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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Dörner, Gerald [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (20. Band = Elsass, 1. Teilband): Straßburg — Tübingen: Mohr Siebeck, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30661#0016
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Vorwort des Bearbeiters

Saverne, Weißenburg statt Wissembourg etc. Im Ortsregister am Ende des Bandes findet sich jeweils ein
Verweis von der französischen auf die deutsche Ortsbezeichnung und umgekehrt.
Einer Reihe von Institutionen und Personen gilt es an dieser Stelle Dank abzustatten. Die Archives
municipales de Strasbourg, im folgenden als AMS abgekürzt, bilden mit ihren Beständen eine reichhaltige
Fundgrube für jeden Historiker und Kirchenhistoriker, der sich mit dem 16. Jh. beschäftigt. Der schön
gestaltete und helle Lesesaal sowie die stets freundlichen und hilfsbereiten Mitarbeiter machen das Arbeiten
vor Ort sehr angenehm. Besonders danken möchte ich Herrn Frangois Schwicker, der bereitwillig per Mail
Bestellungen entgegengenommen und Auskünfte erteilt hat. Dank für Informationen und Reproduktionen
gebührt des weiteren: der Universitätsbibliothek Basel, der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbi-
bliothek Göttingen, der Universitätsbibliothek Heidelberg, der Thüringischen Universitäts- und Landes-
bibliothek Jena, der Bayerischen Staatsbibliothek München, der Staatlichen Bibliothek Regensburg, der
Bibliotheque Nationale et Universitaire Strasbourg, der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart
sowie der Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel.
Danken möchte ich auch Herrn Prof. Eike Wolgast, der die Edition kritisch begleitet und sich der Mühe
eines vollständigen Korrekturdurchgangs unterzogen hat, Frau Dr. Sabine Arend, von deren reichhaltigen
Erfahrungen bei der Edition der Kirchenordnungen ich stets profitieren durfte, sowie den Kollegen der
Bucer- und der Melanchthon-Forschungsstelle der Heidelberger Akademie für vielfältige Hilfe. Frau Prof.
Amy Nelson Burnett gestattete freundlicherweise die Aufnahme des lateinischen Munizipalstatuts
(Nr. 26a) und der lateinischen Examensordnung (Nr. 27a), die sie für die Ausgabe der „Martini Buceri
opera latina“ bearbeitet. Mein Dank gilt auch Frau Dr. Ursula Machoczek, Frau Nora Philipp und Herrn
Dr. Thomas Bergholz für Ihre Vorarbeiten zu dem Straßburger Band sowie den studentischen Hilfskräften
Holger Buech, Andrea Hofmann, Hendrik Meier, Anja Neumann und Matthias Schröder, die mir das
wissenschaftliche Leben leichter gemacht haben.

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