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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Dörner, Gerald [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (20. Band = Elsass, 1. Teilband): Straßburg — Tübingen: Mohr Siebeck, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30661#0015
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Vorwort des Bearbeiters

Angesichts der Bedeutung Straßburgs für die Reformation im Reich und angesichts der Fülle des in Archi-
ven und Bibliotheken überlieferten Materials erschien der das Projekt betreuenden Kommission der Hei-
delberger Akademie der Wissenschaften ein eigener Band mit den Kirchenordnungen der Stadt Straßburg
gerechtfertigt. So erscheinen jetzt als Band XX, 1 des „Sehling“ die Kirchenordnungen der Stadt Straßburg,
während Band XX,2 die Ordnungen der übrigen Reichsstädte und Herrschaften im Elsaß umfassen wird.
Der Straßburger Band enthält insgesamt 65 Nummern mit Texten aus den Jahren zwischen 1523 und 1617.
Allein die Kirchenordnung von 1598 nimmt dabei mehr als 160 Seiten ein. Einen kurzen Auszug aus dem
zweiten Teil dieser Kirchenordnung hatte Emil Ludwig Richter 1846 in seinem zweibändigen Werk veröf-
fentlicht. Ebenfalls bei Richter zu finden, ist die Kirchenordnung von 1534. Darüber hinaus sind einige
Texte bereits in den ersten Bänden der „Deutschen Schriften“ Martin Bucers sowie in anderen Publikatio-
nen (z.B. bei Röhrich, Fournier/Engel) erschienen.
Die Gestaltung der deutschen Texte folgt den im ersten von der Heidelberger Akademie der Wissen-
schaften herausgegebenen Band (= Band XVI) dokumentierten Prinzipien. Für die lateinischen Texte gel-
ten folgende Richtlinien: Die orthographischen Besonderheiten der jeweiligen Vorlage werden weitgehend
konserviert. So bleibt auch die Schreibung von e für klassisches ae oder oe (z.B. que statt quae) erhalten, wie
umgekehrt die von ae oder oe für e (aedunt statt edunt). Offensichtliche Druckfehler werden jedoch korri-
giert und Abkürzungen aufgelöst. Die Buchstaben u und v werden nach ihrem Lautwert gesetzt, die in
Drucken häufig wechselnden Buchstaben i und j zu i vereinheitlicht und ß in ss umgewandelt. Die e-cau-
data sind als ae oder oe aufgelöst. Von der in lateinischen Texten üblichen Kleinschreibung wird am Satz-
anfang, bei Eigennamen und deren Ableitungen, bei den Bezeichnungen für Gott (Deus, Dominus), bei
Datumsangaben (Kalendas) und bei Titeln (Confessio Augustana) abgewichen. Die Hervorhebung einzelner
Begriffe in lateinischen Drucken durch Großbuchstaben am Anfang des Wortes (Ecclesia, Sacramentum
etc.) wird übernommen. Die oft inkonsequente und das Verständnis erschwerende Originalinterpunktion ist
nach modernen Standards normalisiert. Für die in Text Nr. 49 erscheinenden griechischen Begriffe wurde
die in modernen Wörterbüchern übliche Schreibweise und Akzentsetzung gewählt; die davon abweichenden
Formen des Manuskripts sind im textkritischen Apparat dokumentiert.
Die Texte sind durch drei Apparate erschlossen: durch einen textkritischen Apparat (lateinische Klein-
buchstaben), einen Apparat für die Marginalien (griechische Kleinbuchstaben) und einen Apparat mit den
Nachweisen von Zitaten und Anspielungen sowie kurzen Erläuterungen zu den im jeweiligen Text vorkom-
menden Personen und Ereignissen (arabische Zahlen).
Für die Geschichte Straßburgs im 16. Jh. gibt es eine kaum überschaubare Fülle von Literatur, die bei
der Einleitung in die Texte oder bei deren Kommentierung verständlicherweise nur in sehr begrenztem
Maße berücksichtigt werden konnte. Auch das Quellen- und Literaturverzeichnis zu Anfang des Bandes
beansprucht keine Vollständigkeit. Die dort für Zeitschriften und Reihen verwendeten Abkürzungen sind
die in der zweiten Auflage des Abkürzungsverzeichnisses der „Theologischen Realenzyklopädie“ (dem soge-
nannten „Schwertner“) aufgeführten. Darüber hinaus sind die wichtigsten Siglen und Abkürzungen in einer
eigenen, dem Quellen- und Literaturverzeichnis vorangestellten Liste zusammengefaßt. Die Ansetzung der
Namen und Vornamen von Autoren weicht bei Werken in deutscher und französischer Sprache voneinander
ab (z.B. Johann Adam neben Jean Adam); es wurde die auf dem Titelblatt des jeweiligen Werkes zu
findende Namensform in das Literaturverzeichnis übernommen. Bei den Ortsnamen wurden die für deut-
sche Leser gewohnten Bezeichnungen verwendet, also Straßburg anstelle von Strasbourg, Zabern statt

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