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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2018 — 2019

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D. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
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II. Das WIN-Kolleg
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Sechster Forschungsschwerpunkt „Messen und Verstehen der Welt durch die Wissenschaft“
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7. Europäischer Datenschutz und Datenaustausch in der genetischen Forschung: interdisziplinäre Bedingungen und internationale Implikationen
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https://doi.org/10.11588/diglit.55650#0356
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7. Datenschutz und -austausch in der genetischen Forschung (WIN-Programm)

Der Einfluss der DS-GVO wird seit Mitte Mai auch durch die Teilnahme der
Gruppe an dem Data Protection and International Health Data Sharing Forum,
Global Alliance fbr Genomics and Health, Regulatory and Ethics Work Stream,
gewährleistet. Diese Gruppe, die international zusammengesetzt ist, gibt jeden
Monat einen Brief über die Interpretation der DS-GVO für die wissenschaftliche
Forschung heraus (4).
Im Folgenden wurden Fragestellungen zu den Grundwerten des deutschen
Grundgesetzes und im Unionsrecht untersucht. Eine solche Grundsatzfrage be-
traf die grundrechtsdogmatische Einordnung des Rechts auf Nichtwissen vor dem
Hintergrund der DS-GVO, insbesondere im Zusammenhang mit dem Recht auf
Vergessenwerden (5).
Eine weitere solche Grundsatzfrage betraf den Einfluss der Datenverarbeitung
in der Biomedizin auf die Einwilligung nach erfolgter Aufklärung (informed con-
sent) speziell bei Patienten mit seltenen Erkrankungen. Durch die Zurückstellung
der Einwilligung als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung in diesen Kon-
texten und die Kodifizierung von subjektiven Rechten als spezielle Ausprägun-
gen des Grundrechts auf Schutz personenbezogener Daten ändert sich auch die
Gewährleistung des Datenschutzes im Allgemeinen in Richtung organisatorischer
und technologischer Aufgabe. Dies gilt für Patienten mit seltenen Erkrankungen
nur eingeschränkt.
Tiefgreifende Beachtung fand weiterhin die Möglichkeit der Regulierung der
wissenschaftlichen Forschung (6) und des Erlasses von Codes of Conduct, d. h.
Verhaltensregelungen, die der Spezifizierung und Umsetzung der DS-GVO zu
dienen bestimmt sind und von privaten Akteuren erlassen werden können. Für
große Player besteht ferner die Möglichkeit, die erarbeiteten Codes von der EU-
Kommission genehmigen zu lassen, um ihnen allgemeine Gültigkeit zu verschaf-
fen. Für die Projektgruppe war ein leitender Gedanke, dass Codes auf dem Weg
eines „bottom-up approach“ bei der Verbesserung des Datenschutzes helfen könn-
ten, immer mit Blick auf den interdisziplinären Schwerpunkt des Projekts. Die
Projektgruppe ist an der Ausarbeitung eines Codes of Conduct für die Gesund-
heitsforschung beteiligt, der innerhalb Europas Geltung erlangen soll (7). Es wur-
de auch im Jahr 2018 intensiv an der Ausformulierung subjektiver Rechte für den
Code gearbeitet. Wissenschaftliche, insbesondere medizinische Forschung und
Datenschutz sollen miteinander in Einklang gebracht werden.
Im Rahmen unserer Kooperation mit der Universität Osaka arbeiteten wir
verstärkt an der Frage, inwieweit die DS-GVO und das japanische Datenschutz-
regime ein einheitliches Schutzniveau für personenbezogene Daten (insbesondere
Gesundheitsdaten) bieten und eine Datenübermittlung zwischen den Rechtsord-
nungen auf Grundlage von Art. 45 DS-GVO begründet sein kein. Die Vorberei-
tung und Durchführung des Besuches der japanischen Gruppe in Heidelberg und
unseres Besuches in Osaka haben hierzu wesentlich beigetragen.
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