Nachruf auf Knut Wolfgang Nörr
II. Nachrufe
Knut Wolfgang Nörr
(15.1.1935- 15.1.2018)
Am 15. Januar 2018 verstarb an seinem 83. Geburtstag das ordentliche Mitglied
der Philosophisch-historischen Klasse Knut Wolfgang Nörr. Er gehörte seit 1998
der Akademie an.
Knut Wolfgang Nörr wurde am 15. Januar 1935 in München geboren. Sein
Vater, Siegmund Nörr (1901 —1976), war von 1954 bis 1969 Richter am Bundes-
gerichtshof. Seine Mutter war die Tochter des Nürnberger Stadtarchivars. Knut
Wolfgang Nörr hatte zwei Brüder und zwei Schwestern aus erster Ehe des Vaters
sowie zwei Halbgeschwister aus dessen zweiter Ehe.
Nach dem Abitur im Jahre 1952 absolvierte Nörr von 1953 bis 1955 eine Lehre
zum Industriekaufmann. Zeitgleich begann er ein Studium der Rechtswissenschaf-
ten in Heidelberg, das er in München fortsetzte (dort auch erstes und zweites Staats-
examen 1957 und 1963). 1960 promovierte er in München bei Johannes Heckel. An
die Promotion schloss sich 1960/1961 ein Studienaufenthalt an der Catholic Univer-
sity of America in Washington, D. C. an. 1966 habilitierte Nörr sich in München bei
Wolfgang Kunkel und Siegfried Grundmann (Venia für „Römisches Recht, Neuere
Privatrechtsgeschichte, Kirchenrecht und Bürgerliches Recht“). Noch im Jahr der
Habilitation wurde er mit 31 Jahren als ordentlicher Professor an die Universität
Bonn berufen. 1971 nahm er einen Ruf an die Juristische Fakultät der Eberhard-
Karls-Universität Tübingen an (als Nachfolger von Dieter Medicus). Der Tübinger
Fakultät blieb Nörr bis zu seiner Emeritierung treu. Rufe nach Augsburg (1974),
nach Frankfurt (1978; verbunden mit einer Direktorenstelle am Max-Planck-Insti-
tut für europäische Rechtsgeschichte), nach Wien (1979) sowie nach Berkeley (1984;
Nachfolge Stephan Kuttner) nahm er nicht an.
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II. Nachrufe
Knut Wolfgang Nörr
(15.1.1935- 15.1.2018)
Am 15. Januar 2018 verstarb an seinem 83. Geburtstag das ordentliche Mitglied
der Philosophisch-historischen Klasse Knut Wolfgang Nörr. Er gehörte seit 1998
der Akademie an.
Knut Wolfgang Nörr wurde am 15. Januar 1935 in München geboren. Sein
Vater, Siegmund Nörr (1901 —1976), war von 1954 bis 1969 Richter am Bundes-
gerichtshof. Seine Mutter war die Tochter des Nürnberger Stadtarchivars. Knut
Wolfgang Nörr hatte zwei Brüder und zwei Schwestern aus erster Ehe des Vaters
sowie zwei Halbgeschwister aus dessen zweiter Ehe.
Nach dem Abitur im Jahre 1952 absolvierte Nörr von 1953 bis 1955 eine Lehre
zum Industriekaufmann. Zeitgleich begann er ein Studium der Rechtswissenschaf-
ten in Heidelberg, das er in München fortsetzte (dort auch erstes und zweites Staats-
examen 1957 und 1963). 1960 promovierte er in München bei Johannes Heckel. An
die Promotion schloss sich 1960/1961 ein Studienaufenthalt an der Catholic Univer-
sity of America in Washington, D. C. an. 1966 habilitierte Nörr sich in München bei
Wolfgang Kunkel und Siegfried Grundmann (Venia für „Römisches Recht, Neuere
Privatrechtsgeschichte, Kirchenrecht und Bürgerliches Recht“). Noch im Jahr der
Habilitation wurde er mit 31 Jahren als ordentlicher Professor an die Universität
Bonn berufen. 1971 nahm er einen Ruf an die Juristische Fakultät der Eberhard-
Karls-Universität Tübingen an (als Nachfolger von Dieter Medicus). Der Tübinger
Fakultät blieb Nörr bis zu seiner Emeritierung treu. Rufe nach Augsburg (1974),
nach Frankfurt (1978; verbunden mit einer Direktorenstelle am Max-Planck-Insti-
tut für europäische Rechtsgeschichte), nach Wien (1979) sowie nach Berkeley (1984;
Nachfolge Stephan Kuttner) nahm er nicht an.
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