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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2019 — 2020

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A. Das akademische Jahr 2019
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III. Veranstaltungen
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Sellner, Julian: Rechtswege – Urteilswirkungen. Deutsch-Ungarischer Verfassungsdialog: Internationale Konferenz am 10. Mai 2019
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https://doi.org/10.11588/diglit.55176#0112
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III. Veranstaltungen

der Gerichtsentscheidungen auf die in dem Fall beteiligten Parteien beschränkt
ist (Inter-partes-Wirkung) oder ob die Entscheidung sich auf andere oder auf
alle Personen innerhalb des jeweiligen Rechtssystems erstreckt (Erga-omnes-
Wirkung).
Abschließend untersuchte Dr. Gombos die normative Eigenschaft der
Gerichtsurteile des EuGFI, insbesondere die Auslegungsentscheidungen, im
Hinblick auf das grundlegende Interesse, dass das Unionsrecht in allen Mit-
gliedstaaten einheitlich angewendet wird. Diese Untersuchung führte sie an-
hand der Fälle Rheinmühlen Düsseldorf? Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide
und Futtermittel (II)2 und Cartesio Oktatö es Szolgältatö bt3 durch. Schlussfol-
gerungen zog sie u. a. bezüglich der Wechselwirkungen zwischen der auf die
einheitliche Rechtsanwendung zielenden Auslegungspraxis des EuGH und der
Auslegung durch mitgliedstaatliche Gerichte; hierbei vor allem bezüglich des
Einflusses der Entscheidung der Kurie zur Wahrung der Einheitlichkeit der
Rechtsprechung.
Andreas Hofmann (Referent am Sächsischen Staatsministerium für Kultus)
nahm im Anschluss die Reichweite und Stellung der Urteile des Bundesverfas-
sungsgerichts bei der inzidenten und prinzipalen Normenkontrolle ins Visier.
Dabei differenzierte er zwischen der Rechtskraft-, der Bindungs- und der Geset-
zeskraftwirkung. Methodisch ausgehend von § 31 BVerfGG, untersuchte er, in
welcher Ausprägung sich diese Bindungskräfte in der Norm wiederfinden. Ab-
schließend führte der Referent Überlegungen zu einer normativen Rekonstrukti-
on der Gesetzeskraft aus.
Im letzten Abschnitt des Verfassungsdialogs, moderiert von Prof. Dr. Hanno
Kube, trug Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert zum Thema „Amtliche und nicht-
amtliche Leitsätze - deren Rechtswirkungen und ihre faktische Rezeption“ vor.
Ein Leitsatz sei der zu einem Satz verdichtete Kerngedanke, auf dem ein Urteil
beruhe. Er sei nicht Bestandteil der Entscheidung, sondern vielmehr eine Bei-
gabe. Der Referent untersuchte die Leitsätze aus methodischer, prozessrechtlicher
wie praktischer Perspektive. In methodischer Hinsicht fügten sich Leitsätze in den
Bestand der aktuellen Rechtsprechungslage ein, deren Gesamtheit das Richter-
recht darstelle. Entwickele ein Gericht das Richterrecht weiter, sei die Formulie-
rung von Leitsätzen angezeigt. Ihr methodischer Zweck liege dann darin, dass sie
in verdichteter Form das Neue der Entscheidung zum Ausdruck bringen oder in
einem anderen Fall bestehende Rechtsanschauungen entgegen in der Rechtspra-
xis und -Wissenschaft vorgebrachten Einwände bekräftigen. Anschließend stell-
te Prof. Rennert das Verhältnis von Richterrecht und Gesetzesrecht im Kontext

2 EuGH, Urteil Rheinmühlen Düsseldorf/Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futter-
mittel, C-166/73, ECLI:EU:C: 1974:3.
3 EuGH, Urteil Cartesio Oktatö es Szolgältatö bt, C-210/06, ECLI:EU:C:2008:723.

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