizierung in Politik und Recht am Beispiel von Wirtschaftssanktionen
DOI Seite / Zitierlink:https://doi.org/10.11588/diglit.55176#0363
- Schmutztitel
- Titelblatt
- Inhaltsverzeichnis
-
A. Das akademische Jahr 2019
-
11-48
I. Jahresfeier am 18. Mai 2019
- 11-12 Begrüßung durch den Präsidenten Thomas Holstein
- 13-15 Grußwort des Präsidenten der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina Jörg Hacker
- 16-21 Rechenschaftsbericht des Präsidenten
- 22-23 Kurzbericht der Sprecherin des WIN-Kollegs Daniela Mier: „JungeWissenschaft in der Akademie: das WIN-Kolleg“
- 24 Verleihung der Preise
-
49-80
II. Wissenschaftliche Vorträge
- III. Veranstaltungen
-
11-48
I. Jahresfeier am 18. Mai 2019
- B. Die Mitglieder
-
C. Die Forschungsvorhaben
- 223-224 I. Forschungsvorhaben und Arbeitsstellenleiter
-
225-331
II. Tätigkeitsberichte
- 225-228 1. Deutsche Inschriften des Mittelalters
- 229-234 2. Wörterbuch der altgaskognischen Urkundensprache (DAG)
- 234-240 3. Deutsches Rechtswörterbuch
- 240-242 4. Goethe-Wörterbuch (Tübingen)
- 242-246 5. Melanchthon-Briefwechsel
- 246-249 6. Altfranzösisches etymologisches Wörterbuch (DEAF)
- 250-255 7. Epigraphische Datenbank römischer Inschriften
- 255-260 8. Edition literarischer Keilschrifttexte aus Assur
- 261-267 9. Buddhistische Steininschriften in Nordchina
- 267-274 10. Geschichte der südwestdeutschen Hofmusik im 18.Jahrhundert (Schwetzingen)
- 275-287 11. The Role of Culture in Early Expansions of Humans (Frankfurt/Tübingen)
- 287-293 12. Nietzsche-Kommentar (Freiburg)
- 293-298 13. Klöster im Hochmittelalter: Innovationslabore europäischer Lebensentwürfe und Ordnungsmodelle (Heidelberg/Dresden)
- 299-305 14. Der Tempel als Kanon der religiösen Literatur Ägyptens (Tübingen)
- 306-310 15. Kommentierung der Fragmente der griechischen Komödie (Freiburg)
- 310-314 16. Kommentierung und Gesamtedition der Werke von Karl Jaspers sowie Edition der Briefe und des Nachlasses in Auswahl
- 314-318 17. Historisch-philologischer Kommentar zur Chronik des Johannes Malalas
- 319-325 18. Religions- und rechtsgeschichtliche Quellen des vormodernen Nepal
- 325-331 19. Theologenbriefwechsel im Südwesten des Reichs in der Frühen Neuzeit (1550–1620)
-
332-341
III. Drittmittel-geförderte Projekte
- 332-335 20. Nepal Heritage Documentation Project
- 335-338 21. Ludwik Fleck und seine ‚Denkkollektive‘: Der (Lemberger) Entstehungskontext seiner Ideen vom Denkstil und Denkkollektiv und ihre interdisziplinäre Rezeption
- 338-340 22. Individualisierung und Demokratisierung der Versorgung von Krebspatienten mittels künstlicher Intelligenz: transdisziplinäre Lösungen und normative Überlegungen
- 340-341 23. EUCANCan: a federated network of aligned and interoperable infrastructures for the homogeneous analysis, management and sharing of genomic oncology data for Personalized Medicine
-
D. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
-
I. Die Preisträger
- 343-344 Akademiepreis
- 345 Karl-Freudenberg-Preis
- 346 Walter-Witzenmann-Preis
- 347-348 Ökologiepreis der Viktor-und-Sigrid-Dulger-Stiftung
-
349-351
Manfred-Fuchs-Preis
- 349-350 Julia Burkhardt: „Von Bienen lernen. Das Bonum universale de apibus des Thomas von Cantimpré als Gemeinschaftsentwurf (Analyse, Edition, Übersetzung, Kommentar)“
- 350-351 Thomas Böttcher: „Virulenz krankheitserregender Bakterien, die Entwicklung neuer Antibiotika sowie die Untersuchung der chemischen Interaktionen zwischen Mikroorganismen“
-
II. Das WIN-Kolleg
- 352 Aufgaben und Ziele
- 353-354 Verzeichnis der WIN-Kollegiaten
-
355-385
Sechster Forschungsschwerpunkt „Messen und Verstehen der Welt durch die Wissenschaft“
- 355-357 1. Analyzing, Measuring and Forecasting Financial Risks by means of High-Frequency Data
- 358-363 2. Das menschliche Spiegelneuronensystem: Wie erfassen wir, was wir nicht messen können?
