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BUA 11,24
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24. „Bei den Bienen gibt es verschiedene Pflichten: Die einen bauen, die
anderen tünchen, andere schaffen herbei, andere verteilen von dem,
was herbeigetragen wurde.“
[1] Du kannst hier verschiedene Pflichten und Ämter der Klosterleute
beobachten. Buchstäblich sagt man, dass baut, wer für klösterliche 5
Einrichtungen Sorge trägt, wie die Vorsteher. Man sagt tatsächlich, dass
tüncht, wer kirchliche Ämter bekleidet, wie die Matricularii1 oder die
Küster. Wir sagen aber, dass das Herbeischaffen denen obliegt, unter deren
Anleitung ein Kloster geleitet wird, wie die Größeren, Älteren und Weisen.
Verteilen aber obliegt den Kellermeistern, die den anderen zu einem 10
angemessenen Zeitpunkt Speisen zuteilen. Deren Ämter werden in der
Regel des heiligen Augustinus2 und in der Regel des heiligen Benedikt3
ausgezeichnet dargelegt und durch deren Lehren werden auch die
Bezeichnungen derselben Ämter unter den Säkularkanonikem bestimmt.4
[2] Für sie, die Gott, dem höchsten Richter, einmal gewissermaßen 15
Rechenschaft über ihre Ämter ablegen werden, ziemt es sich, dem Herrn so
zu dienen, dass sie es unter den guten und gläubigen Dienern verdienen,
„Herrlich!“ zu hören und es, wenn sie „in Gottes Freude eintreten“,
verdienen, über alles Gute von ihm gesetzt zu werden. Es folgt:
^Kleriker, die für untergeordnete Verwaltungsarbeiten (matricula = Liste) zuständig waren.
2Hl. Augustinus (354-430), Kirchenlehrer, seit 396 Bischof von Hippo Regius. S. für weitere
Informationen Thom. Cantimpr. BUA 1,1,1. | 3Hl. Benedikt (geb. um 480), Namensgeber des
benediktinischen Mönchtums. S. für weitere Informationen Thom. Cantimpr. BUA 1,1,5. | 4Zwr
Hierarchie sowie zu Ämtern und Aufgaben innerhalb von Klöstern s. SONNTAG, Klosterleben, S.
165-225 sowie KASSIN, Die Ämter.
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24. „Bei den Bienen gibt es verschiedene Pflichten: Die einen bauen, die
anderen tünchen, andere schaffen herbei, andere verteilen von dem,
was herbeigetragen wurde.“
[1] Du kannst hier verschiedene Pflichten und Ämter der Klosterleute
beobachten. Buchstäblich sagt man, dass baut, wer für klösterliche 5
Einrichtungen Sorge trägt, wie die Vorsteher. Man sagt tatsächlich, dass
tüncht, wer kirchliche Ämter bekleidet, wie die Matricularii1 oder die
Küster. Wir sagen aber, dass das Herbeischaffen denen obliegt, unter deren
Anleitung ein Kloster geleitet wird, wie die Größeren, Älteren und Weisen.
Verteilen aber obliegt den Kellermeistern, die den anderen zu einem 10
angemessenen Zeitpunkt Speisen zuteilen. Deren Ämter werden in der
Regel des heiligen Augustinus2 und in der Regel des heiligen Benedikt3
ausgezeichnet dargelegt und durch deren Lehren werden auch die
Bezeichnungen derselben Ämter unter den Säkularkanonikem bestimmt.4
[2] Für sie, die Gott, dem höchsten Richter, einmal gewissermaßen 15
Rechenschaft über ihre Ämter ablegen werden, ziemt es sich, dem Herrn so
zu dienen, dass sie es unter den guten und gläubigen Dienern verdienen,
„Herrlich!“ zu hören und es, wenn sie „in Gottes Freude eintreten“,
verdienen, über alles Gute von ihm gesetzt zu werden. Es folgt:
^Kleriker, die für untergeordnete Verwaltungsarbeiten (matricula = Liste) zuständig waren.
2Hl. Augustinus (354-430), Kirchenlehrer, seit 396 Bischof von Hippo Regius. S. für weitere
Informationen Thom. Cantimpr. BUA 1,1,1. | 3Hl. Benedikt (geb. um 480), Namensgeber des
benediktinischen Mönchtums. S. für weitere Informationen Thom. Cantimpr. BUA 1,1,5. | 4Zwr
Hierarchie sowie zu Ämtern und Aufgaben innerhalb von Klöstern s. SONNTAG, Klosterleben, S.
165-225 sowie KASSIN, Die Ämter.