6. Quantifizierungin Politik und Recht/Wirtschaftssanktionen (WIN-Programm)
zweiten großen Akteur bei der Verhängung unilateraler Sanktionen. Die neueren
Entwicklungen unterstreichen, dass beide Akteure nicht nur miteinander, wie bei
den Russland-Sanktionen, sondern teilweise auch gegeneinander agieren, wie bei
den Iran-Sanktionen. Im Jahr 2018 wurden hierzu die neuere Rechtsprechung der
europäischen Gerichte zu den Wirtschaftssanktionen und die auch dort zu fin-
denden Bezüge auf die Prozeduralisierung analysiert. Auch die neuere Staatenpra-
xis, insbesondere zu den Iran-Sanktionen, und die Errichtung einer europäischen
Zweckgesellschaft INSTEX zum Tausch von iranischen Waren nur gegen Güter
des humanitären Bedarfs ergänzen das Bild. Diese neuen Erkenntnisse konnten
noch in die Druckfassung der Habilitationsschrift aufgenommen werden.
III. Transfer in die Praxis
Ein Ziel des Projektes ist es, die methodischen Einwände gegen solche Quantifi-
zierungen in den internationalen politischen Prozess einzuspeisen. Das Partner-
projekt „Working Numbers: Science and Contemporary Politics“ bietet hierzu eine
ideale Gelegenheit, weil es die Erstellung eines englischsprachigen Policy Papers
mit Gestaltungsempfehlungen, insbesondere für das Europäischen Parlament,
zum Gegenstand hat. Angesichts der nahenden Europawahl wurde die Finalisie-
rung und Präsentation des Policy Papers auf das zweite Halbjahr 2019 verschoben.
Zur Vermeidung von Doppelungen sei dazu auf den Beitrag von Prutsch in diesem
Band verwiesen.
IV. Transfer in die Lehre
Die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse wurden im Wintersemester 2018/2019
als ein besonderer Schwerpunkt der an der Heinrich-Heine-Universität Düssel-
dorf gehaltenen Vorlesung „Wirtschaftsvölkerrecht“ behandelt. Die Studierenden
nahmen angesichts der anhaltenden politischen Diskussion über Sanktionen und
die Außenpolitik der USA lebhaft Teil. Neben der Vermittlung der völkerrecht-
lichen Grundlagen standen die rechtstatsächlichen Auswirkungen der Sankti-
onspraxis im Vordergrund. Die Verwendung von Zahlen in der politischen und
rechtlichen Bewertung wurde im Licht der im Forschungsprojekt gewonnenen
Erkenntnisse kritisch hinterfragt. Dadurch sollten die Studierenden nicht nur im
Umgang mit Statistiken allgemein sensibilisiert werden, sondern die Besonderhei-
ten der juristischen Entscheidungstechnik reflektieren.
V. Perspektive: Misst künstliche Intelligenz nur oder versteht sie auch?
Ein weiterer Transfer ist für das Wintersemester 2019/2020 geplant, wenn an der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ein Begleitstudium zu den Auswirkungen
der Digitalisierung und des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im Recht angeboten
355
zweiten großen Akteur bei der Verhängung unilateraler Sanktionen. Die neueren
Entwicklungen unterstreichen, dass beide Akteure nicht nur miteinander, wie bei
den Russland-Sanktionen, sondern teilweise auch gegeneinander agieren, wie bei
den Iran-Sanktionen. Im Jahr 2018 wurden hierzu die neuere Rechtsprechung der
europäischen Gerichte zu den Wirtschaftssanktionen und die auch dort zu fin-
denden Bezüge auf die Prozeduralisierung analysiert. Auch die neuere Staatenpra-
xis, insbesondere zu den Iran-Sanktionen, und die Errichtung einer europäischen
Zweckgesellschaft INSTEX zum Tausch von iranischen Waren nur gegen Güter
des humanitären Bedarfs ergänzen das Bild. Diese neuen Erkenntnisse konnten
noch in die Druckfassung der Habilitationsschrift aufgenommen werden.
III. Transfer in die Praxis
Ein Ziel des Projektes ist es, die methodischen Einwände gegen solche Quantifi-
zierungen in den internationalen politischen Prozess einzuspeisen. Das Partner-
projekt „Working Numbers: Science and Contemporary Politics“ bietet hierzu eine
ideale Gelegenheit, weil es die Erstellung eines englischsprachigen Policy Papers
mit Gestaltungsempfehlungen, insbesondere für das Europäischen Parlament,
zum Gegenstand hat. Angesichts der nahenden Europawahl wurde die Finalisie-
rung und Präsentation des Policy Papers auf das zweite Halbjahr 2019 verschoben.
Zur Vermeidung von Doppelungen sei dazu auf den Beitrag von Prutsch in diesem
Band verwiesen.
IV. Transfer in die Lehre
Die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse wurden im Wintersemester 2018/2019
als ein besonderer Schwerpunkt der an der Heinrich-Heine-Universität Düssel-
dorf gehaltenen Vorlesung „Wirtschaftsvölkerrecht“ behandelt. Die Studierenden
nahmen angesichts der anhaltenden politischen Diskussion über Sanktionen und
die Außenpolitik der USA lebhaft Teil. Neben der Vermittlung der völkerrecht-
lichen Grundlagen standen die rechtstatsächlichen Auswirkungen der Sankti-
onspraxis im Vordergrund. Die Verwendung von Zahlen in der politischen und
rechtlichen Bewertung wurde im Licht der im Forschungsprojekt gewonnenen
Erkenntnisse kritisch hinterfragt. Dadurch sollten die Studierenden nicht nur im
Umgang mit Statistiken allgemein sensibilisiert werden, sondern die Besonderhei-
ten der juristischen Entscheidungstechnik reflektieren.
V. Perspektive: Misst künstliche Intelligenz nur oder versteht sie auch?
Ein weiterer Transfer ist für das Wintersemester 2019/2020 geplant, wenn an der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ein Begleitstudium zu den Auswirkungen
der Digitalisierung und des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im Recht angeboten
355