- 363-364 3. Quantifizierung in Politik und Recht am Beispiel von Wirtschaftssanktionen
- 365-368 4. Europäischer Datenschutz und Datenaustausch: interdisziplinäre Bedingungen und internationale Implikationen
- 369-372 5. CAL²Lab – Eine rechtslinguistische Experimentierplattform
- 373-375 6. „Working Numbers“: Science and Contemporary Politics
- 376-379 7. Thermischer Komfort und Schmerz – Untersuchungen zur Dynamik der Schmerz- und Komfortwahrnehmung
- 380-382 8. Charakterisierung von durchströmten Gefäßen und der Hämodynamik mittels modell- und simulationsbasierter Fluss-MRI (CFD-MRI)
- 383-384 9. Zählen und Erzählen. Spielräume und Korrelationen quantitativer und qualitativer Welterschließung
- 385 10. Metaphern und Modelle – Zur Übersetzung von Wissen in Verstehen
-
386-402
Siebter Forschungsschwerpunkt „Wie entscheiden Kollektive?“
- 386-388 11. Heiligenleben: Erzählte Heiligkeit zwischen Individualentscheidung und kollektiver Anerkennung
- 389-392 12. How does group composition influence collective sensing and decision making?
- 393-396 13. Fake News and Collective Decision Making. Rapid Automated Assessment of Media Bias
- 397-399 14. Heterogeneity and Convergence in Shared Data Sources – The Importance of Cognitive Coherence in Collective Decision Making
- 400-402 15. Ein transdisziplinäres Modell zur Struktur- und Musterbildung kollektiven Entscheidens: Synergieeffekte zwischen linguistischen, biologischen und physikalischen Ansätzen
- 403-406 III. Das Akademie-Kolleg
-
IV. Akademiekonferenzen
-
I. Die Preisträger
- 415-440 E. Anhang
- 447-455 Personenregister
D. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
zende „Scheingenauigkeit“. Generell besteht ein Problem inkompatibler Forma-
lisierungen. So wie Zahlen einen Ausschnitt aus der Lebenswirklichkeit auf einen
Zahlenwert reduzieren, formalisiert und reduziert auch das Recht die Lebenswirk-
lichkeit, indem es selektiv nur bestimmte Tatbestandsmerkmale abfragt. Aus dieser
unterschiedlichen Formalisierung folgt eine grundsätzliche Inkompatibilität von
Quantifizierung und rechtlicher Wertung und Abwägung.1 * *
Das Recht kann Quantifizierungen daher nur hinterfragend und wertend in
den rechtlichen Abwägungsprozess einstellen. Helfen Quantifizierungen somit
nur eingeschränkt zur rechtlichen Komplexitätsbewältigung, bleibt die Prozedura-
lisierung in Form von ständigen Beobachtungs- und Anpassungspflichten.
Die Erkenntnisse wurden bei der rechtlichen Bewertung von Wirtschafts-
sanktionen erprobt. Im Ergebnis haben sich Quantifizierungen als juristisch un-
geeignet erwiesen. Vielversprechend sind hingegen ständige Beobachtungs- und
Anpassungspflichten, die eine Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit
humanitären Gütern bei weitgehend aufrechterhaltenem Sanktionsdruck sicher-
stellen. Diese Erkenntnisse flössen in die 2019 erschienene Habilitationsschrift
„Staatenbezogene Wirtschaftssanktionen zwischen Souveränität und Menschen-
rechtsschutz“ ein.
Ein Ziel des Projektes war es, die methodischen Einwände gegen solche
Quantifizierungen in den internationalen politischen Prozess einzuspeisen. Die
Zusammenarbeit mit dem Partnerprojekt,Working Numbers4: „Science and Con-
temporary Politics“ von Markus Prutsch hat hierzu Gelegenheit geboten.
