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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2019 — 2020

DOI Kapitel:
A. Das akademische Jahr 2019
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II. Wissenschaftliche Vorträge
DOI Artikel:
Mager, Ute: Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung im Wasserrecht: ein Beispiel für die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Naturwissenschaften und der Rechtswissenschaft
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.55176#0056
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II. Wissenschaftliche Vorträge

komponente im Sinne des Anhangs V (biologisch, hydromorphologisch, physika-
lisch-chemisch) der Richdinie um eine Klasse verschlechtert.
Spezielle Regelungen gelten für Grundwasser. Zum guten Zustand von
Grundwasser gehört auch der mengenmäßige Zustand (Art. 2 Nr. 20 WRRL).
Ein guter mengenmäßiger Zustand setzt voraus, dass der Grundwasserspiegel im
Grundwasserkörper so beschaffen ist, dass die verfügbare Grundwasserressour-
ce nicht von der langfristigen mittleren jährlichen Entnahme überschritten wird
(Art. 2 Nr. 28 WRRL i. V m. Tabelle 2.1.2 des Anhangs V). Verfügbare Grundwas-
serressource ist die „langfristige mittlere jährliche Neubildung des Grundwasser-
körpers abzüglich des langfristigen jährlichen Abflusses, der erforderlich ist, damit
die in Artikel 4 genannten ökologischen Qualitätsziele für die mit ihm in Verbin-
dung stehenden Oberflächengewässer erreicht werden und damit jede signifikante
Verschlechterung des ökologischen Zustands dieser Gewässer und jede signifikan-
te Schädigung der mit ihnen in Verbindung stehenden Landökosysteme vermieden
wird“ (Art. 2 Nr. 27 WRRL). Das Bemerkenswerte an dieser Definition ist, dass sie
sich nicht auf die Grundwasserressource beschränkt, sondern die Auswirkungen
auf die verbundenen Gewässer und Ökosysteme in den Blick nimmt. Dies ist ein
erheblicher Fortschritt gegenüber dem simplifizierenden Konzept des „safe yield“,
wonach als sichere Entnahmemenge, die Menge an Grundwasser gilt, die regel-
mäßig und dauerhaft entzogen werden kann, ohne dass es zu einer gefährlichen
Absenkung des Grundwasserspiegels kommt. Diese Auffassung ignoriert nämlich,
dass jede Entnahme sich auf die Quellen der Grundwasserneubildung auswirkt.
Es gibt keine Entnahme ohne Auswirkungen auf das System als Ganzes. Diese
Auswirkungen sind allerdings oftmals gar nicht oder erst mit einer erheblichen
Verzögerung wahrnehmbar. Gerade weil die Eigenschaften von Grundwasser so
komplex sind, ist das Problem der nachhaltigen Grundwasserbewirtschaftung ein
gutes Beispiel, um die Schwierigkeiten der Umsetzung eines nachhaltigen Gewäs-
sermanagements und überhaupt der Nachhaltigkeit im Umgang mit natürlichen
Ressourcen zu verdeutlichen.
Die WRRL bildet die Grundlage für ein ressourcenorientiertes und auf vo-
rausschauender Planung beruhendes Wassermanagement. Dieses Konzept ist
hochkomplex, jedoch das einzige, das dem Regelungsgegenstand gerecht wird und
infolge seiner aus dem Nachhaltigkeitsprinzip abgeleiteten Verfahrenselemente
hinreichend flexibel ist, um verschiedenen regionalen Bedingungen und Anforde-
rungen gerecht zu werden.

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