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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2019 — 2020

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A. Das akademische Jahr 2019
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III. Veranstaltungen
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Sellner, Julian: Rechtswege – Urteilswirkungen. Deutsch-Ungarischer Verfassungsdialog: Internationale Konferenz am 10. Mai 2019
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https://doi.org/10.11588/diglit.55176#0111
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Rechtswege - Urteilswirkungen. Deutsch-Ungarischer Verfassungsdialog'

dem knapp einmonatigen Zeitraum zwischen Fassung des Beschlusses des neu-
en Geschäftsverteilungsplans und des darin bestimmten Termins des Übergangs
der Verfahren auf die neue Kammer die alte Kammer durch Terminierung einer
mündlichen Verhandlung den Übergang des Verfahrens hätte verhindern können.
Nach dieser Regelung sei also die Neuverteilung oder Beibehaltung des Verfah-
rens von einem Beschluss des einzelnen Spruchkörpers abhängig. Dies genüge
den Anforderungen einer hinreichend konkreten abstrakt-generellen Regelung
nicht. Bemerkenswert sei dabei mitunter, dass es nicht darauf angekommen sei, ob
die zunächst zuständige Kammer von ihrem so gewonnenen Ermessen überhaupt
Gebrauch gemacht hatte. Auch schütze das Recht des gesetzlichen Richters nach
Auffassung des BVerfG vor einem Verbleib in einer einmal rechtmäßig zuständig
gewordenen Kammer.
Zum Abschluss warb Prof. Graßhof um das strikte Verständnis des Bundes-
verfassungsgerichts vom Recht auf den gesetzlichen Richter. Dieses stelle einen
starken Schutz der richterlichen Unabhängigkeit dar.
Die den Vortrag aufgreifenden und kommentierenden Dr. Beäta Kovats
(Hauptberaterin am Verfassungsgericht) und Dr. Georgina Horvath (Oberberate-
rin an der Kurie) brachten rechtsvergleichend die ungarische Perspektive auf die
Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters ein und ergänzten das Thema um Bei-
spiele aus der ungarischen Gerichtspraxis und die Zuständigkeitsverteilung an den
ungarischen Strafgerichten.
Am Nachmittag beschäftigten sich die Konferenzteilnehmer mit dem Rah-
menthema „Richterrecht?“. Eröffnet wurde dieses von Dr. Katalin Gombos mit
dem Vortrag „Rechtswirkungen richterlicher Entscheidungen: Grundlagen —
Bindung interpartes, erga omnes, gesetzesgleich?“. Die Referentin fokussierte dabei
die Wirkungen der Urteile des EuGH und legte dar, warum dieser bei der Ge-
staltung der Rechtsordnung der Europäischen Union eine zentrale Rolle spielt.
Durch die Auslegung des Unionsrechts betreibe der EuGH in einem für ein Ge-
richt besonderen Ausmaß Rechtsfortbildung und quasi Rechtssetzung. Für diese
bestehe immer dann Bedarf, wenn die Verträge der Europäischen Union eine
nicht hinreichende Genauigkeit aufweisen oder zu bestimmten Rechtsfragen
schweigen.
Nach Ausführungen zur Natur des Unionsrechts als eigenständiger Rechts-
ordnung und dessen Besonderheiten untersuchte Dr. Gombos die Wirkung von
Urteilen sowohl in zeitlicher und persönlicher Hinsicht als auch bei der prakti-
schen Anwendung des Unionsrechts.
Letzteres ergibt sich insbesondere aus der Wechselwirkung zwischen den
Rechtssystemen der Mitgliedstaaten und dem Unionsrecht, insbesondere aus
der Wechselwirkung zwischen den verschiedenen Rechtsauslegungen. An-
hand der ungarischen Regeln des Zivilprozesses, den dogmatischen Grundsät-
zen und einigen Fällen stellte sie die Bedeutung der Frage dar, ob die Wirkung

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