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TAGUNG
„Wort/Bild/Zeichen — Beiträge zur Semiotik im Recht“
20.-22. Juni 2007
Wörterbücher haben es mit Wörtern zu tun. Selten, dass die Erklärung der Wortbe-
deutung eine visuelle Unterstützung erfährt, wie dies manchmal bei der Behandlung
des Sachwortschatzes in Dialektwörterbüchern der Fall ist. Besonders schwierig ist
eine Visualisierung abstrakter Sachverhalte wie in dem Bereich des Rechts und der
Rechtswissenschaft. Andererseits aber verwirklicht sich das Recht durchaus in und
mit der Hilfe von Realien, wie etwa Strafwerkzeugen.
Dem spannungsgeladenen Verhältnis von Wort, Bild und Zeichen widmete sich
eine interdisziplinäre Tagung der Akademie vom 20. bis zum 22. Juni 2007, die vom
Deutschen Rechtswörterbuch initiiert worden war. Der Zugang zu diesem Thema
gestaltete sich je nach Fachrichtung der Vortragenden unterschiedlich, so dass am
Schluss der Facettenreichtum dieses Themas, zugleich aber auch das Grundthema
einer Semiotik im Recht deutlich wurden.
Thomas-M. Seibert (Frankfurt a.M.) ließ die Teilnehmer in seinem einführen-
den Vortrag mit dem Titel „Roter Richter: Rechtssemiotik als Theorie der Rechts-
und Zeichenverschiebung“ einen Blick in die Abgründe des Rechts werfen, die
durch eine Rechtssemiotik, obwohl sie nicht voll entwickelt ist, dennoch offenbar
werden. Em Bild von James Ensor mit dem Titel „Roter Richter“ und die Bedeu-
tung der Farbe Rot im Recht verdeutlichten die zeichentheoretischen Überlegun-
gen Seiberts.
Oskar Reichmann (Heidelberg) befragte in seinem Vortrag über „Horizont-
verschmelzungen in historischen Wörterbüchern“ kritisch die Theorie und Praxis
der Bedeutungserläuterungen in historischen (Fach-)Wörterbüchern. Anstelle einer
— für eine historische Semiotik des Rechts nur vordergründig unentbehrlichen —
defimtorischen und wohlbestimmten Formulierung der Bedeutungserläuterungen
kommt Reichmann zu dem Schluss, dass gerade die Schiechtbestimmtheit derarti-
ger Bedeutungserklärungen eine Vorbedingung für das historisch adäquate Verstehen
von (Rechts-)Texten sei.
Von einer anderen Seite her beschäftigte sich der Vortrag von Andreas Deutsch
(Frankfurt/Heidelberg) unter dem Titel: „Nichts als Wörter? Synchrone und
diachrone Schnitte durch die Rechtssprache“ mit Grundfragen der Rechtssprache
und ihrer Bedeutungserläuterungen und verfolgte damit die Rechtssemiotik durch
einen diachron wie synchron breit gefächerten Ausschnitt aus Rechtsgeschichte und
Gegenwartsrecht - sozusagen im Vorgriff auf seine bald danach beginnende Leitung
der Forschungsstelle des Deutschen Rechtswörterbuchs.
Unter demTitel „Die Macht der Zeichen“ sprach Anja Lobenstein-Reichmann
(Trier) unter Rückbeziehung auf Peirce und Eco über Zeichen und Zeichentypen.
An vielen Beispielen aus dem Frühneuhochdeutschen Wörterbuch und dem Deut-
schen Rechtswörterbuch zeigte sie, wie sehr Wörter als „kulturelle Einheiten ... die
Index-, Ikon- und Symbolwelt menschlicher Wirklichkeit“ konstituieren und erklären.
TAGUNG
„Wort/Bild/Zeichen — Beiträge zur Semiotik im Recht“
20.-22. Juni 2007
Wörterbücher haben es mit Wörtern zu tun. Selten, dass die Erklärung der Wortbe-
deutung eine visuelle Unterstützung erfährt, wie dies manchmal bei der Behandlung
des Sachwortschatzes in Dialektwörterbüchern der Fall ist. Besonders schwierig ist
eine Visualisierung abstrakter Sachverhalte wie in dem Bereich des Rechts und der
Rechtswissenschaft. Andererseits aber verwirklicht sich das Recht durchaus in und
mit der Hilfe von Realien, wie etwa Strafwerkzeugen.
Dem spannungsgeladenen Verhältnis von Wort, Bild und Zeichen widmete sich
eine interdisziplinäre Tagung der Akademie vom 20. bis zum 22. Juni 2007, die vom
Deutschen Rechtswörterbuch initiiert worden war. Der Zugang zu diesem Thema
gestaltete sich je nach Fachrichtung der Vortragenden unterschiedlich, so dass am
Schluss der Facettenreichtum dieses Themas, zugleich aber auch das Grundthema
einer Semiotik im Recht deutlich wurden.
Thomas-M. Seibert (Frankfurt a.M.) ließ die Teilnehmer in seinem einführen-
den Vortrag mit dem Titel „Roter Richter: Rechtssemiotik als Theorie der Rechts-
und Zeichenverschiebung“ einen Blick in die Abgründe des Rechts werfen, die
durch eine Rechtssemiotik, obwohl sie nicht voll entwickelt ist, dennoch offenbar
werden. Em Bild von James Ensor mit dem Titel „Roter Richter“ und die Bedeu-
tung der Farbe Rot im Recht verdeutlichten die zeichentheoretischen Überlegun-
gen Seiberts.
Oskar Reichmann (Heidelberg) befragte in seinem Vortrag über „Horizont-
verschmelzungen in historischen Wörterbüchern“ kritisch die Theorie und Praxis
der Bedeutungserläuterungen in historischen (Fach-)Wörterbüchern. Anstelle einer
— für eine historische Semiotik des Rechts nur vordergründig unentbehrlichen —
defimtorischen und wohlbestimmten Formulierung der Bedeutungserläuterungen
kommt Reichmann zu dem Schluss, dass gerade die Schiechtbestimmtheit derarti-
ger Bedeutungserklärungen eine Vorbedingung für das historisch adäquate Verstehen
von (Rechts-)Texten sei.
Von einer anderen Seite her beschäftigte sich der Vortrag von Andreas Deutsch
(Frankfurt/Heidelberg) unter dem Titel: „Nichts als Wörter? Synchrone und
diachrone Schnitte durch die Rechtssprache“ mit Grundfragen der Rechtssprache
und ihrer Bedeutungserläuterungen und verfolgte damit die Rechtssemiotik durch
einen diachron wie synchron breit gefächerten Ausschnitt aus Rechtsgeschichte und
Gegenwartsrecht - sozusagen im Vorgriff auf seine bald danach beginnende Leitung
der Forschungsstelle des Deutschen Rechtswörterbuchs.
Unter demTitel „Die Macht der Zeichen“ sprach Anja Lobenstein-Reichmann
(Trier) unter Rückbeziehung auf Peirce und Eco über Zeichen und Zeichentypen.
An vielen Beispielen aus dem Frühneuhochdeutschen Wörterbuch und dem Deut-
schen Rechtswörterbuch zeigte sie, wie sehr Wörter als „kulturelle Einheiten ... die
Index-, Ikon- und Symbolwelt menschlicher Wirklichkeit“ konstituieren und erklären.