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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2007 — 2007

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I. Das Geschäftsjahr 2007
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Jahresfeier am 9. Juni 2007
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Wolgast, Eike: Pax optima rerum: Theorie und Praxis des Friedensschlusses in der Neuzeit
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https://doi.org/10.11588/diglit.66959#0030
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9. Juni 2007

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verhalt. Jetzt wurden regelmäßig auch die Untertanen einbezogen.10 In anderen
Friedensverträgen des Spätmittelalters, so im Thorner Frieden von 1411 zwischen
polnischem König und Deutschem Orden, wurde statt allgemeiner Amnestie nur die
straffreie Rückkehr von Flüchtlingen und Überläufern vereinbart; sie sollten ihren
Besitz zurückerhalten und „favor et gratia“ ihrer Herren gemeßen wie zuvor.16 In
den Friedensverträgen des Hundertjährigen Krieges wurde im allgemeinen Amne-
stie mit Restitution verbunden; bei Gebietsabtretungen war den entsprechenden
Einwohnern verbürgt, daß sie wegen ihres bisherigen Gehorsams nicht benachteiligt
werden dürften.* 1 II Generell läßt sich festhalten, daß Amnestie und Oblivion, verbun-
den mit Restitution, bereits eine lange Tradition aufwiesen, bevor sie im Westfäli-
schen Frieden ihre letztgültige Ausformung, die alle nur denkbaren Möglichkeiten
umfaßte, erfuhren. Dasselbe gilt für die Invocatio, üblicherweise als Anrufung Got-
tes, Christi oder der Trinität gestaltet. Für die Verbindung von Restitution mit Ab-
lehnung von Entschädigung für entgangene Einkünfte ist der Vertrag von Arras zwi-
schen Frankreich und Burgund von 1435 ein frühes Beispiel.18
Das 16. Jahrhundert war von den Auseinandersetzungen zwischen Frankreich
und dem Haus Habsburg geprägt. In die Motivierung der fünf Friedensverträge
(1526, 1529, 1544, 1559, 1598) flössen zwei gegenüber den bisherigen Vertragstex-
ten neue Argumente ein.19 Zum Wohl der Christenheit traten jetzt Türkenabwehr
und Ketzerbekämpfung als Friedensmotiv. Im Frieden von Madrid, den Karl V. als
spanischer König 1526 mit dem gefangenen französischen König Franz I. abschloß,
war nicht nur die Invocatio außergewöhnlich umfangreich gehalten: „Im Namen
und zur Ehre und zum Ruhm Gottes, unseres Schöpfers, der glorreichen Jungfrau
Maria und der ganzen himmlischen Heerscharen“, sondern in der Präambel wurde
als Zweck des Friedens neben der Bekämpfung der „ungläubigen Türken“ aus-
drücklich die „exstirpation des erreurs de la Secte Lutherienne et des autres Sectes
reprouvees“ genannt. In dieser Zuspitzung erschien die Formulierung allerdings in
keinem der späteren Verträge wieder, schon im Frieden von Barcelona 1529 war in
der Präambel nur noch allgemein von den großen Irrtümern und schismatischen
Unruhen die Rede, die täglich wüchsen und sich vermehrten. Der Text des Friedens
von Cateau-Cambresis 1559 vereinigte alle unterdessen traditionell gewordenen
Formalelemente: die Invocatio, diesmal „Au nom de Dieu le Createur“, und die pax-
Formel, verstärkt durch „Confederation et perpetuelle Alliance et Amitie“. Die
Amnestie erfolgte nur indirekt durch die Festsetzung der Restitution für alle Unter-

H Vgl. etwa den Friedensvertrag zwischen Gian Galeazzo von Mailand und Theodor von Monte-
ferrato (1383), abgedruckt bei Fisch, Krieg (wie Anm. 2), 651—673.
16 Erich Weise (Hg.), Die Staatsverträge des Deutschen Ordens in Preußen im 15. Jahrhundert Bd. 1,
Königsberg 1939, 88.
I Vgl. Eugene Cosneau (Hg.), Les grandes traites de la guerre de cent ans (= Collection des textes
Bd. 7), Paris 1889.
18 Ebd., 121-151 (Art. 35).
II Die im Folgenden genannten Friedensverträge werden, wenn nichts anderes angegeben ist, nach
einer der in Anm. 1 genannten Editionen benutzt und zitiert.
 
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