Deutsches Rechtswörterbuch
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Erhaltung und Erforschung der Kleindenkmale in Baden-Württemberg e.V.)“ in
Horb teil (8. April), wo er das Dl-Projekt kurz vorstellte, ferner an der Tagung
„Forum Kunst des Mittelalters“ in Halberstadt (21.-24. September). Harald Drös
referierte beim Württembergischen Geschichts- und Altertumsverein in Stuttgart
(10. Dezember) über „Inschriften in Württemberg und ihre Erforschung“. Am 14.
Februar 2011 wurde eine Kommissionssitzung abgehalten.
4. Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) erschließt in alphabetischer Ordnung den
Wortschatz der historischen deutschen (westgermanischen) Rechtssprache vom
Beginn der schriftlichen Überlieferung in der Spätantike bis ins frühe 19. Jahrhun-
dert. Die Wortartikel enthalten neben Lemma und Bedeutungserklärungen mög-
lichst repräsentative Belegtexte, die sowohl die zeitliche als auch die räumliche
Dimension eines Wortes widerspiegeln sollen. Das dem Rechtswörterbuch zugrunde
liegende Corpus umfasst rund 8.400 Titel - Quellen und Quellensammlungen unter-
schiedlichster Textgattungen aus den verschiedensten Regionen (vor allem Mittel-)
Europas. Erfasst werden hiermit Wörter aus allen westgermanischen Sprachen, wozu
beispielsweise auch Altenglisch, Langobardisch und Altfriesisch zählen. Da zudem
nicht nur Termini technici, sondern auch Wörter der Alltagssprache in das Deutsche
Rechtswörterbuch aufgenommen werden, sobald ihnen in einem rechtlichen Kon-
text besondere Bedeutung zukommt, stellt das DRW ein wichtiges Instrument für
alle historisch arbeitenden Disziplinen dar, die mit Textquellen des deutschen oder
westgermanischen Sprachraums arbeiten. Nicht zuletzt in seiner allgemein und frei
zugänglichen Online-Version (www.deutsches-rechtswoerterbuch.de) wird das
Wörterbuch daher auch weit über die deutschen Grenzen hinaus genutzt.
Mitglieder der Kommission:
die ordentlichen Mitglieder der Akademie Willi Jäger, Wolfgang Kaiser und Knut
Wolfgang Nörr (Vorsitzender); Prof. Dr. Albrecht Cordes, Frankfurt (Main); Prof. Dr.
Christian Hattenhauer, Heidelberg; Prof. Dr. Gerhard Köbler, Innsbruck; Prof. Dr.
Heiner Lück, Halle; Prof. Dr. Arend Mihm, Duisburg; Dr.Veit Probst, Heidelberg;
Prof. Dr. Oskar Reichmann, Heidelberg; Prof. Dr. Dr. h.c. Ruth Schmidt-Wiegand,
Münster (Westfalen); Prof. Dr. Clausdieter Schott, Zürich; Prof. Dr. Dr. h.c. Jan
Schröder, Tübingen; Prof. Dr. Angelika Storrer, Dortmund.
Leiter der Forschungsstelle: Dr. Andreas Deutsch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Almuth Bedenbender M.A., Dr. Katharina Falkson, Christina Kimmel-Schröder
M.A., Prof. Dr. Peter König, Ingrid Lemberg, Eva-Maria Lill, Dr. Stefaniya Ptashnyk,
Stefanie Frieling M.A., Anke Böwe (Bibliothek).
Im Februar 2011 wurde das dritte Doppelheft von Band XII fertiggestellt; es enthält
die Lieferungen 5 und 6 mit den Wortstrecken von „Schilling“ bis „Schnappkorb“.
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Erhaltung und Erforschung der Kleindenkmale in Baden-Württemberg e.V.)“ in
Horb teil (8. April), wo er das Dl-Projekt kurz vorstellte, ferner an der Tagung
„Forum Kunst des Mittelalters“ in Halberstadt (21.-24. September). Harald Drös
referierte beim Württembergischen Geschichts- und Altertumsverein in Stuttgart
(10. Dezember) über „Inschriften in Württemberg und ihre Erforschung“. Am 14.
Februar 2011 wurde eine Kommissionssitzung abgehalten.
4. Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) erschließt in alphabetischer Ordnung den
Wortschatz der historischen deutschen (westgermanischen) Rechtssprache vom
Beginn der schriftlichen Überlieferung in der Spätantike bis ins frühe 19. Jahrhun-
dert. Die Wortartikel enthalten neben Lemma und Bedeutungserklärungen mög-
lichst repräsentative Belegtexte, die sowohl die zeitliche als auch die räumliche
Dimension eines Wortes widerspiegeln sollen. Das dem Rechtswörterbuch zugrunde
liegende Corpus umfasst rund 8.400 Titel - Quellen und Quellensammlungen unter-
schiedlichster Textgattungen aus den verschiedensten Regionen (vor allem Mittel-)
Europas. Erfasst werden hiermit Wörter aus allen westgermanischen Sprachen, wozu
beispielsweise auch Altenglisch, Langobardisch und Altfriesisch zählen. Da zudem
nicht nur Termini technici, sondern auch Wörter der Alltagssprache in das Deutsche
Rechtswörterbuch aufgenommen werden, sobald ihnen in einem rechtlichen Kon-
text besondere Bedeutung zukommt, stellt das DRW ein wichtiges Instrument für
alle historisch arbeitenden Disziplinen dar, die mit Textquellen des deutschen oder
westgermanischen Sprachraums arbeiten. Nicht zuletzt in seiner allgemein und frei
zugänglichen Online-Version (www.deutsches-rechtswoerterbuch.de) wird das
Wörterbuch daher auch weit über die deutschen Grenzen hinaus genutzt.
Mitglieder der Kommission:
die ordentlichen Mitglieder der Akademie Willi Jäger, Wolfgang Kaiser und Knut
Wolfgang Nörr (Vorsitzender); Prof. Dr. Albrecht Cordes, Frankfurt (Main); Prof. Dr.
Christian Hattenhauer, Heidelberg; Prof. Dr. Gerhard Köbler, Innsbruck; Prof. Dr.
Heiner Lück, Halle; Prof. Dr. Arend Mihm, Duisburg; Dr.Veit Probst, Heidelberg;
Prof. Dr. Oskar Reichmann, Heidelberg; Prof. Dr. Dr. h.c. Ruth Schmidt-Wiegand,
Münster (Westfalen); Prof. Dr. Clausdieter Schott, Zürich; Prof. Dr. Dr. h.c. Jan
Schröder, Tübingen; Prof. Dr. Angelika Storrer, Dortmund.
Leiter der Forschungsstelle: Dr. Andreas Deutsch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Almuth Bedenbender M.A., Dr. Katharina Falkson, Christina Kimmel-Schröder
M.A., Prof. Dr. Peter König, Ingrid Lemberg, Eva-Maria Lill, Dr. Stefaniya Ptashnyk,
Stefanie Frieling M.A., Anke Böwe (Bibliothek).
Im Februar 2011 wurde das dritte Doppelheft von Band XII fertiggestellt; es enthält
die Lieferungen 5 und 6 mit den Wortstrecken von „Schilling“ bis „Schnappkorb“.