Schließlich konnten Erkenntnisse des Projekts für die Lehre fruchtbar ge-
macht werden. Das Problem der Wirtschaftssanktionen wurde im Wintersemester
2018/2019 sowie 2019/20jeweils als ein besonderer Schwerpunkt der an der Hein-
rich-Heine-Universität Düsseldorf gehaltenen Vorlesung „Wirtschaftsvölkerrecht“
behandelt. Neben der Vermittlung der völkerrechtlichen Grundlagen standen die
rechtstatsächlichen Auswirkungen der Sanktionspraxis und deren kritische metho-
dische Verknüpfung im Vordergrund.
Ein weiterer Transfer gelang im Rahmen des im Wintersemester 2019/20 an
der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf angebotenen Begleitstudiums zu den
Auswirkungen der Digitalisierung und des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im
Recht. In der Vorlesungsstunde „Rechtsmethodische Fragen des Einsatzes von KI“
wurde reflektiert, inwieweit die juristische Formalisierung von Künstlichen Intel-
ligenzen erlernbar oder in Algorithmen abbildbar ist.
1 Valta, M., Quantifizierung und Operationalisierung der Verhältnismäßigkeit von internatio-
nalen Wirtschaftssanktionen, in Schweiker/Hass/Novokhatko/Halbleib (Hrsg.), Messen und
Verstehen der Welt durch Wissenschaft, 2017, S. 107—118.
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zende „Scheingenauigkeit“. Generell besteht ein Problem inkompatibler Forma-
lisierungen. So wie Zahlen einen Ausschnitt aus der Lebenswirklichkeit auf einen
Zahlenwert reduzieren, formalisiert und reduziert auch das Recht die Lebenswirk-
lichkeit, indem es selektiv nur bestimmte Tatbestandsmerkmale abfragt. Aus dieser
unterschiedlichen Formalisierung folgt eine grundsätzliche Inkompatibilität von
Quantifizierung und rechtlicher Wertung und Abwägung.1 * *
Das Recht kann Quantifizierungen daher nur hinterfragend und wertend in
den rechtlichen Abwägungsprozess einstellen. Helfen Quantifizierungen somit
nur eingeschränkt zur rechtlichen Komplexitätsbewältigung, bleibt die Prozedura-
lisierung in Form von ständigen Beobachtungs- und Anpassungspflichten.
Die Erkenntnisse wurden bei der rechtlichen Bewertung von Wirtschafts-
sanktionen erprobt. Im Ergebnis haben sich Quantifizierungen als juristisch un-
geeignet erwiesen. Vielversprechend sind hingegen ständige Beobachtungs- und
Anpassungspflichten, die eine Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit
humanitären Gütern bei weitgehend aufrechterhaltenem Sanktionsdruck sicher-
stellen. Diese Erkenntnisse flössen in die 2019 erschienene Habilitationsschrift
„Staatenbezogene Wirtschaftssanktionen zwischen Souveränität und Menschen-
rechtsschutz“ ein.
Ein Ziel des Projektes war es, die methodischen Einwände gegen solche
Quantifizierungen in den internationalen politischen Prozess einzuspeisen. Die
Zusammenarbeit mit dem Partnerprojekt,Working Numbers4: „Science and Con-
temporary Politics“ von Markus Prutsch hat hierzu Gelegenheit geboten.
Schließlich konnten Erkenntnisse des Projekts für die Lehre fruchtbar ge-
macht werden. Das Problem der Wirtschaftssanktionen wurde im Wintersemester
2018/2019 sowie 2019/20jeweils als ein besonderer Schwerpunkt der an der Hein-
rich-Heine-Universität Düsseldorf gehaltenen Vorlesung „Wirtschaftsvölkerrecht“
behandelt. Neben der Vermittlung der völkerrechtlichen Grundlagen standen die
rechtstatsächlichen Auswirkungen der Sanktionspraxis und deren kritische metho-
dische Verknüpfung im Vordergrund.
Ein weiterer Transfer gelang im Rahmen des im Wintersemester 2019/20 an
der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf angebotenen Begleitstudiums zu den
Auswirkungen der Digitalisierung und des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im
Recht. In der Vorlesungsstunde „Rechtsmethodische Fragen des Einsatzes von KI“
wurde reflektiert, inwieweit die juristische Formalisierung von Künstlichen Intel-
ligenzen erlernbar oder in Algorithmen abbildbar ist.
1 Valta, M., Quantifizierung und Operationalisierung der Verhältnismäßigkeit von internatio-
nalen Wirtschaftssanktionen, in Schweiker/Hass/Novokhatko/Halbleib (Hrsg.), Messen und
Verstehen der Welt durch Wissenschaft, 2017, S. 107—118.
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