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SITZUNGEN
Wichtige Ausprägungen des lebendigen Geistes entstanden wieder oder neu:
Die Kultusministerkonferenz (KMK 1949), die Deutsche Forschungsgemeinschaft
(DFG, als Notgemeinschaft 1949, nach Fusion mit dem Forschungsrat 1951/52,)
sowie die Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK, 1949).
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ist das Leitthema für den lebendigen
Geist Wissenschaftssystem in Deutschland von Gründung der Bundesrepublik an. Da es
außer einigen Anläufen in den 50er und 60er Jahren keinen ernsthaften Versuch dazu
gegeben hat, ein Bundes Forschungsforderungsgesetz zu entwickeln, hat sich die
Interaktion von Bund und Ländern im Spannungsfeld von Wettbewerbs- und
Kooperationsfoderalismus zunächst faktisch, dann über Verwaltungsabkommen ent-
wickelt, schließlich auch verfassungsrechtlichen Ausdruck in den Gemeinschaftsauf-
gaben des Art. 91 b GG gefunden.
Von Anfang an waren zwei Rahmenbedingungen dafür verantwortlich. Dem
Bund verschaffte zum einen die Finanzverfassung der Bundesrepublik die bessere
finanzielle Ausgangsposition. Die Länder dagegen sahen zum anderen ihre ohnehin
nicht übermäßig vital angelegte Staatlichkeit, eingeklemmt zwischen kommunaler
Selbstverwaltung und Bundeskompetenzen, neben ihrer Zuständigkeit für die Poli-
zei vor allem verkörpert in ihrer Bildungshoheit, der Zuständigkeit für die Schulen und
Hochschulen des jeweiligen Landes.
Inhaltlich entwickelte sich ein Spannungsfeld zwischen dem Bildungsauftrag des
Staates und seiner Rolle bei der Innovation - sowohl der technischen als auch der
gesellschaftlichen.
Das Feld der technischen Innovation, vor allem die Atomforschung, bald auch
Luft- und Raumforschung, war zunächst der Bereich, in dem die Länder akzeptierten,
dass der Bund die Rolle des Veranstalters und Zahlvaters zumindest mitübernahm.
So intensivierte sich ab 1956, nachdem die Genfer Konferenz die Atomforschung in
Deutschland wieder freigegeben hatte - souverän war die Bundesrepublik am
5. Mai 1955 geworden - die Diskussion um die Interaktion von Bund und Ländern.
Die unter den Schlagworten „Aufholen des Rückstandes“ nicht nur gegenüber den
westlichen Mächten, vor allem den USA, sondern auch unter der Überschrift „Kal-
ter Krieg der Hörsäle“ , Verhindern eines Rückstandes gegenüber der Sowjet Union,
geführten Diskussionen führten zu einer wachsenden Bereitschaft des Bundes, sich
stärker finanziell in die Wissenschaftsforderung einzubringen und zur Gründung
des Wissenschaftsrates 1957. Der Sputnikschock sowie die daraufhin verstärkten
Bemühungen des westlichen Lagers, einen Vorsprung im Hochtechnologiebereich
zu gewinnen und nicht zuletzt damit die Überlegenheit der Demokratie gegenüber
der Diktatur zu beweisen, prägten auch die Entwicklung des Wissenschaftssystems
der Bundesrepublik.
Ausbau, Wanderjahre
In diese Phase des Aufbruchs und Ausbaus der naturwissenschaftlichen, besonders
physikalischen Forschung hinein startete Gisbert zu Putlitz seine wissenschaftliche
Karriere. Er beendete sein Physikstudium 1961, promovierte ein Jahr später bei
SITZUNGEN
Wichtige Ausprägungen des lebendigen Geistes entstanden wieder oder neu:
Die Kultusministerkonferenz (KMK 1949), die Deutsche Forschungsgemeinschaft
(DFG, als Notgemeinschaft 1949, nach Fusion mit dem Forschungsrat 1951/52,)
sowie die Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK, 1949).
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ist das Leitthema für den lebendigen
Geist Wissenschaftssystem in Deutschland von Gründung der Bundesrepublik an. Da es
außer einigen Anläufen in den 50er und 60er Jahren keinen ernsthaften Versuch dazu
gegeben hat, ein Bundes Forschungsforderungsgesetz zu entwickeln, hat sich die
Interaktion von Bund und Ländern im Spannungsfeld von Wettbewerbs- und
Kooperationsfoderalismus zunächst faktisch, dann über Verwaltungsabkommen ent-
wickelt, schließlich auch verfassungsrechtlichen Ausdruck in den Gemeinschaftsauf-
gaben des Art. 91 b GG gefunden.
Von Anfang an waren zwei Rahmenbedingungen dafür verantwortlich. Dem
Bund verschaffte zum einen die Finanzverfassung der Bundesrepublik die bessere
finanzielle Ausgangsposition. Die Länder dagegen sahen zum anderen ihre ohnehin
nicht übermäßig vital angelegte Staatlichkeit, eingeklemmt zwischen kommunaler
Selbstverwaltung und Bundeskompetenzen, neben ihrer Zuständigkeit für die Poli-
zei vor allem verkörpert in ihrer Bildungshoheit, der Zuständigkeit für die Schulen und
Hochschulen des jeweiligen Landes.
Inhaltlich entwickelte sich ein Spannungsfeld zwischen dem Bildungsauftrag des
Staates und seiner Rolle bei der Innovation - sowohl der technischen als auch der
gesellschaftlichen.
Das Feld der technischen Innovation, vor allem die Atomforschung, bald auch
Luft- und Raumforschung, war zunächst der Bereich, in dem die Länder akzeptierten,
dass der Bund die Rolle des Veranstalters und Zahlvaters zumindest mitübernahm.
So intensivierte sich ab 1956, nachdem die Genfer Konferenz die Atomforschung in
Deutschland wieder freigegeben hatte - souverän war die Bundesrepublik am
5. Mai 1955 geworden - die Diskussion um die Interaktion von Bund und Ländern.
Die unter den Schlagworten „Aufholen des Rückstandes“ nicht nur gegenüber den
westlichen Mächten, vor allem den USA, sondern auch unter der Überschrift „Kal-
ter Krieg der Hörsäle“ , Verhindern eines Rückstandes gegenüber der Sowjet Union,
geführten Diskussionen führten zu einer wachsenden Bereitschaft des Bundes, sich
stärker finanziell in die Wissenschaftsforderung einzubringen und zur Gründung
des Wissenschaftsrates 1957. Der Sputnikschock sowie die daraufhin verstärkten
Bemühungen des westlichen Lagers, einen Vorsprung im Hochtechnologiebereich
zu gewinnen und nicht zuletzt damit die Überlegenheit der Demokratie gegenüber
der Diktatur zu beweisen, prägten auch die Entwicklung des Wissenschaftssystems
der Bundesrepublik.
Ausbau, Wanderjahre
In diese Phase des Aufbruchs und Ausbaus der naturwissenschaftlichen, besonders
physikalischen Forschung hinein startete Gisbert zu Putlitz seine wissenschaftliche
Karriere. Er beendete sein Physikstudium 1961, promovierte ein Jahr später bei