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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2018 — 2019

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B. Die Mitglieder
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I. Antrittsreden
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Mager, Ute: Antrittsrede vom 28. April 2018
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https://doi.org/10.11588/diglit.55650#0144
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B. Die Mitglieder

ferne in meinem Elternhaus sprechen. Es wurde viel gelesen und vor allem waren
meine Eltern davon überzeugt, dass Bildung von entscheidender Bedeutung für
den weiteren Lebensweg ist. Hierzu gehörte auch das Erlernen eines Musik-
instruments und Sport.
Als in der Quarta, der siebten Klasse, im Deutschunterricht die Aufgabe ge-
stellt wurde, den Berufswunsch zu erläutern, schrieb ich nicht, dass ich Juristin
geschweige denn Juraprofessorin werden wollte. Mein damaliger Berufswunsch
lautete Dirigentin und zwar an einem Opernhaus. Allerdings erwies sich schnell,
dass mein musikalisches Talent für diesen Berufswunsch nicht ausreichte. Heute
singe ich in einem Chor, spiele ab und zu Klavier, auch vierhändig, und gehe sehr
gerne in die Oper.
Die Entscheidung für das Jurastudium wurde von meinem damaligen Wunsch
getragen, im Anschluss an die Ausbildung in den diplomatischen Dienst einzutre-
ten. Aus heutiger Sicht war dies wohl in erster Linie Ausdruck von jugendlichem
Fernweh.
Die Wahl des Jurastudiums erwies sich als Glücksfall. Das juristische Denken
lag mir. Die Umformung des assoziativen in lineares Denken spürte ich deut-
lich, aber sie war mir nicht unangenehm. Für juristisches Entscheiden, worauf
das rechtswissenschaftliche Studium in Deutschland von Anfang zielt, ist zudem
der Blick für das Wesentliche und ein Gefühl für das Angemessene notwendig.
Geschult nennen wir das Judiz. Auch das lag mir. Bei meinem Auslandsstudium
in Lausanne lernte ich dann eine sehr viel stärker auf Stoffvermittlung und Stoff-
wiedergabe und weniger auf Rechtsanwendung ausgerichtete Art des Jurastudiums
kennen und auf diese Weise unser Ausbildungssystem schätzen.
Nach dem ersten juristischen Staatsexamen war ich noch nicht reif für eine
Doktorarbeit. Ich hatte kein Thema und zudem war mein Sicherheitsbedürfnis
groß genug, lieber erst einmal das Referendariat zu machen, um als Volljuristin
alle Möglichkeiten zu haben. Meine Verbindung zur Universität hielt ich mit ei-
ner Nebentätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft aufrecht. In der Zeit meines
Referendariats, zwischen 1988 und 1991, das ich, wie schon den zweiten Teil mei-
nes Studiums, in West-Berlin absolvierte, ereignete sich dann, wie Sie alle wissen,
die Wiedervereinigung. Damit begannen Goldgräberzeiten für Juristen in allen
Bereichen. Ich ließ mich aber nicht von dem Rausch erfassen, sondern war fest
entschlossen, nunmehr eine Dissertation anzufertigen. Hierzu brauchte ich eine
Stelle an der Universität, die ich auch erhielt. Allerdings handelte es sich zunächst
nicht um eine Stelle an einer Professur, sondern an der Fakultät zum Zweck der
Lehre und des Korrigierens von Zwischenprüfungen. Ich erinnere noch sehr
gut, dass meine erste Aufgabe darin bestand, 120 Zwischenprüfungsklausuren im
Öffentlichen Recht zu korrigieren. Sie können sich vielleicht vorstellen, welche
Frustration dies bei mir auslöste ...; und auch heute gehört das Korrigieren, nun-
mehr von Staatsexamensklausuren, zu den von mir am wenigsten geliebten Auf-

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