B. Die Mitglieder
Vierzig Jahre lang (1967 bis 2007) war Nörr Mitherausgeber der Kanonistischen
Abteilung der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Zudem war
er Mitherausgeber der Comparative Studies in Continental and Anglo-American
Legal History sowie der monographischen Reihe „Beiträge zur Rechtsgeschichte
des 20. Jahrhunderts“.
Nörr war korrespondierendes Mitglied der Akademien von Siena und Mes-
sina. Ehrendoktorwürden erhielt er von der Universität Siena und von der Uni-
versität Yokohama (Toin-Universität). Zudem war er Mitglied in zahlreichen
wissenschaftlichen Vereinigungen (so etwa auswärtiges wissenschaftliches Mit-
glied der Max-Planck-Gesellschaft, Member of the Board of Directors of the Ins-
titute of Medieval Canon Law, Berkeley). Nörr verfügte über exzellente Kontakte
zu Wissenschaftlern in Italien, Amerika und Japan (seine Monographie „Geschich-
te des Rechtsschutzes in Europa“ erschien erstmals 1999 auf Japanisch, zuletzt in
vierter Auflage 2006). In Tübingen gründete er das „Deutsch-ostasiatische Wissen-
schaftsforum“.
Nörrs Werk zeichnet sich durch ein einzigartiges thematisches Spektrum
aus: Nörr erforschte intensiv die hochmittelalterliche Kanonistik, widmete sich
epochenübergreifend den Entwicklungen des Zivilprozessrechts, untersuchte das
Privatrecht der Weimarer Republik, stellte das Recht der Wirtschaft in der Bun-
desrepublik dar und setzte sich mit historischer Rechtsphilosophie auseinander. Er
war Mitherausgeber mehrerer Sammelbände. Aus der Vielzahl seiner Publikatio-
nen seien hier nur die größeren Monographien herausgegriffen:
Der Kanonistik galten seine Dissertation über Kirche und Konzil bei Nicolaus
de Tudeschis (Panormitanus) (1964), einem der bedeutendsten hochmittelalter-
lichen Kanonisten. Seine Habilitation behandelt Fragen des hochmittelalterlichen
ordo iudiciarius anhand legistischer und kanonistischer Autoren („Zur Stellung
des Richters im gelehrten Prozess der Frühzeit - Iudex secundum allegata non
secundum conscientiam iudicat“; 1967). Die Habilitation ist eine Meisterleistung
wissenschaftlicher Prosa: Sie zählt nur 104 Seiten, auf denen alles Relevante zu
finden ist. So eine Arbeit ist heute wohl nicht mehr vorstellbar. Der Erforschung
der Geschichte des Zivilprozesses widmete Nörr auch in den folgenden Jahren
seine Schaffenskraft, wobei er immer wieder auf die Kanonistik zurückkam: Mitte
der siebzigerJahre veröffentlichte Nörr zwei Monographien zur Geschichte des
Zivilprozesses in Deutschland im 18. und 19. Jhd. („Reinhardt und die Revision
der Allgemeinen Gerichtsordnung für die preußischen Staaten. Materialien zur
Reform des Zivilprozesses im 19. Jahrhundert“; 1975 sowie „Naturrecht und Zi-
vilprozess. Studien zur Geschichte des deutschen Zivilprozessrechts während der
Naturrechtsperiode bis zum beginnenden 19. Jahrhundert“; 1976). 20 Aufsätze
zur Geschichte des Zivilprozesses vereint der Band „ludicium est actus trium per-
sonarum. Beiträge zur Geschichte des Zivilprozessrechts in Europa“ (1993). 2012
publizierte Nörr in der Reihe „Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft“
172
Vierzig Jahre lang (1967 bis 2007) war Nörr Mitherausgeber der Kanonistischen
Abteilung der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Zudem war
er Mitherausgeber der Comparative Studies in Continental and Anglo-American
Legal History sowie der monographischen Reihe „Beiträge zur Rechtsgeschichte
des 20. Jahrhunderts“.
Nörr war korrespondierendes Mitglied der Akademien von Siena und Mes-
sina. Ehrendoktorwürden erhielt er von der Universität Siena und von der Uni-
versität Yokohama (Toin-Universität). Zudem war er Mitglied in zahlreichen
wissenschaftlichen Vereinigungen (so etwa auswärtiges wissenschaftliches Mit-
glied der Max-Planck-Gesellschaft, Member of the Board of Directors of the Ins-
titute of Medieval Canon Law, Berkeley). Nörr verfügte über exzellente Kontakte
zu Wissenschaftlern in Italien, Amerika und Japan (seine Monographie „Geschich-
te des Rechtsschutzes in Europa“ erschien erstmals 1999 auf Japanisch, zuletzt in
vierter Auflage 2006). In Tübingen gründete er das „Deutsch-ostasiatische Wissen-
schaftsforum“.
Nörrs Werk zeichnet sich durch ein einzigartiges thematisches Spektrum
aus: Nörr erforschte intensiv die hochmittelalterliche Kanonistik, widmete sich
epochenübergreifend den Entwicklungen des Zivilprozessrechts, untersuchte das
Privatrecht der Weimarer Republik, stellte das Recht der Wirtschaft in der Bun-
desrepublik dar und setzte sich mit historischer Rechtsphilosophie auseinander. Er
war Mitherausgeber mehrerer Sammelbände. Aus der Vielzahl seiner Publikatio-
nen seien hier nur die größeren Monographien herausgegriffen:
Der Kanonistik galten seine Dissertation über Kirche und Konzil bei Nicolaus
de Tudeschis (Panormitanus) (1964), einem der bedeutendsten hochmittelalter-
lichen Kanonisten. Seine Habilitation behandelt Fragen des hochmittelalterlichen
ordo iudiciarius anhand legistischer und kanonistischer Autoren („Zur Stellung
des Richters im gelehrten Prozess der Frühzeit - Iudex secundum allegata non
secundum conscientiam iudicat“; 1967). Die Habilitation ist eine Meisterleistung
wissenschaftlicher Prosa: Sie zählt nur 104 Seiten, auf denen alles Relevante zu
finden ist. So eine Arbeit ist heute wohl nicht mehr vorstellbar. Der Erforschung
der Geschichte des Zivilprozesses widmete Nörr auch in den folgenden Jahren
seine Schaffenskraft, wobei er immer wieder auf die Kanonistik zurückkam: Mitte
der siebzigerJahre veröffentlichte Nörr zwei Monographien zur Geschichte des
Zivilprozesses in Deutschland im 18. und 19. Jhd. („Reinhardt und die Revision
der Allgemeinen Gerichtsordnung für die preußischen Staaten. Materialien zur
Reform des Zivilprozesses im 19. Jahrhundert“; 1975 sowie „Naturrecht und Zi-
vilprozess. Studien zur Geschichte des deutschen Zivilprozessrechts während der
Naturrechtsperiode bis zum beginnenden 19. Jahrhundert“; 1976). 20 Aufsätze
zur Geschichte des Zivilprozesses vereint der Band „ludicium est actus trium per-
sonarum. Beiträge zur Geschichte des Zivilprozessrechts in Europa“ (1993). 2012
publizierte Nörr in der Reihe „Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft“
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