Metadaten

Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Dörner, Gerald [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (20. Band = Elsass, 1. Teilband): Straßburg — Tübingen: Mohr Siebeck, 2011

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30661#0711
License: Free access  - all rights reserved

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
61. Kirchenordnung

desto besser verrichten mögen, eines nüchtern, er-
barn und züchtigen Wandels sich befleissen.
In gemein auch sollen alle Kirchendiener ihre
Zuhörer zu liebreicher Hilfe gegen den Armen und
zu milter Steure gegen jetzt genanten Almosen of-
termals vermahnen. |367 |
IX. Vom Seminario Ecclesiae, das ist: Welcher
maßen bei der Kirchen und Schule solche Personen
mögen auferzogen werden, die man künftig zu
Kirchen- und Schuldiensten nutzlich
möge gebrauchen
Meniglich ist offenbar und bekandt, Wie hoch und
viel daran gelegen, das bei der Kirchen und Schule
solche Personen erzogen werden mögen, die man
künftig zu Kirchen- und Schuldiensten nutzlich
möge gebrauchen, Darumb dann unsere löbliche
Vorfahren auch an diesem Stuck nichts erwinden
laßen762.
ιUnd haben erstlich für arme Schuler, es seien
dieselbe Burgers Kinder oder Frembde, welche gute
ingenia und testimonia haben, etliche Beneficia in
dem gemeinen Almosen zu S. Marx verordnet, Das
solchen Knaben wochentlich etwas von Brot und
Gelt zur Notturft gesteuret, Auch, da sie sich wol
halten, in andere mehr Wege hilfliche Hand ihnen
gebotten wird.
κZum andern Ist auch das Closter zu S. Wilhelm
zu einem Collegio für arme Knaben, heimische und
frembde, verwendet, In dem ein gewisse Anzahl der-
selben nottürftiglich unterhalten und zu dem Studio
Theologico aufgezogen wird763. Darumb dann auch
solche Knaben von S. Marx und von S. Wilhelm
neben ihren Studiis das Gesang im Münster764 und
den Catechismum in allen Pfarren zu verrichten und
zu üben gebrauchet werden.
λNit weniger sind auch zum dritten im Collegio
Praedicatorum765, welches vor zeiten ein Prediger
ι Almosen zu S. Marx.
κ Collegium zu S. Wilhelm.
λ Collegium zun Predigern.
μ Seminarium Ecclesiae.

762 An nichts fehlen lassen.
763 Zum Collegium Wilhelmitanum s. die Erläuterungen in
der Einleitung zu Nr. 20.

Closter ge-| 368| wesen, etliche Stipendia bestimmet,
Zu welchen die jenige aufgenommen werden, welche
in den andern beiden Beneficiis für andern sich wol
und fleißig verhalten und also gute Hofnung von
sich geben, das sie künftig mit sonderem Nutz der
Kirchen und Schule werden dienen könden.
μUber diese Beneficia und Stipendia aber Wer-
den auch insonderheit bei dem Praesidenten des
Kirchen Convents etliche unterhalten766, Welche
ihre Studia allbereit so weit gebracht, das sie nun
mehr zum Kirchendienst könden angezogen werden,
Wie sie dann zugleich etliche Pfarren auf dem Land
und auch am Freitag im Münster die Abendpredig-
ten versehen.
Diese, wann sie in solches Seminarium angenom-
men werden, Sollen von Unsertwegen und in Unse-
rem namen dem Praesidenten des Kirchen Convents
angeloben und versprechen: Erstlich, Das sie bei der
reinen, gesunden Lehre des heil. Evangelii nach in-
halt der Chur- und Fürstlichen Augspurgischen
Confession und deren Erklärung oder Formulae
Concordiae, anno 1580 publicirt, auch dieser unserer
Kirchenordnung (deren Bücher dann jeder ein Ex-
emplar haben und darinn fleißig lesen soll) mit Got-
tes hilf bestendig bleiben und verharren, Und keiner
dero widerwertigen Opinion und Secten, weder
heimlich noch offentlich, sich theilhaftig wöllen ma-
chen.
Zum andern, Das sie auch in Gottes heiligem
Wort fleißig studieren, die Lectiones Theologicas
hören, in den Exercitiis Theologicis bei unserer Aca-
demia sich gebrauchen laßen, Auch die jenige Bü-
cher, welche von gemeinen Ständen der Chur- und
Fürstlichen Augspurgischen Confession den Papi-
sten und andern Sectierern entgegen gesetzet wor-
den, mit fleiß lesen und in denselben sich üben und
bekant machen wöllen. |369|

764 Vgl. oben S. 675f.
765 Zum Collegium Praedicatorum s. Nr. 20.
766 Die Präsidenten des Kirchenkonvents Marbach und
Pappus nahmen jeweils eine Anzahl von Theologiestu-
denten in ihr Haus auf.

695
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften