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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]; Dörner, Gerald [Oth.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (20. Band = Elsass, 1. Teilband): Straßburg — Tübingen: Mohr Siebeck, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30661#0062
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Straßburg

folgte. Ebenfalls noch 1529 erschien auf Drängen der Prediger die erste umfassende Zuchtordnung der
Reformationszeit. Eine der prägenden Einrichtungen der Straßburger Kirche entstand im Oktober 1531 mit
dem Kollegium der 21 Kirchenpfleger180.
Auf dem Augsburger Reichstag 1530 legte Straßburg zusammen mit Konstanz, Lindau und Memmin-
gen ein eigenes, von Bucer und Capito verfaßtes Bekenntnis vor: die Confessio Tetrapolitana. Von der
Confessio Augustana unterschied sie sich vor allem in der Abendmahlslehre durch die Ablehnung der
Realpräsenz und im Verständnis der Werke als Frucht und Zeichen des Heils181. Im Jahr 1533 fand die erste
von zwei Synoden statt. Aus ihren Beratungen ging die Kirchenordnung von 1534 als bindende Norm für
die Lehre und Liturgie der Straßburger Kirche hervor. Ergänzt wurde sie 1535 durch eine Disziplinarord-
nung (für die Stadt) und ein Mandat zur Bekämpfung der Irrlehren (für die Landschaft)182. Die zweite
Synode von 1539 ist durch das Bemühen um eine stärkere Einheitlichkeit bei der Gestaltung der Gottes-
dienste und der Verwaltung der Sakramente gekennzeichnet. Eine Orientierung dafür sollte die im Anschluß
an die Synode entworfene Gottesdienstordnung bieten, die unter dem Titel „Concordia sacri ministerii“
überliefert ist. Die Beschlüsse der Synode selbst wurden erst 1544 veröffentlicht183.
Mit dem Collegium Praedicatorum entstand 1535 in Straßburg eine Ausbildungsstätte für den theolo-
gischen Nachwuchs der oberdeutschen Städte. Drei Jahre später kam es zur Gründung des Gymnasiums,
das rasch Zulauf von Schülern weit über die Grenzen Straßburgs und des Elsaß hinaus erfuhr und als
Vorbild für ähnliche Gründungen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz diente. 1566 wurde es zur
Akademie erhoben184. Sein Rektor Johannes Sturm prägte das Schulleben der Stadt fast ein halbes Jahr-
hundert lang185.
Ein vorrangiges Ziel der städtischen Politik nach außen hin war in diesem Zeitraum die Absicherung der
Reformation durch den Zusammenschluß mit anderen evangelischen Ständen. Straßburg gehörte zu den 14
Reichsstädten, die 1529 gegen den Speyerer Reichsabschied protestierten. Es unterstützte die Bemühungen
Philipps von Hessen nach einem umfassenden Bündnis der evangelischen Seite und nahm im Oktober 1529
am Marburger Religionsgespräch teil, bei dem man sich vergeblich um die Überwindung des Abendmahls-
streits bemühte, der das Haupthindernis für einen solchen Zusammenschluß bildete186. Im Januar 1530 ging
Straßburg durch das Christliche Burgrecht zunächst ein Bündnis mit den eidgenösssichen Orten Zürich,
Bern und Basel ein, zu denen es traditionell gute Beziehungen unterhielt187. Gleichzeitig suchte die Stadt
auf die Initiative Jakob Sturms hin aber auch die Verbindung zu den lutherischen Ständen zu stärken188.
Am 1. Februar 1531 trat Straßburg dem Schmalkaldischen Bund bei. Im April 1532 unterzeichnete es
anläßlich der Verhandlungen in Schweinfurt die Confessio Augustana. Eine weitere Annäherung an die
lutherische Seite wurde 1536 durch die zwischen oberdeutschen und sächsischen Theologen in der Witten-
berger Konkordie erzielte Übereinkunft zu Abendmahl und Taufe ermöglicht189.

180 Vgl. Hammann, Bucer, S. 261-273.
181 Vgl. Bucer, Deutsche Schriften 3; TRE 8, S. 173-177;
Bernd Moeller, Confessio Augustana - Confessio
Tetrapolitana. Die Bekenntnisse von 1530 in ihrem
Zusammenhang, in: Wege der Neuzeit. Festschrift für
Heinz Schilling, Berlin 2007, S. 57 - 71.
182 Vgl. Wendel, Eglise, S. 53-125; Deppermann, Mel-
chior Hoffman, S. 248-258; Lienhard, Réforme,
S. 399-401; Gäumann, Reich Christi, S. 346-357.
183 Vgl. Bucer, Deutsche Schriften 6,2, S. 191-249; Bor-
nert, Réforme, S. 175f.

184 Vgl. Schindling, Hochschule, S. 18-77.
185 Vgl. Matthieu arnold (Hrsg.), Johannes Sturm
(1507 - 1589). Rhetor, Pädagoge und Diplomat, Tübin-
gen 2009 (= Spätmittelalter, Humanismus, Reformation
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186 Vgl. Lienhard, Réforme, S. 397f.
187 Vgl. Brady, Jakob Sturm, S. 128-133.
188 Ebd., S. 136-150.
189 Vgl. Bucer, Deutsche Schriften 6,1; HDThG 2,
S. 95-97; Bizer, Studien, S. 96-130; Greschat, Bucer,
S.153-164.

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